Der Hauseigentümerverband (HEV) Kanton St. Gallen hat mit einer Interpellation die Überprüfung — bis hin zur Abschaffung — der kantonalen Fachkommission Städtebau gefordert. Die Aktion, unterzeichnet von 86 Kantonsräten, richtet sich gegen die Rolle der Kommission bei Bauvorhaben und wirft ihr vor, Verfahren zu verzögern und damit den Wohnungsbau zu bremsen.
HEV kritisiert «verfahrensverzögernde Oberplanungsbehörde»
HEV-Präsident Christian Willi wirft der Kommission vor, nicht nur zu Sondernutzungsplänen Stellung zu nehmen, sondern auch zu Projekten von kantonalem Interesse, worin er eine faktische Bindungswirkung sieht. Aus Sicht des Verbands erschwere dies zusätzliche kantonale Gremien die Schaffung von Wohnraum unnötig, «angesichts des schleppenden Wohnungsbaus» sei dies nicht akzeptabel, so Willi.
«Angesichts des schleppenden Wohnungsbaus können wir es uns nicht leisten, dass zusätzliche Gremien die Schaffung von Wohnraum unnötig erschweren.» — Christian Willi, HEV Kanton St. Gallen
Die Interpellation wurde von 86 Kantonsräten unterzeichnet und richtet sich an die Legislative des Kantons. Konkrete Änderungsvorschläge zur Arbeitsweise oder zur Zusammensetzung der Kommission sind im bisherigen Bericht nicht aufgeführt; gefordert wird grundsätzlich die Abschaffung der Fachkommission.
Leerwohnungszahlen stehen dem Vorwurf entgegen
Die Kritik des HEV trifft auf einen widersprüchlichen Kontext: Während die Schweiz insgesamt einen tiefen Leerstand verzeichnet, liegen die Zahlen im Kanton und in der Stadt St. Gallen über dem nationalen Mittel. Gemäss den neuesten Daten des Bundesamts für Statistik betrug die nationale Leerwohnungsquote per 1. Juni 2026 0,93 %. Demgegenüber liegt die Quote im Kanton St. Gallen bei 1,16 %, in der Stadt St. Gallen sogar bei 1,95 %.
| Gebiet | Leerwohnungsquote (1. Juni 2026) |
|---|---|
| Schweiz | 0,93 % |
| Kanton St. Gallen | 1,16 % |
| Stadt St. Gallen | 1,95 % |
In der Stadt St. Gallen stehen nach diesen Zahlen rund 900 Wohnungen leer; davon sind 844 Altbauten und 789 Mietwohnungen. Vor diesem Hintergrund interpretieren Kritiker die HEV-Initiative als fehlenden Bezug zur lokalen Wohnungsrealität.
Unterschiedliche Einschätzungen innerhalb des HEV
Sogar innerhalb des Hauseigentümerverbands gibt es Nuancen: Der HEV Stadt St. Gallen spricht von «mehr als genug leeren und bezahlbaren Wohnungen», räumt aber gleichzeitig ein, dass es an «zeitgemässem Wohnraum für Familien» fehle und der Wohnungsmix deshalb nicht optimal sei. Christoph Bärlocher, Präsident HEV Stadt St. Gallen, bringt damit eine qualitative Sicht in die Debatte.
Die unterschiedlichen Aussagen zeigen, dass die Diskussion nicht nur um Mengen, sondern um den Typus und die Qualität des Wohnungsangebots geht. Während der kantonale HEV auf die Beschleunigung von Bauprozessen pocht, verweist die Ortsorganisation auf strukturelle Mängel beim Bestand.
Folgen für Politik und Planung
Die Interpellation könnte eine politische Debatte über die Rolle kantonaler Fachgremien in Gang setzen: Ist die Fachkommission ein notwendiges Instrument zur Wahrung übergeordneter Planungsinteressen — etwa Zonenvorgaben, Landschaftsschutz oder Verkehrsachse — oder behindert sie pragmatische Lösungen für den Wohnungsmarkt? Die Regierung und die betroffenen Behörden müssen nun Stellung nehmen; möglich sind Prüfaufträge, Anhörungen oder Anpassungen des Verfahrensrechts.
- HEV fordert Abschaffung der kantonalen Fachkommission Städtebau.
- Interpellation unterzeichnet von 86 Kantonsräten.
- Leerwohnungsquote: Schweiz 0,93 %, Kanton SG 1,16 %, Stadt SG 1,95 %.
- In Stadt St. Gallen rund 900 leerstehende Wohnungen, davon 844 Altbauten.
Für die nächsten Wochen ist mit einer politischen Auseinandersetzung zu rechnen. Die Regierung des Kantons St. Gallen wird die Interpellation bearbeiten müssen; in welchem Umfang formelle Änderungen an Kommissionsbefugnissen oder Prozessabläufen geprüft werden, bleibt offen. Die Debatte ist nicht nur technokratisch: Sie berührt die Frage, wie zwischen kantonalen Gesamtinteressen und lokalem Wohnungsbedarf abgewogen wird — ein Thema mit direktem Einfluss auf Mieterinnen, Eigentümer und Gemeinden im Kanton.
Die Faktenlage legt nahe, dass die Diskussion über die Fachkommission künftig sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte des Wohnungsmarkts berücksichtigen muss. Die Balance zwischen Planungssicherheit, Schutz öffentlicher Interessen und effizienten Bewilligungsverfahren wird im Zentrum der öffentlichen Debatte stehen.