Die Stadt Zürich hat per heute ein umfassendes Verbot für kurzfristige Vermietungen in Wohnzonen in Kraft gesetzt. Mit der neuen Regelung stuft die Verwaltung temporär vermietete Wohnungen als Gewerbenutzung ein, wodurch sie nicht mehr zum vorgeschriebenen Wohnanteil einer Liegenschaft zählen dürfen. Die Massnahme folgt auf eine bundesgerichtliche Bestätigung der Regel Ende Juni und beendet einen mehrjährigen Rechtsstreit.
Hintergrund und Zweck der Änderung
Hintergrund der Bestimmung ist die angespannte Situation auf dem Zürcher Wohnungsmarkt. Die Stadt will mit der neuen Regel sicherstellen, dass Wohnungen dauerhaft als Wohnraum zur Verfügung stehen und nicht in grossem Stil für kurzfristige, touristische oder geschäftliche Vermietungen verloren gehen. Neu ist zudem, dass für die Umwandlung einer Wohnung in ein Business-Apartment grundsätzlich ein Baugesuch nötig ist – auch wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Betroffene Bestände und Umsetzung
Wie viele Einheiten konkret betroffen sind, lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen. Von rund 5'300 Business-Apartments in der Stadt wird geschätzt, dass mindestens 2'650 dieser Wohnungen gegen die neue Regel verstossen könnten. Eigentümerinnen und Eigentümer, die den vorgeschriebenen Wohnanteil dauerhaft unterschreiten, werden von der Stadt aufgefordert, den rechtskonformen Zustand innert angemessener, kurzer Frist wiederherzustellen und die Wohnungen regulär zu vermieten.
«Die Stadt fordert die Eigentümerschaft auf, innert angemessener, kurzer Frist den rechtmässigen Zustand herzustellen», sagt Anne‑Kathleen von der Heyde, Direktorin des Amtes für Baubewilligungen.
Als Nachweis für eine Rücknutzung können etwa Buchungsstornierungen oder neu abgeschlossene langfristige Mietverträge dienen. Wer sich nicht an die Anordnung hält, riskiert eine Anzeige beim Statthalteramt und damit verbundene Bussen. Die Rücknutzung kann rechtsgültig angefochten werden, was weiteren gerichtlichen Klärungsbedarf nach sich ziehen könnte.
Kontrollen und Ressourcen
Zur Durchsetzung des Verbots schafft die Stadt ein spezialisiertes Kontrollteam. Dafür sind jährliche Kosten in der Höhe von 650'000 CHF vorgesehen; das Team umfasst fünf neue Vollzeitstellen. Die Mitarbeitenden sollen Verdachtsfälle prüfen, Nachweise fordern und gegebenenfalls Verfahren einleiten. Die Stadt stellt damit klar, dass die Regel nicht nur auf dem Papier bestehen soll, sondern aktiv überwacht wird.
- Neu: Kurzfristige Vermietungen in Wohnzonen gelten als Gewerbe.
- Baugesuchspflicht: Für Umwandlungen in Business-Apartments, auch ohne bauliche Massnahmen.
- Kontrollen: Fünf Vollzeitstellen, 650'000 CHF jährlich.
- Sanktionen: Aufforderung zur Rücknutzung, Anzeige beim Statthalter, mögliche Bussen.
Reaktionen und mögliche Folgen
Die neue Regel wird bei Mieterorganisationen voraussichtlich auf Zustimmung stossen, da sie zusätzlichen Wohnraum sichern kann. Bei Eigentümern von Business-Apartments und Anbietern kurzfristiger Vermietung ist mit Protest und juristischen Auseinandersetzungen zu rechnen; bereits angekündigte oder mögliche Rechtsmittel könnten die Umsetzung verlangsamen.
Für den lokalen Tourismus und Geschäftsreisende dürften die Auswirkungen je nach Umfang des Bestandes unterschiedlich ausfallen. Wer regelmässig auf Business-Apartments angewiesen ist, muss künftig auf alternative Angebote ausweichen oder längerfristige Buchungen prüfen. Für Vermieterinnen und Vermieter, die ihr Angebot anpassen wollen, bedeuten Baugesuchspflicht und Verwaltungskosten einen zusätzlichen Aufwand.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Eigentümerinnen und Eigentümer, die Business-Apartments betreiben, sollten ihre Bestände umgehend prüfen und prüfen lassen, ob sie den vorgeschriebenen Wohnanteil einhalten. Wer Aufforderungen der Stadt erhält, muss innerhalb der gesetzten Frist reagieren und entweder Nachweise für die Rücknutzung erbringen oder rechtliche Schritte prüfen.
| Grösse / Kategorie | Zahl |
|---|---|
| Business-Apartments gesamt (Schätzung) | ~5'300 |
| Mindestens betroffen | ~2'650 |
| Kontrollteam | 5 Vollzeitstellen |
| Jährliche Kosten | 650'000 CHF |
Die Stadt Zürich betont, dass sie mit der Durchsetzung des Verbots den Wohnungsmarkt entlasten und klare rechtliche Verhältnisse schaffen will. Wie schnell die Massnahme Wirkung zeigt, hängt aber nicht zuletzt von der Kooperationsbereitschaft der Eigentümerschaften und dem Ausgang möglicher Rechtsmittel ab.
Fabian Meier, KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS