Die SVP-Grossrätin Nadja Günthör spricht sich in einem Gastbeitrag deutlich gegen die Berner Bildungsinitiative aus, über die das Stimmvolk am 27. November entscheiden wird. Kernargument: Ein unbestimmter Verfassungsauftrag zur «Qualität» in der Bildung helfe nicht weiter und könne eher Schaden anrichten, weil er neue politische Vorgaben ohne konkrete Umsetzungsvorgaben schaffe.
«Qualität» als schwer fassbarer Verfassungsbegriff
Günthör betont, dass der Begriff „Qualität” unterschiedlich interpretiert werde und sich deshalb nicht als eigentlicher Inhalt in die Kantonsverfassung eigne. Ein solcher Verfassungszusatz bleibe zu schwammig, um automatisch zu einer besseren Schulbildung zu führen. Stattdessen bringe er politische Vorgaben mit sich, ohne klarzustellen, welche konkreten Massnahmen nötig seien.
„Chancengleichheit bedeutet nicht Ergebnisgleichheit.”
In ihrem Beitrag weist sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche sich in Fähigkeiten, Interessen, Lerntempo und Leistungsbereitschaft unterscheiden. Die Schule müsse diese Verschiedenheit anerkennen und sowohl Förderung als auch Forderung bieten. Ein von der Initiative herbeigeführtes Ziel, wonach möglichst alle dasselbe erreichen sollen, lehnt sie ab.
Lehrpersonen als Schlüsselfaktor
Für Günthör sind engagierte Lehrpersonen der entscheidende Faktor für gute Bildung. Sie schreiben Lehrpersonen die Fähigkeit zu, Lernende zu begeistern, individuell zu fördern und klare Anforderungen zu stellen. Dieser Einfluss gelte nach ihrer Darstellung nicht nur für die Volksschule, sondern auch für die Berufsfachschulen: Ob Unterricht lebendig, praxisnah und persönlich gestaltet werde, mache einen grossen Unterschied für die Motivation der Lernenden.
Aus diesem Grund plädiert Günthör dafür, Bildungsfragen flexibel zu regeln. Was heute sinnvoll erscheine, könne morgen überholt sein; Gesetze und Verordnungen müssten daher Anpassungsfähigkeit ermöglichen. Die Kantonsverfassung solle demgegenüber nur den grundlegenden Rahmen bilden und nicht mit unklaren Forderungen überfrachtet werden.
Mögliche Folgen eines Verfassungsartikels
Aus dem Beitrag ergibt sich eine Reihe praktischer Bedenken, die Günthör mit der Initiative verbindet:
- Ein Verfassungswortlaut zu «Qualität» könnte neue politische Vorgaben schaffen, ohne konkrete Umsetzungsschritte zu definieren.
- Formulierungen in der Verfassung erschweren laut Günthör spätere Anpassungen an neue Entwicklungen im Bildungswesen.
- Eine Orientierung auf Ergebnisgleichheit könnte individuelle Förderung und Leistungserwartungen untergraben.
Günthör fordert deshalb ein klares Nein zur Initiative. Sie hebt hervor, dass eher Gesetze und Verordnungen geeignet seien, konkrete Rahmenbedingungen zu schaffen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.
| Abstimmung | Gegenstand |
|---|---|
| 27. November | Berner Bildungsinitiative: Verankerung von «Qualität» in der Kantonsverfassung |
Der Beitrag liefert keine detaillierte Gegenposition der Initiantinnen und Initianten, sondern konzentriert sich auf die Argumentation gegen eine Verfassungsfixierung von Qualitätsbegriffen. Für Eltern, Lehrpersonen und Jugendliche bleibt wichtig, wie die verschiedenen Vorstellungen von «Qualität» konkret umgesetzt werden können — ob durch verfassungsrechtliche Vorgaben oder durch flexibel formulierbare Gesetze.
Die Debatte zeigt: Die Auseinandersetzung um Bildungsziele ist nicht nur eine fachliche, sondern auch eine grundsatzpolitische Frage. Sie berührt die Balance zwischen verfassungsmässigen Leitplanken und operativer Gestaltungsfreiheit, sowie die Rolle der Lehrpersonen bei der Umsetzung jeder pädagogischen Strategie.