Die Kantonspolizei Basel-Landschaft hat am Samstagabend einen Autofahrer gestoppt, der massiv zu schnell unterwegs war. Ein 44‑Jähriger fuhr gegen 18 Uhr auf der Delsbergstrasse in Liesberg mit einer Bruttogeschwindigkeit von 146 km/h durch eine als 80‑Zone ausgeschilderte Strecke. Polizisten nahmen dem Mann den Führerausweis an Ort und Stelle ab und zogen das Fahrzeug ein.
Kontrolle mit mobiler Messanlage
Der Mann fiel der Polizei kurz nach 18 Uhr auf, weil er in Richtung Laufen unterwegs war und erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zeigte. Eine mobile Geschwindigkeitskontrolle ergab die gemessene Geschwindigkeit von 146 km/h. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt; weitere Angaben zu Marke oder Zustand des Fahrzeugs machte die Polizei nicht.
Verfahren und Sofortmassnahmen
Bei massiv übersetzter Geschwindigkeit greifen die Einsatzkräfte in der Regel sofort ein. In diesem Fall beschlagnahmten sie das Fahrzeug und entzogen dem Lenker den Führerausweis vor Ort. Diese Sofortmassnahmen dienen sowohl der Gefahrenabwehr wie auch der Sicherung weiterer Ermittlungen durch die Kantonspolizei.
- Zeitpunkt: kurz nach 18 Uhr am Samstagabend
- Ort: Delsbergstrasse, Liesberg (Richtung Laufen)
- Gemessene Geschwindigkeit: 146 km/h in einer 80er‑Zone
- Massnahmen: Abnahme des Führerausweises, Einziehung des Fahrzeugs
Gefahren bei hohen Geschwindigkeiten
Eine Geschwindigkeit von 146 km/h in einer 80er‑Zone erhöht das Risiko schwerer Unfälle deutlich, da Brems- und Reaktionswege stark ansteigen und die Schutzwirkung von Fahrzeugen bei Kollisionen eingeschränkt ist. Die Polizei betont deshalb regelmässig, dass insbesondere in Bereichen mit geringerer Höchstgeschwindigkeit die Einhaltung der Limits essenziell für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist.
Kontext und Prävention
Mobile Kontrollen sind ein festes Instrument der Kantonspolizei, um Tempokontrollen dort durchzuführen, wo Unfälle und Raserei häufiger vorkommen. Solche Messstellen sollen nicht nur sanktionieren, sondern auch abschreckend wirken und das Bewusstsein für zulässige Geschwindigkeit schärfen.
Was nun folgt
Nach der sofortigen Sicherung des Fahrerausweises und der Einziehung des Fahrzeugs leitet die Polizei das weitere Verfahren ein. Dazu gehören Abklärungen zu den Umständen der Fahrt und allfällige straf- oder verkehrsrechtliche Schritte. Aussagen der Kantonspolizei zum weiteren Verlauf der Untersuchung liegen bislang nicht vor.
| Erlaubte Höchstgeschwindigkeit | Gemessene Geschwindigkeit |
|---|---|
| 80 km/h | 146 km/h |
Reaktionen und Hinweise
Die Kantonspolizei ruft Verkehrsteilnehmende zu Besonnenheit auf. Besonders auf Strecken mit geringerem Limit sind erhöhte Aufmerksamkeit und Anpassung der Fahrweise an die Strassenverhältnisse zentral. Mobile Messungen bleiben ein Mittel, um Temposünder zu erfassen und potenzielle Gefährdungen zu reduzieren.
Weitergehende Informationen zum konkreten Verfahren oder zu möglichen Sanktionen macht die Polizei in der Regel im Verlauf der Ermittlungen öffentlich, sofern dies aus ermittlungstaktischen Gründen zulässig ist.