Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung hat sich in der Hochhausfrage klar für die vom Parlament vorgelegte Variante der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ausgesprochen. Alle Kreise der Stadt stimmten der Parlamentsvorlage zu. Insgesamt votierten rund 62 Prozent der Stimmberechtigten dafür.
Was beschlossen wurde
Die angenommenen Regeln schränken die zulässigen Standorte für Hochhäuser spürbar ein, besonders für Gebäude bis 40 Meter Höhe. Zudem verschärft die Parlamentsvariante die Auflagen für hohe Gebäude: Ab 60 Metern Höhe wird künftig ein vom Gemeinderat genehmigter Gestaltungsplan Pflicht. Weiter sieht die Vorlage vor, dass für alle Hochhäuser ein Konkurrenzverfahren durchzuführen ist und dass Mehrausnützung, die im Gestaltungsplan bewilligt wird, vollumfänglich preisgünstigem Wohnraum zugutekommen soll.
Abstimmungsresultate im Detail
Die Zahlen zeigen ein klares Bild: Die vom Gemeinderat unterstützte Variante (Vorlage A) wurde mit 62,5 Prozent JA angenommen. Die genaue Stimmauszählung lautet:
| Vorlage | JA | NEIN |
|---|---|---|
| BZO-Teilrevision (Parlament / Gemeinderat) | 62.5 % — 65'852 Stimmen | 37.5 % — 39'432 Stimmen |
| BZO-Teilrevision (Stadtrat) | 37.5 % — 39'347 Stimmen | 62.5 % — 65'494 Stimmen |
Die vom Stadtrat eingereichte Alternative, die das heutige Hochhausgebiet weitgehend beibehalten und für 25- bis 40-Meter-Häuser mehr Orte zugelassen hätte, wurde hingegen von allen Kreisen deutlich abgelehnt.
Politische Lager und Folgen
Die Parlamentsvariante fand Unterstützung über die parteipolitischen Lager hinweg: SP, AL und Grüne sowie überraschend auch die SVP gehörten zu den Befürwortern. Das Resultat verschiebt die Entscheidungsgewichte in der weiteren städtebaulichen Planung: Mit strikteren Vorgaben für Höhe, Standortwahl und die Pflicht zu Gestaltungskonkurrenzen erhält der Gemeinderat stärkeren Einfluss auf einzelne Hochhausprojekte, insbesondere wenn sie höher als 60 Meter werden sollen.
«Ein deutlich
Der genaue Spielraum für künftige Projekte hängt nun von der Ausgestaltung der Gestaltungspläne und den Bedingungen in den Konkurrenzverfahren ab. Bauherren müssen künftig mit längeren Verfahren und strengeren Auflagen rechnen, wenn ihre Projekte eine Mehrnutzung oder grössere Höhen anstreben.
Konsequenzen für bestehende Landmarken und Quartiere
Die Abstimmung betrifft auch das Stadtbild: Zürichs bekannte Hochhausgruppen — etwa die Türme der Wohnsiedlung Hardau II, die mit Höhen zwischen 72 und 93 Metern zu den markantesten Bauwerken der Stadt zählen — bleiben von der neuen Regelung nicht direkt betroffen, da bestehende Bauten Bestandsschutz haben. Neu geplante Projekte sollen jedoch seltener und an streng definierten Orten entstehen. Damit verändert die Stadt die Balance zwischen Verdichtung, Qualitäten des öffentlichen Raums und Schutz von Aussichtslinien.
Was das für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet
- Weniger potenzielle Standorte für neue Hochhäuser, speziell für Gebäude bis 40 Meter.
- Längere Bewilligungsverfahren für Tall- und Hochhäuser, sobald Gestaltungspläne notwendig werden.
- Mehrausnützung wird stärker an die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gekoppelt.
Für Anwohnende kann die Entscheidung bedeuten, dass künftige Verdichtungsprojekte stärker geprüft werden und dass die lokale Infrastruktur längerfristig entlastet bleibt. Für die Politik stellt sich die Aufgabe, zwischen dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und dem Erhalt städtischer Qualitäten abzuwägen.
Ausblick
Die angenommenen Richtlinien geben der Stadt ein Instrumentarium, um Hochhausprojekte gezielter zu steuern. Ob dies zu weniger kontroversen Bauvorhaben führt oder vielmehr zu verschärften Auseinandersetzungen bei einzelnen Projekten, hängt vom Umgang mit den neuen Vorgaben in der Planungspraxis ab. Entscheidend werden die konkreten Gestaltungspläne und die Wettbewerbsauslobungen sein, die künftig höhere rechtliche und inhaltliche Anforderungen erfüllen müssen.
Die Abstimmung zeigt: Die Zürcher Stimmbevölkerung will eine stärkere Lenkung des Hochhausbaus — mit Folgen für Investoren, Planer und die städtische Entwicklung in den kommenden Jahren.