Von den zehn in Brasilien am meisten verwendeten Agrargiften sind sieben in der Europäischen Union verboten. Das geht aus einer Analyse hervor, die beim wissenschaftlichen Kongress der brasilianischen Gesellschaft für den Fortschritt der Wissenschaft (SBPC) präsentiert wurde. Trotz der in Europa bestehenden Verbote werden diese Wirkstoffe weiterhin auf internationale Märkte geliefert, unter anderem nach Brasilien.
Europäische Verbote, globaler Export
Die Geographin Larissa Mies Bombardi, Forscherin am Institut de Recherche pour le Développement (IRD), untersucht seit rund 15 Jahren den Gebrauch von Pestiziden und deren Verflechtungen mit der Weltwirtschaft. Bei der Tagung in Niterói kritisierte sie die Praxis, verbotene Substanzen ins Ausland zu verkaufen. Bombardi bezeichnete diese Dynamik als „
chemische m Kolonialismus“ und führte gesundheitliche sowie ökologische Gründe für die Verbote in der EU an.
Welche Wirkstoffe sind betroffen?
Die Untersuchung listet die zehn meistgebrauchten Agrargifte in Brasilien (Stand 2023). Folgende Substanzen sind demnach in der EU nicht zugelassen: Mancozeb, 2,4‑D, Acephat, Chlorthalonil, Atrazin, S‑Metolachlor und Diquatdibromid. Neben diesen verbotenen Wirkstoffen steht auch Glyphosat weiterhin im Fokus der Debatte.
| Wirkstoff | In der EU verboten |
|---|---|
| Glyphosat und seine Salze | – |
| Mancozeb | Ja |
| 2,4‑D (2,4‑Dichlorphenoxyessigsäure) | Ja |
| Acephat | Ja |
| Chlorthalonil | Ja |
| Atrazin | Ja |
| S‑Metolachlor | Ja |
| Glufosinat (Ammoniumsalz) | – |
| Malathion | – |
| Diquatdibromid | Ja |
Gesundheitliche und ökologische Risiken
Bombardi wies darauf hin, dass viele Substanzen außerhalb Brasiliens verboten seien, weil sie mit Krebs, fetalen Fehlbildungen, hormonellen Störungen oder schweren Umweltschäden in Verbindung gebracht würden. In ihrer Darstellung ist die Erlaubnis zur Verwendung solcher Stoffe in Ländern wie Brasilien Teil eines globalen Gefüges, in dem striktere Regelungen in wohlhabenderen Regionen nicht automatisch zu einem reduzierten Einsatz weltweit führen.
- EU‑Verbot schützt Verbraucherinnen und Umwelt in Europa, verhindert jedoch nicht Export.
- Exportpraxis schafft potenzielle Gesundheitsrisiken in Importländern mit anderen Zulassungsstandards.
- Forderungen nach strengeren Exportkontrollen und internationaler Regulierung wachsen.
Konsequenzen für Politik und Regulierung
Die Diskrepanz zwischen innenpolitischer Regulierung und Exportpraxis wirft Fragen für die EU und ihre Mitgliedstaaten auf: Reichen nationale Verbote aus, wenn Hersteller die betreffenden Stoffe andernorts weiterhin vertreiben dürfen? Kritiker fordern, dass die EU auch Exportbeschränkungen prüfen müsse, um nicht indirekt zu gesundheitlichen und ökologischen Problemen in Drittstaaten beizutragen.
Für die betroffenen Länder entstehen regulatorische und öffentliche‑gesundheitliche Herausforderungen: Überwachung, Kontrolle und Schutzmaßnahmen gegen Exposition müssen dort verstärkt werden, wo diese Produkte eingesetzt werden. Internationale Abkommen oder Harmonisierungsschritte könnten langfristig dazu beitragen, doppelte Standards zu vermeiden.
Die Debatte um die Ausfuhr verbotener Pestizide berührt damit zentrale Fragen zu Ethik, Handel und Umweltpolitik. Sie zeigt, dass nationale Verbote allein in einer globalisierten Wirtschaftsordnung nicht zwingend zu einer Verringerung des weltweiten Einsatzes gefährlicher Chemikalien führen.