Die Stadt Luzern drängt den Kanton zu sofortigen Massnahmen am Xylophonweg, dem schmalen Fuss- und Veloverkehrsweg entlang der Reuss zwischen Luzern und Emmenbrücke. In einer Mitteilung fordert die Stadt unter anderem die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20, ein Fahrverbot für schnelle E‑Bikes (S‑Pedelecs) sowie gezielte Sofortmassnahmen am Unfallschwerpunkt Kreuzstutz‑Kreisel.
Steigende Nutzung, begrenzte Baulösungen
Der Xylophonweg verzeichnet laut Stadt in den letzten drei Jahren einen Zuwachs des Veloverkehrs um 7,4 Prozent, am Wochenende sogar um 12,9 Prozent. Zusätzlich haben Plakate und ein Messgerät, das Velofahrenden das Tempo anzeigt, bereits versucht, das Verhalten zu beeinflussen. Dennoch bleibt die Situation angespannt: Der Weg ist auf einer Seite durch den Gewässerraum der Reuss, auf der anderen Seite durch die SBB‑Gleise begrenzt, so dass kurzfristige Erweiterungen der Kapazität nicht möglich sind.
Weitere Belastung durch Umzug der Verwaltung
Der Nutzungsdruck dürfte weiter zunehmen: Mit dem Umzug der kantonalen Verwaltung an den Seetalplatz im November sowie weiteren Überbauungen rund um diesen Bereich rechnen Stadtbehörden mit steigenden Personenströmen. Die Stadt macht deshalb geltend, dass präventive Massnahmen nötig seien, bevor sich das Konfliktpotenzial weiter verstärke.
«Wir stellen fest, dass der Xylophonweg stärker frequentiert wird, was leider zu immer mehr Fast‑Unfällen und auch Unfällen führt»
Dieses Zitat stammt vom Luzerner Umwelt‑ und Mobilitätsdirektor Marco Baumann (FDP), der damit die Dringlichkeit der Situation unterstreicht.
Stadt fordert konkrete Sofortmassnahmen
Da ein Grossteil des Wegs auf kantonalem Grund liegt, richtet sich die Forderung der Stadt direkt an den Kanton. Konkret verlangt Luzern:
- Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 auf dem Xylophonweg.
- Fahrverbot für schnelle E‑Bikes (S‑Pedelecs) mit einer Umleitung auf die Kantonsstrasse K13, die zwischen Fluhmühle und Reussbühl bereits mit Velostreifen ausgebaut wurde.
- Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Situation am Unfallschwerpunkt Kreuzstutz‑Kreisel.
Was bereits getan wird
Auf dem Weg sind bereits Hinweise zur Rücksichtnahme angebracht, und ein Geschwindigkeitsanzeiger soll Velofahrende für ihr Tempo sensibilisieren. Diese Massnahmen zeigen erste Wirkung, reichen für die Stadt aber nicht aus, um die erwartete Zunahme von Konflikten und Unfällen zu verhindern.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Veloverkehr Anstieg (3 Jahre) | +7,4 % |
| Anstieg am Wochenende | +12,9 % |
| Geforderte Höchstgeschwindigkeit | Tempo 20 |
| Fahrverbot vorgeschlagen für | S‑Pedelecs |
Konsequenzen und offene Fragen
Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen unterschiedliche Zuständigkeiten: Die Höchstgeschwindigkeit und das Fahrverbot auf kantonalem Grund müssten vom Kanton geregelt werden; bauliche Eingriffe am Kreuzstutz‑Kreisel benötigen konkrete Planung und Koordination zwischen Stadt, Kanton und Verkehrsträgern. Die Stadt argumentiert, dass ohne solche Schritte das Risiko für Fast‑Unfälle und tatsächliche Unfälle steige.
Für Pendelnde, Freizeitnutzende und Anwohnende stellt sich die Frage, wie schnell die Behörden reagieren können und ob temporäre Lösungen wie eine zeitlich beschränkte Einschränkung für schnelle E‑Bikes möglich sind. Die vorgeschlagene Umleitung auf die ausgebauten Velostreifen der K13 könnte den Konflikt entschärfen, wenn sie konsequent ausgeschildert und überwacht würde.
Ausblick
Der Xylophonweg ist ein wichtiges Nadelöhr im Luzerner Velonetz, das Freizeit- und Pendelverkehr bündelt. Kurzfristige Massnahmen sollen Gefährdungen verringern, langfristig bleibt die Frage, wie städtische, kantonale und bahnseitige Begrenzungen mit einer wachsenden Nachfrage nach Veloverkehr in Einklang gebracht werden können. Die Stadt hat ihre Forderungen formell an den Kanton gerichtet; wie der Kanton darauf reagieren wird, ist offen.
Für Nutzende gilt: Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und die Beachtung vorhandener Hinweise bleiben aktuell die wichtigsten Schutzfaktoren – bis allfällige neue Verkehrsregeln und bauliche Massnahmen umgesetzt sind.