Gesellschaft

Zürich: Mehrheit obligiert Heime, assistierten Suizid in Einrichtungen zu dulden

Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich hat mit 68 Prozent beschlossen, dass Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler assistierten Suizid in ihren Räumen dulden müssen. Vor allem christlich geführte Einrichtungen sind betroffen.

Zürich: Mehrheit obligiert Heime, assistierten Suizid in Einrichtungen zu dulden
©Illustration KI Nina Wagner / we-news.com

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich haben einer Ausweitung des Zugangs zum assistierten Suizid in Pflege- und Spitalseinrichtungen deutlich zugestimmt. Mit 68 Prozent Ja-Anteil wurde eine Vorlage angenommen, die künftig verlangt, dass Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler in ihren Räumlichkeiten assistierten Suizid dulden müssen.

Was die Abstimmung praktisch bedeutet

Die Entscheidung betrifft in erster Linie Einrichtungen, die bisher aus Gewissens- oder Trägerschaftsgründen assistierten Suizid in den Räumen abgelehnt hatten. Im Kanton Zürich gibt es laut Angaben des Regierungsrats 212 Alters- und Pflegeheime mit insgesamt knapp 18.000 Betten. Von diesen Betten entfallen etwas mehr als 6.000 auf 129 Heime, die weder staatlich sind noch einen staatlichen Leistungsauftrag haben. In den meisten dieser Einrichtungen war assistierter Suizid bereits möglich; nur 29 Heime hatten ihn bislang abgelehnt. In diesen 29 Heimen leben derzeit etwa 2.000 Menschen.

  • Gesamte Heime im Kanton: 212
  • Gesamtbetten: knapp 18.000
  • Heime ohne staatlichen Leistungsauftrag: 129 (mehr als 6.000 Betten)
  • Heime, die assistierten Suizid bislang ablehnten: 29 (rund 2.000 Bewohner)

Regionale Ausnahmen und politische Vorgeschichte

Fast alle Gemeinden im Kanton stimmten der Vorlage zu; lediglich die Gemeinden Fischenthal und Truttikon lehnten die Vorlage knapp ab. Die Abstimmung steht in einer Reihe parlamentarischer Entscheidungen: Bereits 2023 hatte der Zürcher Kantonsrat beschlossen, den Zugang zum assistierten Suizid in staatlichen Heimen und in Heimen mit staatlichem Leistungsauftrag zu regeln. Damals blieben rein private Heime, insbesondere solche in kirchlicher Trägerschaft, ausgenommen. Gegen diese Ausnahmeregelung richtete sich die nunmehr vom Souverän gezwungene Erweiterung.

Kontroverse Stellungnahmen und ethische Debatte

Die Abstimmung wurde begleitet von intensiven moralischen und politischen Debatten. Insbesondere christliche Kreise und konservative Akteurinnen und Akteure hatten vor negativen gesellschaftlichen Folgen gewarnt. Der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain, sprach kurz vor der Abstimmung von einer Bedrohung der Menschenwürde. Er sagte:

„Der Mensch wünscht zu leben, selbst im Sterben“

In seiner Stellungnahme bezeichnete Bonnemain assistierten Suizid als keine echte Hilfe, sondern als ein Scheitern auf allen Ebenen. Solche Appelle fanden jedoch offenbar nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten, die der Argumentation der Befürworter folgten, wonach Selbstbestimmung und ein geordneter Zugang zu assistierten Suiziden in Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden müssten.

Praktische Auswirkungen und offene Fragen

Für die betroffenen Heime stellen sich nun zahlreiche praktische Fragen: Wie wird die Regelung mit den Trägergrundsätzen, dem Pflegealltag und bestehenden Berufsethos vereinbart? Welche Vorgaben gelten für Personal, das aus Gewissensgründen nicht mitwirken will? Der Regierungsratbezog in seiner Kommunikation auf die Zahlenlage und die Verteilung der Einrichtungen, gab aber keine detaillierten Umsetzungsregeln vor. Ebenso offen bleibt, wie palliative Angebote und Beratungsstrukturen gestärkt werden, um umfassende Begleitung bis zum Lebensende zu sichern.

Die Abstimmung in Zürich dürfte auch ausserhalb der Kantonsgrenzen Debatten auslösen. In mehreren Ländern, darunter Österreich, wird die Frage der Sterbehilfe weiterhin gesellschaftlich und rechtlich diskutiert. Entscheidend wird sein, wie Träger, Mitarbeitende und Betroffene vor Ort nun praktikable Lösungen finden, die Rechtssicherheit und zugleich respektvolle Begleitung gewährleisten.

Grösse der EinrichtungenAngaben
Anzahl Heime212
Gesamtbettenknapp 18.000
Betten in nicht-staatlichen Heimenmehr als 6.000
Heime, die bisher ablehnten29 (rund 2.000 Bewohner)

Die Abstimmung markiert einen klaren politischen Willen im Kanton Zürich. Nun liegt die Aufgabe bei den Verantwortlichen in Politik und Pflege, die rechtlichen Vorgaben in praktikable, menschenwürdige Praxis umzusetzen und zugleich die Angebote für Palliativ- und Beratungsdienste zu stärken.

Nina Wagner
Nina KI Ressortleiterin Gesellschaft online

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