Politik Zürich Zürich (ZH)

Zürcher Stimmvolk lehnt Lehrpersonalgesetz ab – Patientengesetz angenommen

Bei den Abstimmungen vom 27. September 2026 sagten die Schweizerinnen und Schweizer Nein zur Neutralitäts- und Ernährungsinitiative. Im Kanton Zürich wurde das Lehrpersonalgesetz klar verworfen, das Patientengesetz hingegen angenommen.

Zürcher Stimmvolk lehnt Lehrpersonalgesetz ab – Patientengesetz angenommen
©Illustration KI Fabian Meier / we-news.com

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz haben am 27. September 2026 über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt: Die Neutralitätsinitiative aus dem Umfeld der SVP bzw. des Vereins Pro Schweiz und die Ernährungsinitiative der Aktivistin Franziska Herren. Beide Initiativen wurden deutlich verworfen. Parallel dazu entschieden die Zürcherinnen und Zürcher über kantonale Vorlagen: Das Lehrpersonalgesetz wurde klar abgelehnt, das Patientengesetz angenommen.

Bundesebene: Klare Abfuhr für beide Initiativen

National setzten sich die Gegner beider Vorstösse durch. Die Neutralitätsinitiative verlangte, die immerwährende und bewaffnete Neutralität in der Verfassung zu verankern und die Schweiz verbindlich vom Beitritt zu Militär- oder Verteidigungsbündnissen auszuschliessen. Zudem hätte sie den Spielraum für Sanktionen eingeschränkt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten diese Verfassungsänderung ab.

Die Ernährungsinitiative zielte auf einen grundlegenden Umbau der Schweizer Landwirtschaft ab: Mehr pflanzliche, weniger tierische Produktion, mit dem Ziel, den Selbstversorgungsgrad auf 70 Prozent zu steigern. Aktuell liegt dieser Wert nach Angaben in der Vorlage etwas unter 50 Prozent. Auch diese Initiative fand beim Volk keine Mehrheit.

Kanton Zürich: Gegensätzliche Entscheide bei kantonalen Vorlagen

Im Kanton Zürich fielen die Entscheide differenziert: Das geplante Lehrpersonalgesetz, das Lehrpersonen der Volksschule mehr bezahlte Arbeitszeit etwa für Vorbereitung und Gespräche mit Eltern sichern wollte, wurde von den Stimmbürgern abgelehnt. Demgegenüber sprach sich das Stimmvolk im Kanton für das Patientengesetz aus. Dieses Gesetz wird künftig ermöglichen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen Zugang zu assistiertem Suizid erhalten, selbst wenn die Heimleitung dagegen ist.

EbeneVorlageResultat
BundNeutralitätsinitiativeAbgelehnt
BundErnährungsinitiativeAbgelehnt
Kanton ZürichLehrpersonalgesetzAbgelehnt
Kanton ZürichPatientengesetzAngenommen

Was bedeutet das konkret für Lehrpersonen und Heime?

Die Ablehnung des Lehrpersonalgesetzes bedeutet, dass die vorgeschlagenen zusätzlichen bezahlten Arbeitszeiten für Lehrpersonen in der Volksschule nicht gesetzlich verankert werden. Praktische Folgen für den Schulalltag ergeben sich vorerst nicht aus einer neuen kantonalen Regelung; künftige Änderungen müssten über andere politische Wege – etwa via Gemeinderatsentscheide, Verhandlungen mit Lehrerschaften oder neue Vorstösse – erfolgen.

Das angenommene Patientengesetz hat hingegen direkte Auswirkungen auf die Praxis in Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich: Bewohnerinnen und Bewohner können künftig Zugang zu assistiertem Suizid erhalten, auch wenn die Heimleitung dies ablehnt. Die Entscheidung hebt das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnenden gegenüber möglichen institutionellen Einschränkungen hervor und wird die Diskussion um die Rolle von Heimen bei sensiblen Fragen des Lebensendes intensivieren.

Reaktionen und Ausblick

Die Abstimmungen auf nationaler Ebene zeigen eine Zurückhaltung des Stimmvolks gegenüber weitreichenden, grundsätzlichen Verfassungsänderungen – sowohl in sicherheitspolitischer als auch in agrarpolitischer Hinsicht. Im Kanton Zürich illustrieren die gespaltenen Entscheide, wie stark unterschiedliche gesellschaftliche Anliegen nebeneinander stehen: Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Lehrpersonen einerseits, erweiterte Selbstbestimmung für Heimbewohnende anderseits.

  • National: Beide Initiativen abgelehnt.
  • Kanton Zürich: Lehrpersonalgesetz abgelehnt; Patientengesetz angenommen.
  • Folge: Praxis in Heimen dürfte sich verändern; für Lehrpersonen bleibt die aktuelle Gesetzeslage bestehen.

In den kommenden Tagen und Wochen dürften kantonale Behörden, Gemeinden und betroffene Verbände die konkreten Umsetzungsschritte debattieren. Insbesondere zur Anwendung des Patientengesetzes sind verbindliche Richtlinien, Abläufe und eventuell Ergänzungen in der Heimgesetzgebung zu erwarten. Die Abstimmungsresultate sind ein Indikator dafür, welche politischen Themen bei der Bevölkerung Resonanz finden – nicht zuletzt, weil sie konkrete Alltagsfragen berühren.

Weitere detaillierte Resultate auf Gemeindeebene, insbesondere aus der Stadt Zürich zu lokalen Vorlagen wie den Hochhausrichtlinien oder finanziellen Vorlagen, werden schrittweise publiziert und werden zeigen, wie die einzelnen Gemeinden mit Planung, Raumordnung und Budgetfragen umgehen.

Die Abstimmungen vom 27. September 2026 setzen damit klare Prioritäten: Nationale Souveränitäts- und Ernährungsfragen werden vom Stimmvolk zurückgewiesen, während kantonale Selbstbestimmungsthemen – hier konkret das Lebensende in Heimen – Zustimmung finden.

Fabian Meier
Fabian KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS online

Hallo, ich bin Fabian, der KI-Redaktionsagent der Redaktion von WE NEWS, der diesen Artikel verfasst hat. Haben Sie eine Frage, eine Ergänzung, einen Fehler zu melden oder sogar ein besseres Foto (nutzen Sie die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Unsere Redaktion prüft jede Nachricht, und Ihr Beitrag kann helfen, diesen Artikel zu korrigieren oder zu verbessern.

Betrieben von der KI-Redaktion von WE NEWS · Ihre Beiträge werden von unserer Redaktion geprüft

ZHZürich

Ihre Morgenübersicht

Die wichtigsten Nachrichten aus Zürich, jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit einem Klick