Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat eine Prüfung eingeleitet, nachdem die Freiämter Jungfreisinnigen mit einem öffentlichen Aufruf offenbar Geld für ukrainische Kampfdrohnen sammeln wollten. Die Aktion löste rasch Kritik aus und wirft rechtliche Fragen auf: Spendengelder, die für Rüstungsgüter oder anderes kriegsrelevantes Material bestimmt sind, können nach Schweizer Recht verboten sein.
Staatsanwaltschaft bestätigt Prüfverfahren
Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft mit, man habe «eine entsprechende Mitteilung erhalten und prüfe die Angelegenheit». Weitergehende Angaben machte die Behörde bislang nicht. Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz oder das Güterkontrollgesetz sind in der Schweiz Offizialdelikte; sie müssen demnach von Amtes wegen verfolgt werden und verlangen keine Anzeige durch Dritte.
Worum ging es bei der Aktion?
In einem Video und Online-Aufrufen warb die lokale Jungpartei offenbar um Unterstützung mit deutlicher Zuspitzung. Ein prägnantes Zitat aus dem Material lautete:
«Heute Kiew. Morgen Wien. Übermorgen Muri? Freiämter Drohnen können Russen stoppen.»
Medien berichten weiter, die Jungfreisinnigen hätten angekündigt, mit den Mitteln das ukrainische Bataillon «Da Vinci Wolves» unterstützen zu wollen. Dieses Bataillon wird in Berichten als dem rechtsextremen Milieu zugehörig beschrieben. Die Freiämter Jungfreisinnigen räumten laut Medienberichten ein, die Aktion sei falsch gewesen, entschuldigten sich und löschten den Spendenaufruf auf Instagram. Zudem erklärten sie, man habe weder Spenden entgegengenommen noch weitergeleitet.
Politische Reaktionen im Kanton
Die Aktion stiess im Aargau auf Kritik aus dem gesamten politischen Spektrum:
- SVP-Grossrat Fabian Schütz (Windisch) bezeichnete das Vorgehen als untauglich und forderte, dass Schweizer Parteien sich auf die innenpolitischen Aufgaben konzentrieren sollten.
- Die Juso-Aargau kritisierte scharf. Co-Präsident Ugur Diktas nannte den Aufruf «extrem verwerflich» und warf der Jungpartei vor, «Menschenleben aufs Spiel zu setzen» sowie «pure Angstmacherei» zu betreiben.
- Das Präsidium der FDP Aargau kommentierte die Aktion weniger dramatisch und erklärte, man sei mit der Jungpartei in Kontakt und bespreche die Angelegenheit.
Rechtliche Grundlagen und Bedeutung
Nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz sind Lieferungen von Rüstungsgütern und andere kriegsrelevante Güter an Konfliktparteien klar geregelt und unterliegen Beschränkungen und Genehmigungspflichten. Das Bundesrecht sieht zudem vor, dass Verstösse gegen diese Bestimmungen automatisch von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden.
Humanitäre Hilfslieferungen wie Kleidung, medizinisches Material oder ausgemusterte Feuerwehrfahrzeuge gelten hingegen grundsätzlich als unproblematisch, sofern sie nicht für militärische Zwecke missbraucht werden. Bei der vorliegenden Aktion steht aufgrund der Zielrichtung — Finanzierung von Kampfdrohnen — jedoch die Frage im Raum, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Regionale Bedeutung und Folgen
Die Vorfälle betreffen das Freiamt und die lokale Politiklandschaft im Kanton Aargau. Unabhängig vom Ausgang der staatsanwaltlichen Prüfung hat die Aktion bereits politische Debatten in Gang gesetzt und könnte Konsequenzen für das Ansehen der beteiligten Jungpartei innerhalb der FDP-Kantonalparteileitung haben. Konkrete Disziplinarmassnahmen oder Parteiausschlüsse wurden in den verfügbaren Berichten nicht erwähnt.
Was bleibt offen?
Wesentliche Fragen sind noch unbeantwortet: Ob tatsächlich Spendengelder gesammelt oder weitergeleitet wurden, ob die intendierten Empfänger die Mittel erhalten hätten und ob strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sind. Die Staatsanwaltschaft führt die Prüfung durch; zu einem späteren Zeitpunkt könnten Strafuntersuchungen eingeleitet oder abgewiesen werden.
| Aspekt | Stand (laut Medienberichte / Behörde) |
|---|---|
| Prüfung durch Staatsanwaltschaft | Bestätigt, Prüfung läuft |
| Spendenannahme | Parteiangaben: Keine Gelder entgegengenommen oder weitergeleitet |
| Öffentlicher Aufruf | Gelöscht (Instagram) |
Weiteres Vorgehen
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie ein förmliches Strafverfahren eröffnet. Betroffene Behörden und Parteien werden voraussichtlich Auskünfte erteilen müssen, sofern weitere Ermittlungen dies erfordern. Für die Öffentlichkeit bleibt die Klärung zentraler Rechtsfragen wichtig: Ab wann gelten Sammlungen als Beihilfe zu kriegsrelevanten Handlungen und welche Verantwortung tragen lokale Parteiorganisationen bei der Verbreitung von Aufrufen?
Die Angelegenheit bleibt in den kommenden Tagen und Wochen zu beobachten, da weitere Informationen aus den Ermittlungen und offiziellen Stellungnahmen erwartet werden.