Ein US-amerikanischer Aktivist hat Anfang September bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen die Kantone Zürich, Bern und Solothurn eingereicht. Die Anzeige wirft den Kantonen vor, sich zwischen 1719 und 1839 als Investoren am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt und sich daran bereichert zu haben. Gefordert werden strafrechtliche Ermittlungen sowie eine Busse von je 5 Millionen Franken pro Kanton. Die Anzeige stützt sich auf ein Gutachten des Schweizer Historikers Hans Fässler.
Wer klagt und worauf stützt sich die Klage?
Als Kläger firmiert der Aktivist Shelley Moorhead. Moorhead gibt an, ein direkter Nachfahre von Menschen zu sein, die auf den früheren dänischen Kolonien in der Karibik, heute Amerikanische Virgin Islands, in Zuckerrohrmühlen versklavt worden seien. In der Anzeige argumentiert er, die historischen Verflechtungen und die daraus resultierenden Vermögensvorteile der Kantone hätten langfristige Schäden verursacht; daher verlangt er ausser der Busse auch Schadenersatz und Genugtuung für sich persönlich.
«Die Folgen der Sklaverei wirken bis heute nach.»
Die Beschwerde stützt sich nach Angaben der Quelle auf die Recherchen und Analysen von Hans Fässler, der Verflechtungen zwischen Schweizer Akteuren und dem transatlantischen Sklavenhandel dokumentiert hat. Konkrete Belege und Einzelnachweise aus dem Gutachten werden in der verfügbaren Meldung nicht im Detail zitiert, die zeitliche Spanne der angeblichen Verstrickung wird jedoch mit 1719 bis 1839 angegeben.
Rechtliche Aussichten und erwartete Hürden
Juristisch stehen dem Anliegen erhebliche Hürden entgegen. Historische Verfehlungen zu verfolgen ist komplex: Es gilt zu prüfen, ob strafrechtlich relevante Tatbestände im historischen Kontext vorlagen, ob Verjährungsfristen greifen und ob die heutige Verantwortlichkeit von Kantonen rechtlich durchsetzbar ist. Die Quelle weist darauf hin, dass trotz der behaupteten fundierten historischen Nachweise die Chance auf eine tatsächliche Verurteilung als verschwindend gering eingeschätzt wird.
Gleichwohl könne die Anzeige eine wichtige gesellschaftliche Debatte anstossen. Selbst wenn die Strafverfolgung nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung führt, könnten politische und öffentliche Prozesse in Gang kommen, etwa Untersuchungen durch Parlamente, Aufarbeitungsinitiativen oder Diskussionen über Entschädigungen und Erinnerungskultur.
Konkrete Forderungen auf einen Blick
| Forderung | Details |
|---|---|
| Strafuntersuchung | Bundesanwaltschaft soll Ermittlungen gegen Kantone aufnehmen |
| Busse | Je 5 Millionen Franken pro Kanton (Zürich, Bern, Solothurn) |
| Schadenersatz und Genugtuung | Persönliche Forderungen des Klägers |
Die Anzeige zielt nicht nur auf die Schweiz. Parallel wurden ähnliche Vorstösse gegen die ehemalige Kolonialmacht Dänemark angekündigt, wie aus der Meldung hervorgeht.
Risiken und politische Bedeutung für Zürich
Für den Kanton Zürich hat die Angelegenheit sowohl symbolische wie praktische Relevanz. Symbolisch geht es um die Frage, wie die kantonale Geschichte mit globalen Strukturen von Ausbeutung verbunden war. Praktisch könnten parlamentarische Untersuchungen, Archivöffnungen und weitere wissenschaftliche Aufarbeitungen folgen. Auch wenn eine strafrechtliche Verurteilung unwahrscheinlich erscheint, könnte die politische Debatte Massnahmen nach sich ziehen, etwa in Bildung, Museen oder Gedenkarbeit.
- Die Anzeige fordert je 5 Mio. Fr. Busse von Zürich, Bern und Solothurn.
- Zeitraum der behaupteten Verstrickung: 1719–1839.
- Grundlage ist ein Gutachten des Historikers Hans Fässler.
Wie die Kantone darauf reagieren werden, ist zum Zeitpunkt der Meldung offen. In der Regel prüfen kantonale Verwaltungen solche Vorwürfe zunächst sachlich und koordinieren ihre Kommunikation, gegebenenfalls in Absprache mit rechtlichen Beratern. Ob die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet, wird eine erste entscheidende Weiche sein.
Was nun zu erwarten ist
Als nächster Schritt liegt die Zuständigkeit bei der Bundesanwaltschaft: Sie muss entscheiden, ob die Anzeige formell zulässig ist und ob ein Anfangsverdacht besteht, der Ermittlungen rechtfertigt. Parallel dazu dürfte die Debatte in der Öffentlichkeit an Fahrt gewinnen, insbesondere in Expertenkreisen der historischen Forschung, in politischen Gremien und in zivilgesellschaftlichen Initiativen, die sich mit Kolonialgeschichte und Rassismus befassen.
Ob die Strafanzeige juristisch erfolgreich sein wird, ist ungewiss. Sie hat aber bereits jetzt das Potenzial, Diskussionen über Verantwortung und Erinnerung in der Schweiz neu anzustossen — auch im Kanton Zürich, dessen Rolle in den historischen Handelsströmen nun öffentlich thematisiert wird.
Fabian Meier, KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS