Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich entscheiden am 27. September über neue Regeln für Hochhäuser. Zur Abstimmung stehen zwei Varianten der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), die regeln sollen, in welchen Gebieten Gebäude bis 40, 60 oder 80 Meter Höhe möglich sind. Die Vorlage des Stadtrats und jene des Gemeinderats unterscheiden sich deutlich in Umfang und Auflagen.
Worum es konkret geht
Beide Vorlagen verschärfen die bestehenden Bestimmungen, schaffen jedoch keine zusätzlichen baulichen Ausnützungsreserven. Im Kern entscheidet die Stadt darüber, welche Flächen weiterhin als Hochhausgebiete gelten und wo geringere Höhen vorgeschrieben werden. Dabei steht eine grundsätzliche Frage im Zentrum: mehr Standorte für moderate Aufstockungen oder striktere Regeln mit Fokus auf qualitätsvolle Gestaltung?
Die beiden Varianten im Vergleich
| Merkmal | Vorlage A (Gemeinderat) | Vorlage B (Stadtrat) |
|---|---|---|
| Grösse der Hochhausgebiete | Verkleinerung, besonders für 40 m-Zonen | Ungefähr gleich gross wie heute |
| Zusätzliche 25–40 m Zonen | Weniger Standorte | Erweiterung von Gebieten für 25–40 m Gebäude |
| Gestaltungsplan Pflicht | Ab 60 m Gestaltungsplan vom Gemeinderat, Konkurrenzverfahren für alle Hochhäuser | Gestaltungsplan erst ab 80 m, ansonsten weniger streng |
| Mehrausnützung | Bei Mehrausnützung muss diese vollumfänglich in preisgünstigen Wohnraum fliessen | Keine zusätzliche Ausnützung, Auflagen moderater |
Wichtig ist: Stimmberechtigte können beide Vorlagen unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen. Zusätzlich gibt es eine Stichfrage, sollten beide angenommen werden — damit bestimmt die Bevölkerung, welche der beiden Varianten im Konfliktfall gelten soll.
Parteipositionen und Argumente
Die Linie der Parteien zeigt die Spannbreite im städtischen Diskurs: Einige sehen die 40-Meter-Zone als Instrument für Innenentwicklung und Wohnbauten, andere warnen vor Verdrängung und steigenden Kosten. Die Bisherigen Parolen lauten wie folgt:
- SP, Grüne, AL und SVP: Empfehlung «Ja zur Vorlage des Gemeinderats», «Nein zur Vorlage des Stadtrats».
- FDP, GLP und Mitte: Befürworten eher die Vorlage des Stadtrats oder lehnen die Verschärfungen des Gemeinderats ab.
Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Frage, wie eng Flächenschutz, Quartierschutz und Wohnbedarf miteinander verknüpft werden sollen. Die einen setzen auf gezielte Verdichtung an wenigen Standorten, die anderen auf breitere Innenentwicklung auch mit moderaten Höhen.
Konsequenzen für Stadtplanung und Quartiere
Gelingt die Annahme der Vorlage des Gemeinderats, wären die Hochhausgebiete enger gefasst und striktere Regeln bei höheren Bauten verpflichtend. Das würde Planungssicherheit in Hinblick auf Gestaltungsplan-Verfahren schaffen, gleichzeitig aber die möglichen Standorte für Neubauten reduzieren. Die Stadtratsvorlage würde hingegen mehr Raum für 25–40 Meter-Bauten lassen, ohne zusätzliche Ausnützung zu erlauben.
Beide Varianten verlangen für höhere Bauten striktere Prüfungen, insbesondere durch Konkurrenzverfahren oder Gestaltungspläne. Damit rückt die Qualität der Projekte stärker in den Vordergrund — mit möglichen Effekten auf Kosten und Bauzeiten.
Was für Bürgerinnen und Bürger wichtig ist
Für Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet die Abstimmung vor allem: Wo wird künftig höher gebaut, und wie viel Mitsprache gibt es beim Look neuer Bauten? Wer in Quartieren mit bestehenden Hochhausgebieten lebt, sollte die Varianten genau vergleichen — sie entscheiden über die Dichte, Höhe und das Erscheinungsbild der Umgebung.
Die Abstimmung ist kein technischer Detailentscheid, sondern hat direkte Folgen für die Entwicklung der Stadt und die Balance zwischen Innenentwicklung, Wohnraum und Quartiercharakter. Die Stimmenden fällen damit eine Richtungsentscheidung zur künftigen Skyline und zur Planungsordnung der grössten Stadt der Schweiz.