Gemeinde überträgt Immobilie an regionalen Bestatter
Die Stadtgemeinde Ternitz hat die Aufbahrungshalle in St. Lorenzen an die Bestattung Stranz mit Sitz in Grafenbach verkauft. Die Übergabe der Immobilie erfolgte in diesen Tagen, wie aus lokalen Berichten hervorgeht. Der Kaufpreis beträgt 30.000 Euro.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Aufbahrungshalle mit einer Nutzfläche von 45 Quadratmetern sowie einem Vordach von 22 Quadratmetern. Das dazugehörige Grundstück misst insgesamt 557 Quadratmeter. Laut dem Geschäftsführer Christian Garlik von Bestattung Stranz sei eine Renovierung nicht notwendig, wohl aber eine Modernisierung, um das Haus an betriebliche Erfordernisse anzupassen.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Hallenfläche | 45 m² |
| Vordach | 22 m² |
| Grundstück | 557 m² |
| Kaufpreis | 30.000 Euro |
Gründe und Folgen des Verkaufs
Die Veräußerung einer kommunalen Liegenschaft ist für eine Stadtgemeinde immer auch eine haushaltspolitische Entscheidung. Konkrete Gründe für die Veräußerung an die Bestattung Stranz nennt die Quelle nicht. Fest steht, dass das Objekt künftig privatwirtschaftlich betrieben wird und die Bestattung Stranz als regionaler Anbieter Verantwortung für die Nutzung übernimmt.
Für Anrainer und Nutzende bedeutet das einerseits, dass die Aufbahrungshalle erhalten bleibt und weiterbetrieben werden kann. Andererseits können Änderungen in Betriebskonzept oder Zugänglichkeit folgen, wenn Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Über Umfang und Zeitplan der Modernisierung liegen derzeit keine näheren Angaben vor.
Wichtige Fakten auf einen Blick
- Verkäufer: Stadtgemeinde Ternitz
- Käufer: Bestattung Stranz (Sitz Grafenbach)
- Objekt: Aufbahrungshalle in St. Lorenzen
- Flächen: 45 m² Halle, 22 m² Vordach, Grundstück 557 m²
- Kaufpreis: 30.000 Euro
- Status: Übergabe der Immobilie hat stattgefunden
„Eine Renovierung ist nicht notwendig, eine Modernisierung schon“, so Christian Garlik von der Bestattung Stranz.
Was Ternitz-Bewohnerinnen und -Bewohner wissen sollten
Der Verkauf der Halle ist insofern relevant, als Bestattungsdienste und Abschiedsräume zur Daseinsvorsorge zählen. Die Verpflichtung, würdige Abschiedsformen anzubieten, kann sowohl von öffentlichen als auch privaten Trägern wahrgenommen werden. Für die Stadt bedeutet die Veräußerung einen einmaligen Einnahmeposten, für den Käufer eine langfristige Betriebsaufgabe und Investitionsverpflichtung.
Konkrete Auswirkungen auf Öffnungszeiten, Zugang für örtliche Pfarren oder Kooperationen mit anderen Dienstleistern sind nicht berichtet worden. Wer weitere Informationen über geplante Modernisierungen oder künftige Abläufe wünscht, sollte sich direkt an die Bestattung Stranz oder die Stadtgemeinde Ternitz wenden.
Die Entscheidung bildet ein Beispiel dafür, wie kommunale Liegenschaften in der Region aktuell verwertet werden. Ob und in welchem Umfang weitere gemeindeeigene Objekte in Ternitz zum Verkauf stehen oder angeboten werden, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.