Bei einer Verkehrskontrolle im Bereich Ansfelden stellten Polizisten der Landesverkehrsabteilung am 2. September 2026 gegen 18.20 Uhr erhebliche Unregelmässigkeiten bei einem ungarischen Langstreckensattelzug fest. Das Fahrzeug beförderte laut Bericht 27 Zuchtrinder von Tschechien nach Italien. Ermittler entdeckten Manipulationen an den Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten.
Art der Auffälligkeiten und unmittelbare Folgen
Die Kontrolle ergab, dass die beiden eingesetzten Lenker die Fahrerkarte jeweils abwechselnd in das Kontrollgerät steckten. Immer wenn der zuvor nicht gesteckte Lenker wieder fuhr, wurde nachträglich von ihm manuell eine Ruhezeit eingetragen. Durch diese Vorgehensweise konnte das Fahrzeug offenbar über einen Zeitraum von bis zu drei Tagen durchgehend bewegt werden, obwohl nicht beide Lenker die vorgeschriebenen Ruhezeiten nachwiesen. Bei einem der Lenker wurden 16 schwere Übertretungen dokumentiert, beim anderen fünf schwere Übertretungen.
„Manipulationen der Lenk- und Ruhezeiten fest“
Als unmittelbare Massnahme wurde gegen beide Lenker eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land erstattet. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 6.700 Euro eingehoben. Wegen des Verdachts der Fälschung eines Beweismittels wurden die Fälle auch an die Staatsanwaltschaft Linz weitergegeben.
Paralleler Fall auf der A1 bei Eberstalzell
Am selben Abend — gegen 22.10 Uhr — entdeckten Einsatzkräfte auf der A1 an der Abfahrt Eberstalzell bei einem polnischen Langstreckenviehtransporter ähnliche Manipulationen. Behördenangaben zufolge wurde das Sattelkraftfahrzeug während des Kontrollzeitraums von 57 Tagen überwiegend von denselben zwei Fahrern geführt.
Die Lenker entfernten wiederholt ihre Fahrerkarten an Be- oder Entladestellen und führten die anschliessenden Be- und Entladetätigkeiten sowie die damit verbundenen Fahrten ohne gesteckte Fahrerkarte durch. Nach dem Wiedereinsetzen der Karten wurden von beiden Fahrern manuell Ruhezeiten nachgetragen. Die Kontrolle führte zu umfangreichen Beanstandungen:
- Bei einem Fahrer wurden 25 teils sehr schwerwiegende Übertretungen festgestellt.
- Beim zweiten Fahrer ergaben sich 21 Übertretungen.
- Beanstandet wurde ausserdem eine um 25 cm überschrittene zulässige Fahrzeughöhe von vier Metern.
- Zusätzlich wurden zahlreiche orange Lampen im Frontbereich des Fahrzeugs reklamiert.
Für den zweiten Fall ordnete die zuständige Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ebenfalls Anzeigen an und leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Fälschung eines Beweismittels an die Staatsanwaltschaft Wels weiter. Die eingehobene Sicherheitsleistung betrug 10.150 Euro.
Konsequenzen für Verkehrssicherheit und Tiertransport
Die beiden Kontrollen zeigen nach Angaben der Landesverkehrsabteilung, dassManipulationen an Fahrerkarten und Kontrollgeräten nicht nur ordnungswidrig sind, sondern auch konkrete Risiken bergen: Ausgereizte Lenkzeiten und fehlende Ruhezeiten erhöhen die Gefahr von Ermüdungsunfällen. Im Kontext von Viehtransporten steht neben der Verkehrssicherheit auch der Schutz der transportierten Tiere im Vordergrund.
| Ort | Fahrzeug | Festgestellte Übertretungen (je Fahrer) | Sicherheitsleistung |
|---|---|---|---|
| Ansfelden | Ungarischer Sattelzug (27 Zuchtrinder) | 16 / 5 | 6.700 € |
| Eberstalzell (A1) | Polnischer Langstreckenviehtransport | 25 / 21 | 10.150 € |
Die Anzeigen bei den Bezirkshauptmannschaften und die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaften zeigen, dass die Behörden die Fälle straf- und verwaltungsrechtlich verfolgen. Für Ansfelden und die Region sind solche Kontrollen relevant: Sie dienen der Durchsetzung von Lenk- und Ruhezeiten, die unmittelbar die Verkehrssicherheit beeinflussen, und sollen Missstände in grenzüberschreitenden Transporten aufdecken.
Für Pendler und Anrainer bleibt zudem wichtig, dass Verkehrskontrollen, vor allem auf stark frequentierten Achsen wie der A1, konsequent durchgeführt werden. Die Lage der Vorfälle — sowohl in Ansfelden als auch an der A1-Abfahrt Eberstalzell — unterstreicht die grenzüberschreitende Dimension des Problems und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Polizei, Bezirkshauptmannschaften und Staatsanwaltschaften.