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Stadt Luzern vor Urne: Entscheidet die Bevölkerung über den kommunalen Mindestlohn?

Seit Anfang 2026 gilt in Luzern ein Mindestlohn von Fr. 22.75 pro Stunde. Nach politischem Widerstand bringt das Stadtparlament die Regelung nun an die Urne. Regierung und Wirtschaftsverband stehen sich konträr gegenüber.

Stadt Luzern vor Urne: Entscheidet die Bevölkerung über den kommunalen Mindestlohn?
©Illustration KI Bettina Kunz / we-news.com

Die Stadt Luzern stellt die Frage über die Zukunft ihres Mindestlohns den Stimmberechtigten. Seit Anfang 2026 gilt in der Stadt ein gesetzlicher Stundenlohn von Fr. 22.75, eingeführt nach der Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!», die 2024 vom Stadtparlament angenommen wurde. Nun wird das entsprechende Reglement in einer Volksabstimmung zur Debatte stehen.

Herkunft und rechtliche Einbettung

Die Einführung des Mindestlohns geht auf eine Initiative der Juso zurück. Das Stadtparlament setzte die Forderung 2024 in ein Kommunalreglement um, seither müssen Arbeitnehmende in der Stadt Luzern mindestens Fr. 22.75 pro Stunde verdienen. Ein initiales Referendum bürgerlicher Kreise scheiterte damals an fehlenden Unterschriften, doch die Debatte blieb lebhaft. Später reichte eine Allianz aus GLP, Mitte, FDP und SVP eine Vorlage ein, mit der das Reglement aufgehoben werden sollte. Das Stadtparlament folgte diesem Anliegen, zugleich bat es die Regierung, die Frage der Aufhebung zur Volksabstimmung zu bringen.

Stadtregierung begründet Befürwortung

Die Luzerner Stadtregierung empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Mindestlohn zu behalten. In ihrer Begründung spricht sie von einem «klaren Bekenntnis zu fairen und existenzsichernden Arbeitsbedingungen in der Stadt Luzern». Diese Haltung stützt sich auch auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Juni 2026: Das Gericht erklärte, dass Städte wie Zürich und Winterthur lokal wirksame Massnahmen gegen Erwerbsarmut ergreifen können, da sie die lokalen Bedingungen gut kennen. Die Luzerner Regierung sieht darin eine Bestätigung ihres Vorgehens.

Widerstand: Kritik an der Insellösung

Gegen die Beibehaltung formierte sich ein überparteiliches Komitee, angeführt vom Wirtschaftsverband der Stadt Luzern. Die Gegner beanstanden insbesondere, dass die Regelung nur kommunal gelte und damit «Insellösungen» schaffe. Für den Wirtschaftsverband-Präsidenten Benjamin Koch gehört der Wirtschaftsraum Luzern nicht allein zur Stadt: «Zum Wirtschaftsraum Luzern gehören auch Emmen, Ebikon oder Horw – dort aber gilt der Mindestlohn nicht. Das macht es für Unternehmen sehr schwierig», sagt Koch. Das Komitee fordert eine einheitlichere Lösung für die Region.

«Wir wollen alle einen fairen Lohn. Aber dieser Sonderzug geht nicht.» — Benjamin Koch, Präsident Wirtschaftsverband Stadt Luzern

Argumente im Blick

Die Befürworter verweisen auf soziale Gründe: ein kommunaler Mindestlohn verbessere die Existenzsicherung von Beschäftigten, reduziere Armutsrisiken und setze einen lokalen Standard für gute Arbeitsbedingungen. Gegner warnen vor Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen innerhalb eines grösseren Arbeitsmarkts, erhöhten Lohnkosten und administrativem Mehraufwand, wenn benachbarte Gemeinden andere Regeln hätten.

  • Befürworter: Existenzsicherung, sozialer Standard, lokale Autonomie.
  • Gegner: Insellösung, Erschwernis für Unternehmen, Wettbewerbsverzerrung.

Praktische Folgen für Beschäftigte und Betriebe

Für arbeitende Menschen in der Stadt Luzern bedeutet die Regelung konkret höhere gesetzliche Mindestansprüche an Lohn und damit mögliche Einkommensverbesserungen. Für Betriebe können sich Lohnkosten erhöhen, was besonders für Kleinbetriebe und KMU relevant sein kann. Unternehmen, die Mitarbeitende aus Gemeinden ohne kommunalen Mindestlohn beschäftigen, sehen sich gegebenenfalls mit komplexeren Lohnstrukturen konfrontiert.

Jahr Ereignis
2024 Stadtparlament nimmt Juso-Initiative an
Anfang 2026 Mindestlohn von Fr. 22.75 pro Stunde tritt in Kraft
Juni 2026 Bundesgericht trifft Urteil zu kommunalen Mindestlöhnen (Zürich, Winterthur)
2026 Stadtparlament stimmt zu, die Frage vors Volk zu bringen

Ausblick

Die Abstimmung bringt die Entscheidung über die lokale Lohnpolitik in die Hände der Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Die Debatte dürfte während des Abstimmungskampfes weiter dynamisch bleiben, da beide Seiten gewichtige Argumente anführen: soziale Absicherung versus wirtschaftliche Kohärenz im regionalen Arbeitsmarkt. Ob die Stadt Luzern den Kurs der freiwilligen Selbstbestimmung in der Lohnpolitik beibehält oder auf eine einheitlichere regionale Lösung setzt, entscheidet sich an der Urne.

Für Arbeitnehmende und Arbeitgeber in der Region empfiehlt es sich, die Abstimmungsunterlagen der Stadtverwaltung sowie die Argumente der Komitees zu prüfen, um fundiert zu entscheiden. Die Frage bleibt: Sichert ein kommunaler Mindestlohn die Lebensqualität in der Stadt – oder erzeugt er Schwierigkeiten im grösseren Wirtschaftsraum Luzern?

Bettina Kunz
Bettina KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Luzern – WE NEWS online

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