Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2026 in die Vernehmlassung gegeben. In einer gemeinsamen Mitteilung erklärten die Gesundheitsdirektionen, dass auf Basis des Berichts per 1. Januar 2028 neue Spitallisten für die Psychiatrie in Kraft treten sollen. Die Initiative zielt auf eine Anpassung der Versorgungsstrukturen an veränderte Fallzahlen und auf eine bessere Koordination innerhalb der gemeinsamen Gesundheitsregion.
Erwartete Veränderungen bei Patientenzahlen und Leistungsformen
Der Bericht prognostiziert für die Erwachsenenpsychiatrie bis 2036 einen leichten Rückgang der stationären Fallzahlen. Demgegenüber erwartet er eine Zunahme sowohl in der Alterspsychiatrie als auch in der Jugend- und Kinderpsychiatrie. Gleichzeitig sollen Leistungen künftig vermehrt ambulant erbracht werden. Die Kantone betonen jedoch, dass dies nur unter geeigneten strukturellen Voraussetzungen möglich sei.
Explizit genannt wird der Bedarf an einer besseren Datengrundlage, um die Gründe für die «überdurchschnittliche Inanspruchnahme» psychiatrischer Leistungen zu klären. Die Kantone wollen daher zuerst die Datenbasis verbessern, bevor konkrete Steuerungsinstrumente breit umgesetzt werden.
Ambulantisierung und Volumensteuerung als zentrale Ansatzpunkte
Die Kantonsbehörden arbeiten derzeit an neuen Ansatzpunkten zur verstärkten Ambulantisierung und an Modellen zur Volumensteuerung. Dabei geht es um die Frage, wie stationäre und ambulante Angebote besser aufeinander abgestimmt und wie Leistungsvolumen gesteuert werden können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
- Neue Spitallisten für die Psychiatrie sollen ab 1. Januar 2028 gelten.
- Ambulantisierung soll ausgebaut werden, setzt aber strukturelle Anpassungen voraus.
- Für die Rehabilitation ist eine einheitliche Spitalliste frühestens ab 2030 vorgesehen.
Im Bereich der Akutsomatik erachten die Kantone eine Aktualisierung der bestehenden Spitallisten als notwendig. Bei der Rehabilitation planen sie eine neue, gleichlautende Spitalliste, die frühestens im Jahr 2030 eingeführt werden soll. Aktuell laufen punktuelle Anpassungen der Nomenklatur in der Nordwestschweizer Kooperation.
Finanzierungsfragen: EFAS und Einbindung der Akteure
Die Kantone sehen die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) als wichtigen Hebel. Für deren Umsetzung wollen sie Krankenversicherer und Leistungserbringer einbinden. Konkrete Vorschläge oder Verhandlungsfahrpläne nannten die Mitteilungen nicht; die Behörden kündigten an, zu gegebener Zeit weiter zu informieren.
| Aspekt | Planung / Ziel |
|---|---|
| Spitallisten Psychiatrie | Neue Listen per 01.01.2028 |
| Rehabilitation | Gleichlautende Spitalliste frühestens 2030 |
| Finanzierung | EFAS: Einbezug Versicherer und Leistungserbringer |
| Datenlage | Verbesserung zur Klärung von Inanspruchnahmegründen |
Die Kantone betonen, dass die Gemeinsame Gesundheitsregion (GGR) «konsequent weitergeführt» werde. Damit bekräftigen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihre Kooperation in der Gesundheitsplanung, trotz Spannungen und unterschiedlichen Vorstössen in der jüngeren Vergangenheit.
Fragile Zusammenarbeit nach Konflikten
Die Zusammenarbeit der beiden Partnerkantone war in den letzten Jahren nicht immer reibungslos. In den vergangenen Monaten sorgten einzelne Ereignisse für Schlagzeilen: So hatte das Universitätsspital Basel im Juli 2025 überraschend den Kauf des Claraspitals angekündigt. Zudem war Basel-Landschaft im Mai dieses Jahres mit einem eigenen kantonalen Versorgungsmodell vorgeprescht. Solche Ereignisse zeigen, dass die Abstimmung in der Region sowohl politisch wie administrativ weiterhin Aufmerksamkeit verlangt.
Die laufenden Arbeiten zur Psychiatrieplanung stellen daher auch einen Test für die Zusammenarbeit dar: Gelingt die Harmonisierung von Spitallisten und die Abstimmung bei der Finanzierung, könnte die gemeinsame Planung Modellcharakter für andere Versorgungsbereiche in der Nordwestschweiz haben. Misslingen die Verhandlungen, drohen weiterhin fragmentierte Lösungen, die für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer Unsicherheiten schaffen könnten.
Die Kantone kündigten an, die Öffentlichkeit und die beteiligten Akteure zu einem späteren Zeitpunkt näher über die nächsten Schritte zu informieren. Bis dahin läuft die Vernehmlassung zum Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2026, die als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Massnahmen dient.