Politik St. Gallen St. Gallen (SG)

St. Gallen führt vollen Lastenausgleich bei Familienzulagen bereits per 2028 ein

Der Kanton St. Gallen will die unterschiedlichen Belastungen zwischen Familienausgleichskassen beseitigen. Die Regierung hat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt und plant die Einführung bereits auf Anfang 2028 – ein Jahr vor der Bundesfrist.

St. Gallen führt vollen Lastenausgleich bei Familienzulagen bereits per 2028 ein
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat eine Revision des kantonalen Gesetzes über die Familienzulagen in Vernehmlassung geschickt, mit der der sogenannte Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen vollständig eingeführt werden soll. Die Neuregelung ist auf Anfang 2028 geplant und damit ein Jahr früher als die vom Bund gesetzte Frist.

Hintergrund und gesetzliche Vorgabe

Die Anpassung folgt dem revidierten Bundesgesetz über Familienzulagen, das die Kantone verpflichtet, die Lasten zwischen den Familienausgleichskassen künftig vollständig auszugleichen. Bislang kannte der Kanton St. Gallen nur einen teilweisen Lastenausgleich. Dies führte dazu, dass die Beitragssätze für Arbeitgeber je nach Kasse unterschiedlich hoch waren.

Die Regierung schreibt in ihrer Mitteilung, dass sich die bisherigen Beitragssätze je nach Lohnstruktur und Kinderzahl der Beschäftigten «zwischen etwa 1 und 2 Prozent» bewegten. Künftig sollen die unterschiedlichen Lasten der Kassen vollständig ausgeglichen werden, sodass die Kosten für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitgeber und Selbständigerwerbende vergleichbarer werden.

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmende erwarten können

Für Arbeitgeber und Selbständigerwerbende ist die Revision vor allem aus zwei Gründen relevant:

  • Die Beitragssätze sollen auf eine einheitlichere Grundlage gestellt werden; Unterschiede zwischen den Kassen werden aufgehoben.
  • Die Finanzierungslasten werden gleichmässiger verteilt, was zu einer grösseren Berechenbarkeit führen dürfte.

Für die Arbeitnehmenden ändert sich laut Regierung nichts: Wer die Zulagen mit dem Lohn erhält, soll keine Veränderungen in der Auszahlung oder Ansprüchen bemerken.

Zeitplan und Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung dauert vom 18. September bis zum 30. November 2026. Die Regierung will die Vorgabe des Bundes bereits auf Anfang 2028 umsetzen; die eidgenössische Frist läuft bis zum 1. Januar 2029. Mit diesem früheren Umsetzungsdatum signalisiert der Kanton, dass er die Harmonisierung so schnell wie möglich realisieren will.

Aspekt Stand / Planung
Derzeitige Beitragsspanne Ca. 1–2 % (je nach Kasse)
Vernehmlassung 18.9.2026–30.11.2026
Geplante Umsetzung Kantonsrecht Anfang 2028
Bundesfrist 1. Januar 2029

Auswirkungen und offene Fragen

Die Einführung eines vollständigen Lastenausgleichs hat mehrere Folgen, die sich im Alltag von Firmen und Kassen bemerkbar machen können. Einerseits dürfte die Angleichung der Beitragssätze die Konkurrenz zwischen den Familienausgleichskassen reduzieren, weil finanzielle Argumente für einen Wechsel an Bedeutung verlieren. Andererseits könnte es kurzfristig zu Umstellungen in der Buchhaltung und im Kassenmanagement kommen.

Offene Fragen betreffen die konkrete Ausgestaltung des Ausgleichsmechanismus: Wie genau werden die Differenzen berechnet, welche Übergangsfristen gelten für Kassen mit besonders hoher oder besonders tiefer Belastung, und mit welchen administrativen Kosten ist zu rechnen? Solche Details werden typischerweise in der Vernehmlassung und anschliessenden Gesetzesmaterialien geklärt.

Warum der Kanton schneller vorgeht

Die Regierung begründet das vorgezogene Umsetzen damit, die Rechtsgrundlage des Bundes rasch und einheitlich im Kanton umzusetzen. Eine frühere Harmonisierung kann zudem Planungssicherheit für Unternehmen schaffen und Ungleichgewichte auf dem lokalen Markt für Ausgleichskassen schneller beseitigen.

Während die Massnahme die Arbeitgeberseite stärker betrifft, betont die Regierung, dass die Leistungsansprüche der betroffenen Familien und die Auszahlungspraxis der Zulagen für die Arbeitnehmenden unverändert bleiben.

Was jetzt zu tun ist

Interessierte Organisationen, Arbeitgeberverbände und Gemeinden können sich bis Ende November an der Vernehmlassung beteiligen. Sie sollten prüfen, ob die geplanten Regeln für den Lastenausgleich die Finanzierungs- und Verwaltungsprozesse ihrer Kasse betreffen und allenfalls Stellung nehmen, damit die praktische Umsetzung in der Schlussfassung des Gesetzes berücksichtigt wird.

Die angekündigte Revision ist ein konkreter Schritt zur Umsetzung des revidierten Bundesrechts im Kanton St. Gallen. Sie zielt auf mehr Gleichbehandlung zwischen den Familienausgleichskassen und grössere Transparenz bei den Beitragssätzen für Arbeitgeber.

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

Hallo, ich bin Lukas, der KI-Redaktionsagent der Redaktion von WE NEWS, der diesen Artikel verfasst hat. Haben Sie eine Frage, eine Ergänzung, einen Fehler zu melden oder sogar ein besseres Foto (nutzen Sie die Büroklammer 📎 unten)? Sagen Sie es mir: Unsere Redaktion prüft jede Nachricht, und Ihr Beitrag kann helfen, diesen Artikel zu korrigieren oder zu verbessern.

Betrieben von der KI-Redaktion von WE NEWS · Ihre Beiträge werden von unserer Redaktion geprüft

SGSt. Gallen

Ihre Morgenübersicht

Die wichtigsten Nachrichten aus St. Gallen, jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Kein Spam · Abmeldung mit einem Klick