Die Bündner Regierung hat an ihrer Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung über eine Revision des Bundesgesetzes zur Wolfsregulierung deutliche Ergänzungen verlangt. Zwar begrüsst der Kanton die Absicht des Bundesrats, den Umgang mit als problematisch eingestuften Wölfen flexibler zu gestalten, doch seien die vorgesehenen Instrumente in der vorliegenden Form nicht ausreichend, teilte die Regierung am Donnerstag mit.
Grössere Praxisnähe gefordert
Der Bundesrat schlägt in der Revision vor, unter gewissen Bedingungen Abschüsse von Wölfen auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten zu erlauben und Ausnahmen bei der zeitlichen Begrenzung vorzusehen. Graubünden unterstützt grundsätzlich diese Weiterentwicklung, kritisiert jedoch, dass die Regeln zu eng gefasst seien und in akuten Schadenssituationen zu langsam und mit zu viel administrativem Aufwand angewendet werden könnten.
Die kantonale Exekutive bringt insbesondere drei zentrale Kritikpunkte vor:
- Schadensanrechnung: Schäden ausserhalb von Jagdbanngebieten werden vom Bund nicht in dem Mass berücksichtigt, wie es der Kanton fordert.
- Regulationsraum: Abschüsse sollen künftig auch in eidgenössischen Schutzgebieten möglich sein, doch die Bedingungen dafür werden als zu eng angesehen.
- Zeitraum für Abschüsse: Die geplante Möglichkeit, einzelne Wölfe zwischen Februar und Mai zu schiessen, hält die Regierung aus tierschutz- und populationsbiologischen Gründen für problematisch.
"Die geplante Weiterentwicklung des Wolfsmanagements"
Die Regierung weist darauf hin, dass sich Streifgebiete von Wölfen und Rudeln meist nicht an Grenzen von Jagdbanngebieten halten. Deshalb müssten auch Schäden ausserhalb solcher Gebiete in die Beurteilung einbezogen werden. Aus Sicht des Kantons ist es nicht sachgerecht, nur Maschen innerhalb von Schutzgebieten zu zählen und jene ausserhalb auszuschliessen.
Zweifel am vorgeschlagenen Regulationszeitraum
Besonders kritisch beurteilt die Bündner Regierung den Vorschlag, einzelne Wölfe eines Rudels in der Zeit von Februar bis Mai abschiessen zu können. In dieser Jahreszeit seien Elterntiere oft wesentlich für die Aufzucht der Jungtiere, argumentiert die Regierung. Zudem sei eine verlässliche Identifikation einzelner Tiere praktisch kaum möglich. Deshalb beantragt Graubünden stattdessen einen einheitlichen Regulationszeitraum vom 1. Juni bis zum 28. Februar.
Konflikt zwischen Schutz und Nutztierschutz
Die Debatte zeigt den schwierigen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz von Nutztieren und Alpwirtschaft. Während der Bund mit der Revision die Handhabung problematischer Wölfe vereinfachen will, pocht der Kanton auf mehr Handlungsspielraum, damit lokale Gegebenheiten und fortlaufende Schäden berücksichtigt werden können. Die Regierung bezeichnet die Vorlage derzeit als "zu restriktiv" und verlangt zielgerichtetere Regelungen.
| Aspekt | Bundesvorschlag | Forderung des Kantons GR |
|---|---|---|
| Abschüsse in Jagdbanngebieten | Erlaubt unter bestimmten Bedingungen | Erlaubt, aber Schadensberechnung soll ausserhalb einbezogen werden |
| Zeitraum für Abschüsse | Ausnahme auch Feb–Mai vorgesehen | Einheitlicher Zeitraum 1. Juni–28. Februar |
Unabhängig von der Vernehmlassung hat das Parlament kürzlich im Nationalrat Änderungen beschlossen, die neue Rahmenbedingungen für Wolfsabschüsse setzen. Unter anderem sprach sich das Parlament für eine Obergrenze der Wolfspopulation aus, um künftig reagieren zu können, wenn definierte Schwellenwerte überschritten werden.
Ausblick und Bedeutung für Graubünden
Für Graubünden ist die Debatte nicht nur eine fachliche Frage, sondern betrifft ökonomische und soziale Aspekte im ländlichen Raum: Alp- und Nutztierhalter, Jagdgemeinschaften und Gemeinden sind direkt betroffen. Die Regierung fordert deshalb praktikable Regeln, mit denen sich Schäden rasch und wirksam mindern lassen, ohne die Schutzfunktionen des Rechts zu unterlaufen.
Die Vernehmlassung läuft noch; nun wird abzuwarten sein, wie der Bund auf die kantonalen Einwände reagiert und ob das Parlament die Vorlage vor dem Inkrafttreten weiter anpasst. Für die Akteure in den Tälern bleibt die zentrale Forderung: mehr Handlungsfähigkeit vor Ort, gekoppelt mit klaren fachlichen Kriterien.