Am Tessiner Grenzübergang Gandria haben Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einen Schweizer angehalten, der zwei Graupapageien in seinem Fahrzeug transportierte. Die Vögel gehören laut Mitteilung zu einer durch das CITES-Abkommen streng geschützten Art. Der Mann verfügte nicht über die für die Einfuhr nötige Bewilligung.
Kontrolle und Beschlagnahmung
Bei der routinemässigen Kontrolle entdeckten die Zollbeamten im Innern des Autos eine Voliere mit den zwei Papageien. Auf Anordnung des zuständigen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlagnahmte das BAZG die Tiere am Wohnsitz des Mannes und erliess ein Verfügungsverbot. Weitere Details zum Verbleib der Vögel oder zu möglichen Sanktionen nannte die Meldung nicht.
Das BAZG betonte, dass der Fahrzeuglenker angegeben habe, die Tiere bei einem privaten Züchter gekauft zu haben, der ihm kein CITES‑Zertifikat übergeben habe. Ein solches Zertifikat ist gemäss Washingtoner Artenschutzübereinkommen für den legalen internationalen Handel mit geschützten Arten erforderlich.
Was ist CITES und warum ist das relevant?
Das CITES‑Abkommen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tieren und Pflanzen. Arten werden je nach Gefährdungsgrad in verschiedene Schutzlisten eingeteilt; die in der Meldung genannten Graupapageien stehen in der höchsten Schutzstufe. Ohne entsprechende Dokumentation ist ihre Einfuhr in die Schweiz unzulässig.
- Behörden involviert: BAZG (Kontrolle), BLV (Anordnung zur Beschlagnahmung)
- Fundort: Grenzübergang Gandria, Tessin
- Tiere: Zwei Graupapageien, CITES-geschützte Art
Der Fall verweist auf eine Praxis, die bei manchen privaten Tierkäufen vorkommt: Verkäufer übergeben keine internationalen Papiere, Käufer sind sich der gesetzlichen Anforderungen nicht bewusst. Für geschützte Arten wie Graupapageien ist das allerdings nicht folgenlos, da Schutzbestimmungen und Meldepflichten greifen.
Konsequenzen und Verfahren
Gemäss Mitteilung blieb es beim Beschlagnahmungsverfahren und dem Verfügungsverbot des BLV. Weitergehende Schritte — etwa Strafverfahren oder Rückführung der Tiere — hängen nun von den Ergebnissen der administrativen Prüfung und möglichen weiteren Ermittlungen ab. Das BLV entscheidet in solchen Fällen über das weitere Vorgehen, insbesondere über eine angemessene Haltung, Pflege oder allenfalls eine Rückführung in Herkunftsstaaten, soweit dies möglich und artgerecht ist.
Für Personen, die Tiere aus dem Ausland importieren wollen, ist wichtig: Ohne gültige CITES-Dokumente drohen das Beschlagnahmen der Tiere sowie administrative oder strafrechtliche Sanktionen. Die Zollstellen überprüfen an Grenzübergängen routinemässig Transportdokumente und Tierhaltungsnachweise.
| Organisation | Rolle im Fall |
|---|---|
| BAZG | Kontrolle am Grenzübergang, Feststellung der Tiere, Beschlagnahme umgesetzt |
| BLV | Anordnung der Beschlagnahme und Erlass des Verfügungsverbots |
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung grenznaher Kontrollen im Tessin, das als Südeingang zur Schweiz besonders oft von grenzüberschreitendem Tierhandel betroffen ist. Behörden appellieren regelmässig an Privatpersonen, beim Erwerb exotischer oder geschützter Tiere auf vollständige und gültige Dokumentation zu achten.
Für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie potenzielle Käufer empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung der rechtlichen Voraussetzungen bei den zuständigen Stellen: dem BLV für veterinär‑ und artenschutzrechtliche Fragen und dem BAZG oder der Kantonspolizei für grenz- und zollrechtliche Aspekte. Nur so lassen sich rechtliche Risiken und das Leid der Tiere vermeiden.
Der genaue Zeitpunkt der Kontrolle wurde in der Mitteilung als "am vergangenen Donnerstag" angegeben; die Meldung erschien am 17. September 2026. Zu möglichen weiteren Massnahmen der Justiz oder ergänzenden Befragungen machte die Mitteilung keine Angaben.