Debatte um Doppelmandate erreicht politischen Alltag im Wallis
Im Kanton Wallis ist es rechtlich möglich, ein kantonales Regierungsamt mit einem Mandat im Bundesparlament zu verbinden. Diese Regelung rückt jetzt in den Fokus, nachdem zwei amtierende Staatsräte offenbar einen Anlauf auf ein Mandat im Ständerat planen, ohne darauf hinzuweisen, dass sie ihr Regierungsamt aufgeben würden. Das kantonale Parlament hat diese Absicht mit deutlicher Missbilligung kommentiert.
Gemäss Berichten, unter anderem in Le Temps, denken Christophe Darbellay (55, Mitte) und Franz Ruppen (55, SVP) über eine Kandidatur für den Ständerat nach. Im Wallis stellt die Verfassung keine formelle Unvereinbarkeit zwischen Regierungsratstätigkeit und einem Sitz im Bundeshaus auf; ein gesetzliches Verbot wäre nur durch eine Verfassungsänderung möglich, die das Volk in einem Referendum bestätigen müsste.
Warum das Thema sensibilisiert
Gegen Doppelmandate werden vor allem praktische Bedenken vorgebracht: Das Regierungsamt gilt in der Regel als Vollzeitaufgabe, die Anwesenheit im Bundeshaus erfordert zusätzliche Präsenz in Bern. Kritiker befürchten, dass durch die gleichzeitige Ausübung beider Ämter die operative Führung des Kantons, die Präsenz gegenüber Verwaltung und Bevölkerung sowie die Entscheidungsfähigkeit der Regierung leiden könnten. Das kantonale Parlament äusserte diese Woche sein Missfallen über die möglichen Doppelmandate.
- Kontinuität der Amtsführung: Ein Regierungsrat mit Mandat in Bern könnte seltener vor Ort sein.
- Interessenkollisionen: Konkrete Konflikte zwischen kantonalen und nationalen Interessen wären denkbar.
- Demokratische Legitimation: Ein Verbot könnte nur durch eine Verfassungsänderung und anschliessendes Volksvotum eingeführt werden.
Der Umgang mit Doppelmandaten unterscheidet die Kantone: In vielen Kantonen sind solche Kombinationen untersagt, teils seit Jahrzehnten. Beispiele aus anderen Kantonen werden in der Debatte zur Referenz genommen.
Wo stehen andere Kantone?
Der Grossteil der Kantone kennt ein Verbot. Laut verfügbaren Angaben gehören dazu unter anderem Zürich, Bern, Genf, Tessin, Basel-Landschaft, Graubünden, Solothurn, Jura und Neuenburg. Nur einzelne Kantone erlauben die Kombination mit bestimmten Einschränkungen. Im Kanton Luzern sind Doppelmandate derzeit noch möglich.
| Kategorie | Beispielkantone |
|---|---|
| Verboten | Zürich, Bern, Genf, Tessin, Basel-Landschaft, Graubünden, Solothurn, Jura, Neuenburg |
| Erlaubt (mit Varianten) | Luzern, Wallis |
Verfassungsweg als einziges Mittel
Wichtig für die weitere Entwicklung: Ein Verbot von Doppelmandaten im Wallis liesse sich nicht einfach per Parlamentsbeschluss herbeiführen. Wie bereits in anderen Kantonen geschehen, müsste eine Änderung der Kantonsverfassung mittels Volksentscheid beschlossen werden. Das Parlament kann zwar Empfehlungen aussprechen und moralischen Druck aufbauen, nicht aber die Verfassungsfrage allein entscheiden.
Die Diskussion hat auch eine normative Dimension: Befürworter von Doppelmandaten verweisen auf die Erfahrung und die Möglichkeit, kantonale Interessen direkt auf Bundesebene zu vertreten. Gegner betonen die impraktikable Doppelbelastung und die Notwendigkeit, Amtszeiten und Verantwortung klar zu trennen.
Konsequenzen für das Wallis
Für die Bevölkerung geht es bei der Debatte um mehr als um abstrakte Prinzipien. Es stehen Fragen der Vertretung, der Erreichbarkeit und der Prioritätensetzung auf dem Spiel. Sollte es tatsächlich zu Kandidaturen von Mitgliedern des Regierungsrates kommen, dürfte die öffentliche Diskussion zunehmen — bis hin zu möglichen Initiativen oder einer kantonalen Volksdebatte.
Unabhängig vom Ausgang bleibt: Der Umgang mit Doppelmandaten zeigt, wie stark föderale Unterschiede das politische Leben in der Schweiz prägen. Im Wallis trifft alpine Nähe auf direktdemokratische Entscheidungsmöglichkeiten — und genau diese Kombination macht die Frage so brisant.