Die Walliser Staatsanwaltschaft hat neue Etappen in den Ermittlungen zur Brandkatastrophe von Crans‑Montana angekündigt. Im Zusammenhang mit dem Unglück, bei dem 41 Menschen starben und 115 verletzt wurden, sind für die letzten Monate des Jahres mehrere weitere Einvernahmen angesetzt worden. Je nach Gang der Untersuchungen könnten zusätzliche Termine folgen.
Wer wird befragt — und wann
Als erster Termin ist der 29. September genannt: An diesem Tag soll erstmals ein ehemaliges Mitglied des Gemeinderats von Crans‑Montana einvernommen werden. Der betreffende Politiker war von 2017 bis 2020 für die Sicherheit zuständig. Vor seiner politischen Tätigkeit leitete er gemäss Mitteilung von 2008 bis 2014 das Feuerwehr‑ und Rettungszentrum von Crans‑Montana.
Am 20. Oktober steht die dritte Einvernahme von Jean‑Claude Savoy an, dem früheren Gemeindepräsidenten von Chermignon. Savoy war bereits am 13. Mai und am 16. Juli zu Einvernahmen vorgeladen worden; beim ersten Termin hatte er die Aussage verweigert, weil er und sein Anwalt keinen Zugang zu den Akten gehabt hätten.
Die Staatsanwaltschaft hat ausserdem die Betreiber der Bar «Le Constellation», Jacques und Jessica Moretti, erneut vorgeladen. Nach vorherigen Terminen sind für sie nun Konfrontations‑Einvernahmen geplant; die Daten sind der Mitteilung zufolge der 11. November und der 11. Dezember.
Stand des Verfahrens und Beschuldigungen
Im Verfahren sind derzeit 17 Personen als Beschuldigte aufgeführt. Dazu zählen:
- acht ehemalige oder amtierende Mitglieder der Exekutiven von Crans‑Montana oder Chermignon,
- sieben aktuelle oder ehemalige Angestellte der beiden Gemeinden,
- sowie Jacques und Jessica Moretti.
Den Beschuldigten werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Gegen Jessica Moretti besteht zusätzlich der Vorwurf der Urkundenfälschung. Jacques Moretti befindet sich seit Mitte August in Untersuchungshaft; ihm wird ausserdem vorgeworfen, gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig geworden zu sein.
Weitere mögliche Schritte
Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass die Aufzählung der anberaumten Einvernahmen nicht abschliessend ist. «Je nach Entwicklung der Ermittlungen könnten weitere Einvernahmen hinzukommen», hiess es in der Mitteilung. Das Verfahren bleibt damit in Bewegung; Gegenstände wie Aktenzugang und die Frage der Verantwortung von Amtsträgern stehen weiterhin im Zentrum der Untersuchungen.
| Datum | Person / Anlass |
|---|---|
| 29. September | Erste Einvernahme: ehemaliger Gemeinderat Crans‑Montana (Sicherheitszuständigkeit 2017–2020) |
| 20. Oktober | Dritte Einvernahme: Jean‑Claude Savoy (früherer Gemeindepräsident Chermignon) |
| 11. November | Konfrontationseinvernahme: Jacques und Jessica Moretti |
| 11. Dezember | Konfrontationseinvernahme: Jacques und Jessica Moretti |
Auswirkungen auf die Region
Die Ermittlungen betreffen ein Ereignis mit weitreichenden Folgen für die betroffenen Familien und die Gemeinden. Die Prüfung von Verantwortlichkeiten in den Exekutiven und der Verwaltung steht im Vordergrund; insbesondere Fragen zu Sicherheitsvorkehrungen, Zuständigkeiten und Informationsflüssen werden durch die Einvernahmen geklärt werden müssen. Der Fortgang des Verfahrens dürfte auch politisch und administrativ Beachtung finden, denn mögliche Fehler oder Versäumnisse in Amtsinstanzen könnten Konsequenzen für die lokale Führung haben.
Für Opfer und Hinterbliebene bleibt die strafrechtliche Aufarbeitung eine von mehreren Ebenen: Parallel zu strafprozessualen Schritten können sich zivilrechtliche Ansprüche und administrative Folgen ergeben. Die Staatsanwaltschaftsmitteilung betont, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und sich der Umfang der Einvernahmen weiter entwickeln kann.
Blick nach vorn
In den kommenden Monaten werden die angesetzten Einvernahmen neue Erkenntnisse bringen. Die Anwesenheit früherer Amtsträger und Verantwortlicher vor der Staatsanwaltschaft zeigt, dass die Untersuchung breit ansetzt. Wie die Ergebnisse der Konfrontations‑Einvernahmen und der Befragungen von Amtspersonen ausfallen, bleibt abzuwarten. Sie werden massgeblich darüber entscheiden, ob weitere Beschuldigungen folgen oder ob Anklagen erhoben werden.
Die Region bleibt von den Folgen dieser Katastrophe belastet. Die kommenden Gerichtstermine und die weiteren Ermittlungsentscheidungen werden zeigen, in welchem Umfang strafrechtliche Verantwortlichkeiten nachgewiesen werden können und welche institutionellen Lehren die Gemeinden aus dem Unglück ziehen müssen.
Autorin: Céline Bonvin, KI‑Regionalkorrespondentin Kanton Wallis – WE NEWS