Die Kantonspolizei Zürich hat am Dienstagmorgen in Dietikon einen Autofahrer vorübergehend festgenommen, nachdem er auf der Bernstrasse mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden war. Der Vorfall ereignete sich um 4.20 Uhr in Richtung Schlieren, auf einem Abschnitt, wo Tempo 50 gilt.
Kontrolle mit Lasermessgerät auf Höhe Bernstrasse 335
Gemäss Mitteilung der Polizei passierte der Wagen die Messstelle nahe Bernstrasse 335 — ausserhalb des dicht bebauten Zentrums, bevor die Strasse den Hügel zum Autobahnanschluss Urdorf‑Nord hinunterführt. Die Messung ergab eine Geschwindigkeit von 110 km/h. Die Kantonspolizei führt an dieser Stelle gezielte Kontrollen mit einem Lasermessgerät durch, «mit Fokus auf jene Temposünder, die die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in grober Weise missachten», heisst es.
Der betroffene Lenker, ein 58‑jähriger Schweizer, wurde laut Polizei vorübergehend festgenommen und sein Führerausweis wurde abgenommen. Der Mann wird sich wegen eines Raserdelikts vor der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis verantworten müssen.
Wann gilt ein Vergehen als Raserdelikt?
Das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz stützt die Verfolgung solcher Fälle: Wer das Tempolimit «in besonders krasser Weise» missachtet, kann wegen Raserdelikts belangt werden. In praxisrelevanter Form lauten die Schwellenwerte:
- 20er‑Zone: ab 60 km/h
- 30er‑Zone: ab 70 km/h
- 50er‑Zone: ab 100 km/h
- 60er‑Zone: ab 120 km/h
- 80er‑Zone: ab 140 km/h
| Tempolimit | Abgefahrene Geschwindigkeit (ab) |
|---|---|
| 50 | 100 km/h |
| 60 | 120 km/h |
| 80 | 140 km/h |
«Wer das Tempolimit in besonders krasser Weise missachtet, gilt als Raser»,
lautet der gesetzliche Zusammenhang, auf dessen Basis die Staatsanwaltschaft strafrechtlich prüfen wird. Raserdelikte können mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, wobei bedingte Urteile möglich sind.
Bernstrasse als wichtige Verkehrsachse bleibt im Fokus
Die Bernstrasse ist eine stark befahrene Verbindung in Dietikon. Daten der kantonalen Verkehrsmessstellen zeigen ein hohes Verkehrsaufkommen, weshalb Geschwindigkeitskontrollen an kritischen Stellen regelmässig durchgeführt werden. Die Polizei betont, dass die Massnahmen nicht nur der Ahndung dienen, sondern auch der Prävention und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Für Anwohnende und Pendler bleibt die Frage relevant, wie solche Kontrollen zur Entschärfung von Gefahrenpunkten beitragen. Neben Messungen setzt die Polizei auf konsequente Verfolgung und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, wenn die eindeutigen Schwellenwerte des Raserdelikts erreicht oder überschritten werden.
Konkrete Angaben zu weiteren Massnahmen im Abschnitt Bernstrasse oder möglichen Wiederholungsfällen am gleichen Ort machte die Kantonspolizei in ihrer Mitteilung nicht. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wird nun das weitere Vorgehen prüfen und entscheiden, ob Anklage erhoben wird.
Für Verkehrsteilnehmende in und um Dietikon gilt weiterhin: Auf Ausfallachsen wie der Bernstrasse sind die festgelegten Tempolimiten besonders wichtig, um das Risiko schwerer Unfälle zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.