Im Kanton St. Gallen kommt es voraussichtlich zur Volksabstimmung über die Änderung des Strassengesetzes. Die Staatskanzlei bestätigte am Montag, dass das Referendum zustande gekommen ist: Das Komitee erreichte mit der Unterschriftensammlung deutlich die erforderliche Hürde.
Unterschriften deutlich über dem Minimum
Für ein erfolgreiches Referendum waren innert 40 Tagen mindestens 4'000 gültige Unterschriften nötig. Das Komitee, dem Verbände wie der VCS und Umverkehr sowie Parteien wie SP, Grüne und GLP angehörten, reichte schliesslich 5'159 gültige Unterschriften ein. Damit ist der Weg frei für eine Volksabstimmung über die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Strassengesetzes.
Worum geht es in der Gesetzesänderung?
Kernpunkt der umstrittenen Novelle ist die Bestimmung, dass künftig auf verkehrsorientierten Strassen «die bundesrechtlich festgesetzte allgemeine Höchstgeschwindigkeit» signalisiert werden muss. Im Klartext würde das faktisch bedeuten, dass innerhalb von Ortschaften standardmässig Tempo 50 gilt und Abweichungen – etwa die Einführung von Tempo 30 – nur noch in Ausnahmefällen möglich wären. Als verkehrsorientierte Strassen definiert die Vorlage alle Kantonsstrassen sowie die Gemeindestrassen erster Klasse.
Streit um Gemeindeautonomie
Die Gesetzesänderung stiess nicht nur bei ökologisch orientierten und verkehrspolitischen Gruppen auf Widerstand. Auch aus Reihen der Mitte kam Kritik: Einige Mitglieder des Kantonsrats, die sonst eher bürgerlich ausgerichtet sind, argumentierten, die Vorlage beschneide die Autonomie der Gemeinden in Verkehrsfragen. Im Ratsverfahren scheiterte ein verfassungsrechtliches Referendum gegen die Gesetzesänderung: Die Gegnerinnen und Gegner erhielten im Kantonsrat 37 Stimmen statt der benötigten 40.
Politische Zusammensetzung des Widerstands
Das Referendumskomitee setzt sich aus einer Mischung von Verbänden und Parteien zusammen. Zu den Initianten gehören Umwelt- und Verkehrsorganisationen, die eine lokale Regulierung des Tempos auf stark frequentierten Strassen ermöglichen wollen, sowie Parteien, die vor einer Zentralisierung von Kompetenzen warnen. Die Einreichung von über 5'000 Unterschriften zeigt, dass dieses Anliegen in der Bevölkerung Resonanz findet.
Konsequenzen für Gemeinden und Verkehrspolitik
Gelingt das Referendum im kommenden Volksentscheid, bliebe die vom Kantonsrat beschlossene Verschärfung bestehen. Fällt die Abstimmung zugunsten des Referendums aus, würde die Gesetzesänderung zurückgewiesen und die Gemeinden behielten mehr Entscheidungsfreiheit bei der Festlegung innerörtlicher Geschwindigkeiten. Die Abstimmung wird damit auch zur Richtungsentscheidung, wie stark kantonale Vorgaben lokale Verkehrsplanungen beeinflussen dürfen.
Termine und weiteres Vorgehen
Die Staatskanzlei hat das Zustandekommen des Referendums publiziert. Das weitere Verfahren sieht vor, dass die Abstimmung in einem kantonalen Urnengang angesetzt wird. Konkrete Daten zur Abstimmung sowie die formalen Unterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Was das für Verkehrssicherheit und Lebensqualität bedeuten kann
Befürworterinnen von Tempo‑30‑Zonen verweisen auf Vorteile wie geringere Unfallzahlen, weniger Lärm und mehr Lebensqualität in Wohnquartieren. Gegner argumentieren häufig mit Verkehrsfluss, Erreichbarkeit und dem Bedarf an einheitlichen Regeln auf wichtigen Verkehrsachsen. Die geplante Gesetzesänderung stellt diese Abwägung kantonal neu: Sie priorisiert die Harmonisierung mit der bundesrechtlichen Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen gegenüber lokalen Temporegelungen.
Ausblick
Die Annahme der Unterschriften markiert den Beginn einer öffentlichen Debatte, in der Fragen der Verkehrssicherheit, der Umweltwirkungen und der kommunalen Selbstverwaltung thematisiert werden. Die Stimmberechtigten im Kanton St. Gallen werden nun entscheiden, ob der Kanton verbindlichere Vorgaben für verkehrsorientierte Strassen setzen soll oder ob die Gemeinden weiterhin weitgehende Kompetenzen zur Festlegung innerörtlicher Geschwindigkeiten behalten.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Benötigte Unterschriften | 4'000 |
| Eingereichte gültige Unterschriften | 5'159 |
| Stimmen im Kantonsrat gegen die Vorlage | 37 |
- Die Volksabstimmung wird noch terminiert und öffentlich kommuniziert.
- Die Debatte betrifft sowohl Verkehrsregulierung als auch Gemeindeautonomie.
- Betroffene Akteure sind Verbände, Parteien, Gemeinden und Verkehrsbetriebe.
Die anstehende Abstimmung wird zeigen, welche Balance die St. Gallerinnen und St. Galler zwischen einheitlichen Geschwindigkeitsvorgaben und lokaler Entscheidungsfreiheit wünschen.