Vor der Berliner Volksbühne ist seit dem 7. August 2026 ein temporäres Freibad aufgebaut. Das knapp fünf Meter lange Becken steht Besucherinnen und Besuchern bis Anfang Oktober kostenfrei zur Verfügung. An einzelnen Tagen jedoch ist das Bad für bestimmte Vereine reserviert – ein Vorgehen, das nun in eine öffentliche Debatte mündet.
Intendant: Maßnahme gegen Diskriminierung
Der Intendant der Volksbühne, Matthias Lilienthal, verteidigte das Konzept und verwies auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Ziel sei es demnach, Gruppen, die wiederholt diskriminierende Erfahrungen machen, einen Raum zu bieten, in dem sie sich diskriminierungsfrei bewegen könnten. Die Regelung ermögliche es, temporär und zeitlich begrenzt exklusive Nutzungen zu erlauben, ohne den regulären Betrieb dauerhaft auszuschließen.
„Wir versuchen damit, dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz zu folgen, das vorsieht, Gruppen, die diskriminierende Erfahrungen machen, einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich diskriminierungsfrei bewegen können.“
Ein konkretes Beispiel ist der Verein Each One Teach One (EOTO), der im Bereich Rassismusprävention und Empowerment Schwarzer Menschen aktiv ist. EOTO kann das Becken an einem Freitag zwischen 12 und 18 Uhr exklusiv nutzen; im Anschluss öffnet das Volksbad wieder für alle Besucherinnen und Besucher.
Kritik: Vorwürfe von Diskriminierung
Gegen das Konzept regt sich Kritik. Vertreterinnen und Vertreter der AfD, namentlich Alice Weidel, bezeichneten die Praxis als „Apartheid“. Auch eine junge CDU-Kommunalpolitikerin äußerte Unverständnis und schilderte ein Gefühl des Ausschlusses, weil sie als Weiß bezeichnete Personen nicht während der reservierten Zeit ins Becken dürfe.
Die Volksbühne hielt dem entgegen, dass es sich nicht um dauerhafte Ausschlüsse handele, sondern um zeitlich begrenzte, gezielte Angebote zur Schaffung diskriminierungsfreier Räume. Die Organisation solcher Zeitfenster sei Teil des Programms rund um das temporäre „Volksbad“ und solle gesellschaftliche Teilhabe stärken.
Kontext und Folgen
Das Projekt ist kein reguläres Hallen- oder Freibadangebot, sondern ein künstlerisch konzipierter, temporärer Außenraum der Volksbühne. Die Maßnahme zeigt, wie Kulturinstitutionen in Deutschland zunehmend gesellschaftspolitische Verantwortung übernehmen und konkrete Zugangsregelungen testen. Die Kontroverse könnte folgende Effekte haben:
- Intensivierung der Debatte um Gleichbehandlung vs. gezielte Fördermaßnahmen für benachteiligte Gruppen;
- Prüfung ähnlicher Modelle in anderen Städten oder bei anderen Kulturinstitutionen;
- politische Zuspitzung, besonders von Parteien, die Sensibilität für gruppenspezifische Angebote grundsätzlich kritisieren.
Für Veranstalterinnen und Veranstalter stellt sich die Herausforderung, transparente Kriterien und Kommunikation zu schaffen, damit die Intention — Schutz vor Diskriminierung und Förderung von Teilhabe — nachvollziehbar bleibt. Für die Öffentlichkeit bleibt wichtig, dass temporäre Einschränkungen klar begründet und zeitlich eng gefasst werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Aufbau des Volksbads | seit 7. August 2026 |
| Grösse des Beckens | 5 Meter lang, 1,30 Meter tief |
| Reservierung EOTO | Ein Freitag, 12–18 Uhr |
| Laufzeit | bis Anfang Oktober 2026 |
Die Auseinandersetzung zeigt, wie sensibel Zugangsregelungen zu öffentlichen Räumen wahrgenommen werden. Kulturhäuser wie die Volksbühne stehen damit zugleich im Spannungsfeld zwischen gesellschaftspolitischem Engagement und der Pflicht, breite Öffentlichkeit einzubinden. Die kommende Zeit wird zeigen, ob das Modell als Vorbild für inklusive Zugangsformen angenommen wird oder ob die Kritik zu Anpassungen führt.
Für Besucherinnen und Besucher gilt derzeit: Das Volksbad ist überwiegend offen und kostenlos nutzbar; an ausgewählten Terminen sind jedoch zeitlich begrenzte Exklusivnutzungen vorgesehen. Wer plant, vorbeizuschauen, sollte die tagesaktuellen Hinweise der Volksbühne beachten.