In Bad Hofgastein ermittelt die Bezirkshauptmannschaft nach einer Anzeige einer vierköpfigen Familie aus Israel: Die Urlauber geben an, ihnen sei in einem Imbiss im Gasteinertal die Bewirtung verweigert worden, weil sie aus Israel stammen. Nach Angaben der Familie habe der Betreiber die bestellten Burger vom Grill genommen und weggeworfen, sobald klar gewesen sei, dass die Gäste Israeli sind. Anschließend habe der Imbisswirt gesagt, das werde mit dem Essen nichts, „wegen Gaza“.
Anzeige und behördliche Schritte
Aufgrund der Anzeige habe die Bezirkshauptmannschaft ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, bestätigte die APA. Die Familie sei zwar schockiert gewesen, habe sich aber angesichts der Kinder zunächst zurückgehalten und die Örtlichkeit verlassen. Sie setze ihren Aufenthalt in Tirol und Salzburg dennoch fort, teilten die Betroffenen laut Bericht mit.
Der Betreiber des Imbisses äußerte sich gegenüber der Kronen Zeitung zurückhaltend. Er habe gegenüber dem Blatt nur gesagt: „Alles Blödsinn!“
Reaktionen aus der jüdischen Gemeinde
Mit großer Besorgnis nahm der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, den Vorfall zur Kenntnis. Rosen forderte eine rasche Aufklärung der Vorwürfe und mahnte zu besonderer Verantwortung in der politischen Auseinandersetzung über Israel. Pauschale Verurteilungen dürften nicht zum Einfallstor für Judenhass werden, erklärte er in einer Aussendung.
„Pauschale Israel-Verurteilungen dürfen nicht zum Einfallstor für Judenhass werden.“ — Elie Rosen, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde
Kontext: Diskriminierung und Tourismus
Der Vorwurf hat mehrere Ebenen: Es geht um mögliche Rechtsverstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz und um das Image einer touristisch geprägten Region. Salzburgs Gäste kommen aus aller Welt; Vorfälle dieser Art stehen im Widerspruch zu touristischen Interessen und zu Bemühungen um ein friedliches Miteinander in Urlaubsorten.
- Behördliche Prüfung: Das laufende Verwaltungsstrafverfahren klärt, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und welche Sanktionen gegebenenfalls folgen.
- Gesellschaftliche Dimension: Reaktionen aus der jüdischen Gemeinde verweisen auf eine erhöhte Sensibilität in politisch aufgeladenen Zeiten.
- Touristische Folgen: Solche Berichte können das Vertrauen von Gästen beeinträchtigen, insbesondere wenn sie sich an Anbieter und Behörden wenden.
Was bislang bekannt ist
| Fakt | Stand |
|---|---|
| Ort | Bad Hofgastein, Gasteinertal (Salzburg) |
| Betroffene | Vierköpfige Urlauberfamilie aus Israel |
| Vorgefallenes | Verweigerte Bewirtung, laut Angaben Wegwerfen der Burger |
| Behördliche Reaktion | Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens durch die Bezirkshauptmannschaft |
| Stellungnahme Betreiber | Bestreitet die Vorwürfe („Alles Blödsinn!“) |
Der genaue Verlauf der Ermittlungen ist Sache der zuständigen Behörde; Sanktionen hängen vom Ergebnis des Verfahrens ab. Ein Disput über die Auslegung von Tatsachen und mögliche straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen ist nicht ungewöhnlich, sobald Vorwürfe mit politischem Hintergrund erhoben werden.
Praktische Hinweise für Gäste und Betreiber
Für Gäste, die Diskriminierung erleben, sind folgende Schritte ratsam:
- Dokumentation des Vorfalls (Datum, Uhrzeit, Gesprächsverlauf)
- Möglichst direkte Ansprache der Lokalführung vor Ort
- Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft oder Meldung an die Gemeinde
- Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Konsularvertretung bei grenzüberschreitenden Fällen
Gastronomiebetriebe sind gut beraten, klare Verhaltensregeln und Schulungen zur Antidiskriminierung umzusetzen, um solche Situationen zu vermeiden und das Vertrauen von Gästen zu erhalten.
Die Bezirksbehörde führt die Ermittlungen. Über weitere Entwicklung der Causa und mögliche Entscheidungen der Behörde werden wir berichten.
Philipp Moser, WE NEWS Salzburg