Der Nationalrat hat am 21. September eine Motion zur Einführung einer allgemeinen Kastrationspflicht für Freigänger- und Hofkatzen abgelehnt. Mit 76 Ja- gegen 111 Nein-Stimmen bei sieben Enthaltungen fand der Vorstoss keine Mehrheit. Damit bleibt es in der Schweiz bei der bisherigen Regelung: Eine generelle Pflicht für Katzenhalterinnen und Katzenhalter wird nicht eingeführt.
Positionen der Beteiligten
Die Motion hatte zum Ziel, die übermässige Vermehrung von Streunerkatzen einzudämmen. Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, eine gesetzliche Pflicht sei ein wirksames Mittel, die Population herrenloser Tiere zu verringern und damit Tierleid zu verhindern. Gegenstimmen warnten vor einer unverhältnismässigen Belastung von Tierhalterinnen und Tierhaltern, insbesondere in ländlichen Gebieten, und wiesen darauf hin, dass viele Katzen bereits kastriert seien.
Der Bundesrat hatte sich gegen eine flächendeckende Pflicht ausgesprochen. Er begründete dies damit, dass punktuelle Kastrationskampagnen dort zielführender seien, wo Problemkolonien auftreten. Zudem könne eine allgemeine Regelung auch Tiere erfassen, bei denen keine unkontrollierte Vermehrung zu erwarten sei. Bereits geltende Bestimmungen der Tierschutzverordnung verpflichten Tierhalterinnen und Tierhalter, zumutbare Massnahmen zu treffen, um eine übermässige Vermehrung ihrer Tiere zu verhindern.
Reaktionen von Tierschutzorganisationen
Die Tierschutzorganisation NetAP zeigte sich enttäuscht über den Entscheid. In einer Mitteilung vom 22. September schreibt die Organisation, die nun offene Diskussion lasse eine nachhaltige Lösung weiterhin vermissen. NetAP verweist auf die hohe Zahl von Katzen in der Schweiz und auf die nicht kastrierten Tiere als Grund für andauernden Handlungsbedarf.
„die Organisation habe seit Jahresbeginn 114 Fälle mit bis zu 50 Katzen pro Fall bearbeitet“
NetAP nennt konkrete Zahlen aus der eigenen Arbeit: Seit Jahresbeginn habe sie 114 Fälle bearbeitet, in denen bis zu 50 Katzen pro Anlass betroffen gewesen seien. Für fast 500 Katzen seien neben Kastrationen auch medizinische Behandlungen organisiert und neue Plätze gefunden worden. Auf der Warteliste befänden sich weiterhin mehr als 100 Katzen, heisst es in der Mitteilung.
Datenlage zur Katzenpopulation
Zur Einordnung der Debatte verweist NetAP auf registrierte Bestände: In der Datenbank ANIS waren im Mai 2026 rund 800'000 Katzen registriert, davon sei etwa 53 Prozent kastriert gewesen. Zugleich schätzt NetAP die Gesamtzahl der Katzen in der Schweiz auf mehr als 2 Millionen.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| In ANIS registrierte Katzen (Mai 2026) | ~800'000 |
| Anteil kastriert (ANIS, Mai 2026) | 53 % |
| NetAP-Fälle seit Jahresbeginn | 114 |
| Katzen, für die NetAP Platz/Behandlung organisierte | ~500 |
Diese Zahlen unterstreichen laut NetAP, dass die Problematik regional besonders stark auftreten kann und dort gezielte Interventionen nötig sind. Der Bundesrat favorisiert deshalb massgeschneiderte Kampagnen an betroffenen Orten statt einer nationalen Pflicht.
Folgen und offene Fragen
Der Entscheid des Nationalrats setzt den Schwerpunkt weiter auf lokale und regionale Lösungen. Damit rücken Kantone, Gemeinden und Tierschutzorganisationen in die Verantwortung, problematische Katzenpopulationen zu identifizieren und gezielte Kastrations- und Vermittlungsprogramme umzusetzen.
- Regionale Programme: Dort, wo Kolonien auftreten, sind koordinierte Massnahmen nötig.
- Ressourcen: Tierschutzorganisationen weisen auf Kapazitätsengpässe hin, etwa lange Wartelisten und begrenzte finanzielle Mittel.
- Rechtlicher Rahmen: Die bestehende Tierschutzverordnung bleibt Grundlage; eine nationale Pflicht besteht nicht.
Wie die Kantone und Gemeinden die Lücke zwischen punktuellen Kampagnen und einer gesetzlichen Lösung schliessen, bleibt offen. Für die betroffenen Tierschutzorganisationen bedeutet die Ablehnung der Motion eine Aufforderung, lokal stärker aktiv zu werden und zugleich weiter für gesetzliche oder finanzielle Unterstützungsmodelle zu werben.
Die Debatte zeigt, dass unterschiedliche Einschätzungen von Wirksamkeit, Verhältnismass und Praktikabilitaet bei Tierregulierungspolitik bestehen bleiben. Konkrete neue Massnahmen auf kantonaler oder kommunaler Ebene dürften in den kommenden Monaten folgen, sofern Problemkolonien und hohe Zahlen herrenloser Tiere dies erfordern.