Die Landesregierung von Baden‑Württemberg plant, die bestehende Mietpreisbremse über das Ende des Jahres hinaus fortzuführen und in der räumlichen Anwendung zu erweitern. Das Staatsministerium teilte mit, das Kabinett habe entsprechende Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben. Damit erhalten nun betroffene Gemeinden, Verbände und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen.
Was die Neuerung vorsieht
Nach den vorgelegten Entwürfen wird die Mietpreisbremse künftig wieder auf mehrere zuvor ausgeschlossene, stark belastete Städte angewendet. Explizit genannt werden in der Mitteilung Mannheim und Konstanz, ebenso wie die Hochschulstadt Kehl. Ziel sei eine Regelung, «die dort wirken kann, wo der örtliche Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter sie benötigen», erklärte Wohnungsbauministerin Theresa Schopper in der veröffentlichten Stellungnahme.
Rechtsrahmen und Auswirkung auf Mietpreise
Die Mietpreisbremse gilt in Baden‑Württemberg seit 2015 in Gebieten, die von der Landesregierung als angespannt eingestuft wurden. Konkret bedeutet dies:
- Bei Neuvermietungen darf die Anfangsmiete dort höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- In Gemeinden, die nicht als angespannt gelten, gilt die bundeseinheitliche Grenze von 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
| Gebiet | Maximale Anfangsmiete gegenüber ortsüblicher Vergleichsmiete |
|---|---|
| Als angespannt eingestuft | +10 % |
| Sonstige Gemeinden | +20 % |
Verfahren und politischer Kontext
Die Kabinettssitzung hat die Verordnungen zur Anhörung freigegeben; anschliessend entscheidet das Kabinett erneut über die endgültige Fassung. Die Gebietskulisse wurde nach Angaben des Ministeriums überarbeitet, damit die Bremse wieder dort greife, wo der Druck auf dem Wohnungsmarkt hoch sei. Im vergangenen Jahr war die Frage, welche Städte als «angespannt» gelten, politisch umstritten. Damals kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen CDU und Grünen, weil eine Überarbeitung der Kriterien dazu geführt hatte, dass zuvor belastete Grossstädte wie Mannheim oder Konstanz die Schwellen nicht mehr erfüllten und damit aus dem Schutzmechanismus fielen.
«Unser Ziel ist eine Mietpreisbremse, die dort wirken kann, wo der örtliche Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter sie benötigen», sagte Wohnungsbauministerin Theresa Schopper.
Bedeutung für die Region
Für Bewohnerinnen und Bewohner der Nordwestschweiz, die in die Nachbarregion pendeln oder Verwandte in den betroffenen Städten haben, sind die Änderungen aus mehreren Gründen relevant: Erstens beeinflussen Mietrechtsregelungen das Preisniveau in Ballungsräumen, zweitens können verschärfte Obergrenzen die Dynamik auf dem regionalen Wohnungsmarkt verändern und drittens wirken sich solche Regelungen mittelbar auf Pendlerströme und Nachfrage nach günstigerem Wohnraum in angrenzenden Gemeinden aus.
Der nun eingeleitete Anhörungsprozess eröffnet zudem eine Phase, in der kommunale Interessenvertretungen, Mieterverbände und Wohnungswirtschaft ihre Sicht einbringen können. Danach fällt die abschliessende politische Entscheidung, ob und in welcher Form die Verordnungen in Kraft treten.
Die Landesregelung knüpft an das bundesrechtliche Prinzip an, ordnet aber per Verordnung die konkrete räumliche Anwendung. Damit bleibt die Frage, welche weiteren Städte künftig zusätzlich als «angespannt» eingestuft werden, ein zentraler Streitpunkt im weiteren Verfahren.