In Wagrain (Pongau) hat ein seit Jahren geplantes Gastronomieprojekt bei der Mittelstation der Seilbahn „Flying Mozart“ neue Debatten ausgelöst. Geplant ist ein modernes Gasthaus mit Platz für rund 1.500 Gäste. Kritik entzündet sich an umfangreichen Rodungen auf dem fraglichen Grundstück und an dem Verwaltungsverfahren rund um naturschutzrechtliche Bewilligungen und Flächenwidmung.
Was passiert ist
Der Projektbetreiber hatte das Vorhaben bereits vor einigen Jahren angekündigt. Bislang aber verhinderten verschiedene Hürden die Realisierung: Der Großteil des Waldes auf dem Grundstück durfte lange nicht gerodet werden, weil zunächst die naturschutzrechtliche Bewilligung fehlte und auch eine passende Flächenwidmung für das Hüttenprojekt nicht vorlag. Trotz dieser Rechtslage soll ein Teil des Waldes bereits vor Jahren gerodet worden sein. Laut Angaben aus der lokalen Diskussion wurden dafür „mehrere hundert Quadratmeter“ Wald ohne Bewilligung entfernt.
Parlamentarische Anfrage und Gegenposition
Die Grünen im Landtag haben daraufhin eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um die Abläufe und die Rechtmäßigkeit der Rodungen zu klären. Die Opposition hinterfragt, wie ein derart großes Projekt bewilligungsfähig sei und bemängelt das Vorgehen beim Schutz von Waldbeständen.
„Es hat jedenfalls Rodungen gegeben ohne gültigen Bescheid, das steht fest. Man hat sich das jetzt nachträglich bewilligen lassen, aber man hat hier schon Teilflächen vorher gerodet und da war die Bewilligung schon abgelaufen.“
Dieses Zitat stammt aus der Anfrage der Grünen, formuliert von Landtagsabgeordnetem Simon Heilig-Hofbauer. Die Landesregierung bzw. zuständige Behörden widersprechen den Vorwürfen und betonen, dass auf dem fraglichen Grundstück, das den Bundesforsten gehört, kein Baum illegal gerodet worden sei. Zudem liege seit dieser Woche wieder eine gültige Rodungserlaubnis vor.
Dimensionen des Projekts
Aus den bisher bekannten Angaben geht hervor, dass die Projektgröße erheblich ist: Neben der Besucher-Kapazität von 1.500 Plätzen wurde in einem Bewilligungsakt eine Rodungsfläche von 6.000 Quadratmetern genannt. Weitere Planungen sehen die Errichtung von Tunneln unter Pistenbereichen vor, um die Erschließung des Standorts zu gewährleisten.
| Aspekt | Bekannte Angabe |
|---|---|
| Gästekapazität | ca. 1.500 |
| Rodungsfläche (bewilligt) | 6.000 m² |
| Status Rodungserlaubnis | seit dieser Woche wieder gültig |
Offene Fragen und Folgen
Mehrere Aspekte bleiben ungeklärt und sind Gegenstand der politischen Anfrage sowie weiterer Prüfungen:
- Ob bereits durchgeführte Rodungen rechtmäßig waren, bevor die aktuelle Rodungserlaubnis erteilt wurde.
- Wie sich die großflächigen Eingriffe in Waldbestände mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben vereinbaren lassen.
- Welche Auswirkungen das Projekt auf Wintersport-Infrastruktur, Verkehrsaufkommen und Landschaftsbild haben wird.
Die Grünen argumentieren, dass es sich um keinen normalen Hüttenbau, sondern faktisch um einen großdimensionierten Gastronomiebetrieb handle, dessen Bewilligungsfähigkeit genauer geprüft werden müsse. Die Landesregierung verweist dagegen auf die Zuständigkeit der Bundesforsten und auf die nun vorliegende gültige Rodungserlaubnis.
Konsequenzen für Gemeinde und Tourismus
Für Wagrain als Wintersportort sind derartige Projekte von hoher wirtschaftlicher Bedeutung: Zusätzliche Gastronomieplätze können Kapazitäten für Gäste erhöhen und die Infrastruktur ergänzen. Gleichzeitig bergen großflächige Eingriffe in Waldflächen ökologische und ästhetische Risiken, die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Umweltorganisationen gefährden können.
Welche weiteren rechtlichen Schritte aus der Anfrage der Grünen erwachsen und ob Verwaltungsprüfungen oder Nachkontrollen stattfinden, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass die Frage von Bewilligungen, Zuständigkeiten und der Abwägung zwischen touristischem Nutzen und Naturschutz in den kommenden Wochen und Monaten weiter diskutiert wird.
Für die Bürgerinnen und Bürger von Wagrain sowie für die zahlreichen Besucher im Pongau ist wichtig zu wissen, an wen sie sich bei Anliegen wenden können: Zuständig sind die Gemeinde, die Bezirkshauptmannschaft sowie – für Flächen in Bundesbesitz – die Bundesforsten und die entsprechenden Landesbehörden, die naturschutzrechtliche Bewilligungen erteilen.
Weitere Informationen werden erwartet, sobald die Landesregierung die Anfrage der Grünen beantwortet und die Behörden mögliche Nachprüfungen oder ergänzende Auflagen bekannt geben.