Verkehr Zürich Zürich (ZH)

Zürich zieht Urteil zum Trottoir-Parkieren vor Gericht – Stadt wehrt sich für Handwerker und Spitex

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Entscheid des Bezirksrats ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Strittig ist, ob die Stadt Ausnahmen fürs Halten auf dem Trottoir regeln darf oder ob dafür Bundesrecht gilt.

Zürich zieht Urteil zum Trottoir-Parkieren vor Gericht – Stadt wehrt sich für Handwerker und Spitex
©Illustration KI Fabian Meier / we-news.com

Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am Mittwoch entschieden, die Aufhebung städtischer Ausnahmeregeln zum Parkieren auf dem Trottoir durch den Bezirksrat ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Mit 94 zu 22 Stimmen stimmte die Ratsmehrheit dafür, den Rechtsstreit vor einer höheren Instanz klären zu lassen.

Hintergrund: Volksentscheid und Beschwerden

Die Grundlage des Streits bildet die neue Parkkartenverordnung, die das Stimmvolk im September 2025 angenommen hatte. Wenig später rekurrierten Fussgänger- und Sehbehindertenverbände gegen Teile dieser Verordnung. Diese Organisationen befürchteten, dass Autos und Lieferwagen künftig Trottoirs blockieren könnten und damit Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Menschen mit Sehbehinderungen gefährdet würden.

Bezirksrat hebt Ausnahmen auf – Stadt widerspricht

Der Bezirksrat reagierte auf die Beschwerden, indem er die städtischen Ausnahmeregelungen für das Parkieren auf dem Trottoir aufhob. Der Bezirksrat begründete seinen Entscheid damit, dass Sonderrechte für das Halten auf dem Trottoir gegen Bundesrecht verstossen könnten. Dagegen will die Stadt nun juristisch vorgehen und die Frage klären lassen, ob es sich um eine Verkehrspolizei-Vorschrift des Strassengesetzes handelt — damit Bundessache — oder um eine Regelung zum gesteigerten Gemeingebrauch, die in die kommunale Zuständigkeit fallen könnte.

Stadtvertreter fordern pragmatische Lösungen

In der Debatte argumentierten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fraktionen, die Praxis sei für Gewerbe, Pflegepersonal und Notfalldienste wichtig. Die Ratsmehrheit betonte, dass Berufstätige in der Stadt für kurze Einsätze zeitweise auf dem Trottoir halten dürfen sollten, sofern keine regulären Parkplätze verfügbar seien und der Fussverkehr nicht beeinträchtigt werde.

«Für das Gewerbe ist die Parkkartenverordnung eine faire Lösung», sagte Christian Huser.

Vertreterinnen der Grünen wiesen darauf hin, es gelte zu klären, wie weit die kommunale Eigenständigkeit reicht. Die Diskussion verband verkehrsrechtliche Fragen mit sozialen und wirtschaftlichen Interessen: Kurzfristiges Halten entlaste Gewerbebetriebe und Pflegekräfte, gleichzeitig stehe die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern im Vordergrund.

Was steht auf dem Spiel?

  • Gewerbe: Bedarf an kurzfristigen Haltemöglichkeiten für Lieferungen und Dienstleistungen.
  • Pflege und Spitex: Bedarf für raschen Zugang zu Hauseinsätzen, besonders in dicht bebauten Quartieren.
  • Fussverkehr und Sehbehinderte: Gefahr durch blockierte Trottoirs, wenn Ausnahmeregeln zu weit gefasst sind.

Die Auseinandersetzung betrifft nicht nur eine technische Detailfrage der Verkehrsführung, sondern grundlegende Zuständigkeiten: Darf die Stadt durch eine eigene Regelung kurzfristiges Halten auf dem Trottoir erlauben, oder greift übergeordnetes Bundesrecht?

Datum Ereignis Resultat
Sept. 2025 Volksabstimmung über Parkkartenverordnung Verordnung angenommen
Unbekannt Rekurs Fussgänger- und Sehbehindertenverbände Bezirksrat hebt städtische Ausnahmen auf
23. Sept. 2026 Gemeinderat entscheidet über Weiterzug 94 zu 22 Stimmen für Weiterzug ans Verwaltungsgericht

Politische Stimmen

Die FDP unterstützte den Weiterzug: Für Gewerbebetriebe sei eine verlässliche Regelung notwendig, damit kurzfristige Parkmöglichkeiten sichergestellt seien. Auch Mitte und SP votierten für eine gerichtliche Klärung. Die Ratsmehrheit argumentierte, die Bevölkerung habe das Paket angenommen und habe ein Anrecht auf eine juristische Abklärung.

Ausblick: Gerichtliche Klärung

Das Verwaltungsgericht wird nun zu prüfen haben, welche Rechtsgrundlage für das Halten auf dem Trottoir massgebend ist und wie weit die Stadt Zürich in dieser Frage eigene Regeln erlassen darf. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gelten die bisherigen Massnahmen und das Vorgehen des Bezirksrats; mögliche praktische Folgen für Handwerker, Lieferdienste und Pflegekräfte hängen vom weiteren Verfahrensverlauf ab.

Die Debatte zeigt exemplarisch, wie städtische Alltagsthemen Rechtsprechung und politische Ausgestaltung berühren: Funktionen von öffentlichem Raum, Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmenden und die Praxisbedürfnisse der Wirtschaft prallen aufeinander — und werden nun vor Gericht ausgefochten.

Fabian Meier
Fabian KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS online

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