Ein Video, das ein Paar beim Geschlechtsverkehr auf einer Betonbank des Perrons am Bahnhof Bellinzona zeigt, hat im Tessin für Empörung und erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Das Kurzvideo wird derzeit vor allem über WhatsApp und soziale Netzwerke weitergegeben, wie Medienberichte und lokale Redaktionen mitteilen.
Transportpolizei identifizierte Personen — Fall bei Kantonspolizei
Die SBB bestätigte gegenüber Medien, dass der Vorfall bekannt sei. Die für das Bahnnetz zuständige Transportpolizei habe die zwei im Video gezeigten Personen identifiziert; die zuständige Stelle habe den Fall anschliessend an die Kantonspolizei Tessin übergeben. Weitere Angaben zu den Beteiligten machte die SBB bislang nicht.
Nach Angaben eines lokalen Newsportals wurde die Szene mutmasslich in der Nacht auf Mittwoch gefilmt. Das Video zeigt die beiden auf einer Betonbank auf einem hell beleuchteten Perron; nur wenige Meter entfernt hielten sich zu diesem Zeitpunkt Passantinnen und Passanten auf. Die Aufnahme soll von einer Person auf dem gegenüberliegenden Perron gemacht worden sein.
Mögliche rechtliche Einordnung
Juristisch könnten je nach Umständen verschiedene Tatbestände geprüft werden. Das lokale Portal verweist auf die Möglichkeit, dass Exhibitionismus oder sexuelle Belästigung gemäss Artikel 198 des Schweizerischen Strafgesetzbuches in Frage kommen könnten. Konkrete Ermittlungen und die rechtliche Würdigung liegen nun beim zuständigen Kantonspolizeikorps.
Die Redaktion wurde seit dem Morgen «fast ein Dutzend Mal» auf das Video hingewiesen.
Die SBB erinnert zudem an die geltende Bahnhofsordnung: Auf dem gesamten Bahnhofareal sollen Reisende kein Verhalten an den Tag legen, das andere gefährdet, behindert oder stört. Ungebührliches Verhalten und Belästigungen sind darin ausdrücklich untersagt. Ebenfalls verboten sind übermässiger Alkoholkonsum und das Verweilen in offensichtlich betrunkenem Zustand.
- Ort: Perron Bahnhof Bellinzona
- Zeit: Mutmasslich in der Nacht auf Mittwoch (genauer Zeitpunkt unklar)
- Intervention: Transportpolizei identifizierte die Personen; Kantonspolizei führt die weiteren Ermittlungen
- Rechtliche Hinweise: Mögliche Delikte sind Exhibitionismus oder sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB)
Auswirkungen auf den öffentlichen Raum in Bellinzona
Der Vorfall wirft Fragen zum öffentlichen Verhalten an zentralen Verkehrsknotenpunkten auf. Der Bahnhof Bellinzona ist nicht nur für Pendlerinnen und Pendler wichtig, sondern auch ein öffentlich sichtbarer Raum, in dem Sicherheit und ein rücksichtsvoller Umgang miteinander erwartet werden. Eine verbreitete, voyeuristische Weitergabe von Aufnahmen in sozialen Medien verstärkt den Eingriff in die Privatsphäre und erschwert die Lage für Betroffene zusätzlich.
Die laufenden Ermittlungen durch die Kantonspolizei werden klären müssen, unter welchen Umständen sich die Szene abgespielt hat und ob gegen die Beteiligten straf- oder verwaltungsrechtlich vorgegangen wird. Die SBB kann bei Verstössen gegen die Hausordnung zudem administrative Massnahmen prüfen, etwa Bussen oder Hausverweise.
Für die Bevölkerung bleibt vorerst die Empfehlung, solche Aufnahmen nicht weiter zu verbreiten und Beobachtungen, die die öffentliche Ordnung gefährden oder belästigen, den zuständigen Stellen zu melden. Der Fall zeigt, wie rasch sich sensible Inhalte online verbreiten und zugleich, welche Verantwortung Nutzerinnen und Nutzer bei der Weitergabe solcher Inhalte tragen.
Weitere Informationen dürften aus den kommenden Mitteilungen der Kantonspolizei Tessin folgen, sobald die Ermittlungen konkretere Ergebnisse liefern.