Innenminister Gerhard Karner hat am Montag in Wien den dänischen Migrationsminister Morten Bødskov zu einem Arbeitsgespräch empfangen. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung von Asylverfahren außerhalb der EU sowie die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren in Drittstaaten. Karner kündigte an, Österreich wolle bis Jahresende zumindest ein konkretes Partnerland für die Durchführung solcher Verfahren haben.
Rechtliche Grundlage und zwei Optionen
Der Minister skizzierte zwei rechtliche Wege, die aus seiner Sicht offenstehen. Zum einen nannte er die Möglichkeit, Asylverfahren außerhalb Europas durchzuführen, wofür er den Asylpakt als Grundlage bezeichnete. Zum anderen sprach er von sogenannten Return Hubs (Rückkehrzentren) auf Basis der Rückkehrverordnung, deren Anwendung er für technisch möglich hält und die „mit Ende dieses Jahres möglich“ sei.
„Es geht darum, dass wir in Europa wie der Herr im eigenen Haus sind und alles tun, damit wir auch Kontrolle darüber haben, wer kommt und wer auch das Land verlassen muss.“
Karner erläuterte diese Punkte in einem Interview im Ö1-Morgenjournal und in Vorbemerkungen vor dem Treffen mit seinem dänischen Kollegen.
Zeithorizont, Vertraulichkeit, Finanzierung
Als klares Ziel formulierte Karner, bis Jahresende mindestens ein Land zu benennen, mit dem Österreich entsprechende Verfahren umsetzen könne. Über mögliche Standorte sagte er nur, dass es „mehrere Länder“ gebe, mit denen Gespräche geführt würden. Warum viele Gespräche vertraulich geführt werden, begründete der Minister mit dem Erfolgserfordernis solcher Verhandlungen; Geheimniskrämerei sei das nicht, so Karner.
Offen blieb die Frage der Finanzierung. Karner nannte nicht, ob die Kosten über die EU oder die beteiligten Staaten getragen werden sollen. Er wies lediglich darauf hin, dass die Finanzierungsfrage nun zu besprechen sei — auch im Rahmen einer neuen Arbeitsgruppe mit Partnerstaaten wie Deutschland und Dänemark.
Haushaltseffekt als zentrales Argument
Als zentrales Argument für die Maßnahme nannte der Minister Einsparungen im Inland. Er rechnete damit, dass Österreich im Asylbereich „massiv sparen“ werde und nannte eine konkrete Zielgröße: 250 Millionen Euro weniger Kosten in drei Jahren. Konkrete Berechnungen oder eine Aufschlüsselung dieser Summe legte Karner nicht vor.
- Ziel: Bis Jahresende ein konkretes Partnerland für außer-europäische Asylverfahren/Rückkehrzentren.
- Rechtsgrundlagen: Asylpakt (für außer-europäische Verfahren) und Rückkehrverordnung (für Return Hubs).
- Finanzierung: Unklar — EU oder beteiligte Staaten noch offen.
Folgen und offene Fragen
Die Ankündigungen berühren mehrere Ebenen: rechtliche Umsetzung, bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten, Kostenverteilung und innenpolitische Debatten über Asyl- und Rückkehrpolitik. Ob und wie rasch sich konkrete Abkommen realisieren lassen, hängt von Verhandlungen mit potenziellen Partnerländern und von der Auslegung der genannten Rechtsinstrumente ab.
Aus Sicht der Bundesregierung ist der operative Gewinn Kontrolle über Zuzug und Rückkehr. Kritische Fragen, die weiter offenbleiben, betreffen unter anderem Rechts- und Menschenrechtsfragen bei außer-europäischen Verfahren, die konkrete Kostenaufteilung sowie die praktische Umsetzung in Partnerländern. Karner verwies darauf, dass es nun „vom Reden ins Tun“ gehen müsse und dass die Gespräche mit anderen Staaten nicht exklusiv geführt würden, sondern im Kontext einer Arbeitsgruppe mit mehreren europäischen Partnern stünden.
Die weiteren Schritte hängen von den Verhandlungen in den kommenden Monaten ab. Für die Innenpolitik bleibt die Angelegenheit ein Prüfstein: Sie verbindet außenpolitische Gespräche mit unmittelbaren Effekten auf Budget und Verwaltung im Inland.