Der Kanton Basel-Landschaft will in seinem kantonalen Richtplan drei neue Deponiestandorte festlegen. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Entwurf der Landratsvorlage veröffentlicht. Die Bevölkerung und betroffene Kreise können gemäss Mitteilung des Kantons bis zum 31. Januar 2027 dazu Stellung nehmen.
Ziel: Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle
Mit dem Vorstoss will der Kanton die Entsorgungssicherheit für schwach und wenig verschmutztes Aushubmaterial sowie für nicht verwertbare Rückbaustoffe verbessern. Die Vorlage knüpft an die Ziele der Kantonalen Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023 an, wonach einerseits die Kreislaufwirtschaft gestärkt und andererseits die sichere Entsorgung für nicht verwertbare Abfälle gewährleistet sein soll.
Bekannter Standort: Langacher in Arisdorf
Bekanntester Punkt aus dem Entwurf ist das Gebiet Langacher in Arisdorf. Dort soll die Schweizer Salinen AG künftig Ton und Opalinuston abbauen. Gemäss kantonaler Darstellung habe eine systematische Evaluation ergeben, dass sich dieser Standort am besten für den Abbau eigne. Das dadurch entstehende Leervolumen in der Tongrube soll anschliessend für die Verfüllung ausgebeuteter Salzkavernen genutzt werden.
Die Kantonsbehörde betont, dass durch solche Kombinationen aus Rohstoffgewinnung und Deponierung Synergien entstehen können: Es wird Raum für nicht verwertbare, mineralische Bauabfälle geschaffen, ohne zusätzliche Landschaftsflächen für reine Deponien beanspruchen zu müssen.
Weitere Festlegungen im Richtplan
Neben Langacher sieht der Entwurf vor, den Standort «Leisiboden» als Deponiestandort A neu festzulegen. Demgegenüber sollen die bisherigen Einträge für «Schäftlete/Chlus» gelöscht werden. Konkrete Volumenangaben pro Standort nennt der veröffentlichte Entwurf nicht; zusammen hätten die vorgesehenen Standorte jedoch ein mögliches Deponievolumen von rund 24 Millionen Kubikmetern.
| Standort | Vorgesehene Massnahme |
|---|---|
| Langacher (Arisdorf) | Abbau von Ton/Opalinuston; anschliessende Verfüllung/Deponierung |
| Leisiboden | Festlegung als Deponiestandort A |
| Schäftlete/Chlus | Eintrag im Richtplan soll gelöscht werden |
Kosten und Verfahrensschritte
Für die Ausarbeitung des Vorentwurfs rechnet der Regierungsrat mit Kosten von rund 500'000 Franken. Nach der öffentlichen Auflagefrist folgt der Vernehmlassungs- und Entscheidprozess im Landrat; erst danach können konkrete Bewilligungs- und Projektverfahren auf Gemeinde- und Kantonsebene beginnen.
- Öffentliche Auflagefrist: bis 31. Januar 2027
- Gesamtes mögliches Deponievolumen: rund 24 Millionen m3
- Veranschlagte Vorbereitungskosten: rund 500'000 Fr.
Auswirkungen und offene Fragen
Die Vorlage löst mehrere Fragen aus: Wie verteilen sich die 24 Millionen Kubikmeter auf die einzelnen Standorte? Welche Umweltauswirkungen sind lokal zu erwarten, und welche Schutzmassnahmen sind vorgesehen? Ebenfalls unklar bleibt, welche Arten von Bauschutt und Aushubmaterial genau deponiert werden sollen und welche technischen Vorgaben für Abschottung und Grundwasserschutz gelten werden. Solche Detailfragen werden typischerweise in den nachfolgenden Projekt- und Bewilligungsverfahren geklärt.
Der Kanton verweist darauf, dass die Neuregelung im Spannungsfeld zwischen Kreislaufwirtschaft und der Notwendigkeit stehe, für nicht verwertbare Abfälle sichere Entsorgungsoptionen vorzuhalten. Die Kombination von Rohstoffabbau und nachfolgender Deponierung wird als eine Möglichkeit dargestellt, Raumbedarf effizient zu nutzen.
Was Betroffene jetzt tun können
Interessierte Personen, Gemeinden, betroffene Akteure und Umweltorganisationen können die Unterlagen des Regierungsrats prüfen und bis zum Ende der Auflagefrist Eingaben einreichen. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden in der weiteren politischen und verwaltungsrechtlichen Behandlung berücksichtigt und können zu Anpassungen am Vorentwurf führen.
Der Kanton hat die Vernehmlassung formell eröffnet; konkrete Projektunterlagen, technische Berichte und Umweltanalysen sollen in den weiteren Schritten ergänzt werden. Bis dahin bleiben zentrale Fragen zur Raumverteilung, zu Schutzmassnahmen und zu konkreten Betriebsauflagen offen.