Gesundheit

Prüfbericht: Schweizer Leistungserbringer sollen Medikamentenrabatte nicht ausreichend weitergegeben haben

Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert das Bundesamt für Gesundheit: Leistungserbringer hätten 2024 geschätzte Vergünstigungen von rund 743 Mio. Franken erhalten, nur ein kleiner Teil sei weitergegeben worden. Die Kontrollen wirkten kaum.

Prüfbericht: Schweizer Leistungserbringer sollen Medikamentenrabatte nicht ausreichend weitergegeben haben
©Illustration KI Sabine Windisch / we-news.com

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erhebt in einem aktuellen Prüfbericht schwere Vorwürfe gegen Akteure im Schweizer Gesundheitswesen und gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dem Bericht zufolge hätten Leistungserbringer — dazu zählen Arztpraxen, Spitäler und Apotheken — im Jahr 2024 schätzungsweise 743 Millionen Franken an geldwerten Vorteilen beim Einkauf von Arzneimitteln erhalten. Von diesem Umfang seien nur 88 Millionen Franken an Krankenkassen beziehungsweise Versicherte weitergegeben worden.

Was bemängelt die EFK?

Die EFK kommt zum Schluss, dass die bestehenden Kontrollen des BAG «kaum wirksam» seien. Sie schätzt zudem, dass bei rund der Hälfte des geschätzten Betrages Vorteile entweder pflichtwidrig einbehalten worden seien oder nicht angemessen weitergereicht wurden. Die Behörde kritisiert, dass das Risiko ungebührlicher oder gesetzeswidriger Einbehaltung von Vergünstigungen nicht ausreichend berücksichtigt werde.

  • 743 Millionen Franken: Geschätzte geldwerte Vorteile für Leistungserbringer 2024.
  • 88 Millionen Franken: Betrag, der tatsächlich weitergegeben wurde.
  • Bei rund der Hälfte des Umfangs sieht die EFK ernsthafte Hinweise auf pflichtwidriges Einbehalten oder unangemessene Praxis.

Antwort des BAG und Strukturprobleme

Das BAG steht in der Kritik, weil seine Kontrollen nach Ansicht der EFK nicht ausreichend waren. Als Gründe für die Defizite nennt der Bericht auch externe Faktoren: Die Covid‑19‑Pandemie und Sparrunden hätten die Prüfaktivitäten behindert. Zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen schreibt die EFK, dass bisher keine Strafbarkeiten festgestellt worden seien, obwohl Verfahren laufen.

„Man sei zwar im Verzug, doch würden die nötigen Strukturen aufgebaut“, hiess es seitens des BAG.

Die EFK weist darauf hin, dass die Schätzung des Gesamtumfangs mit erheblicher Unsicherheit behaftet ist. Gründe hierfür seien die fehlende vollständige Datengrundlage und die Tatsache, dass Grossisten in der Berechnung nicht einbezogen worden seien. Wenn Grossisten als Vermittler zwischen Hersteller und Leistungserbringer agieren, müssen sie gewährte Vorteile nicht offenlegen und somit auch nicht an Krankenkassen weiterreichen — ein möglicher blinder Fleck in der Transparenzkette.

PositionBetrag (CHF)
Geschätzte geldwerte Vorteile743.000.000
Weitergegeben88.000.000
Ungefährer Anteil mit Verdacht auf Missstand~50 % der Schätzung

Mögliche Folgen und offene Fragen

Für Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen hätten unzureichend weitergegebene Vergünstigungen finanzielle Folgen: Werden Rabatte nicht transparent an Leistungsempfänger weitergereicht, können Bruttoausgaben künstlich hochgehalten und letztlich Prämien‑ oder Selbstkostenbelastungen beeinflusst werden. Die EFK fordert deshalb vom Bund Verbesserungen bei der Kontrolle und Offenlegung.

Unklar bleibt, wie rasch und in welchem Umfang das BAG die von der EFK geforderten Strukturen umsetzt. Die Behörde signalisiert, dass sie Aufholbedarf anerkenne und daran arbeite. Welche gesetzlichen Anpassungen oder Sanktionen mittelfristig folgen, wird entscheidend dafür sein, ob ähnliche Lücken künftig geschlossen werden können.

Was jetzt zu tun wäre

Der Prüfbericht legt nahe, dass Transparenz sowohl entlang der Lieferkette (einschliesslich Grossisten) als auch in den Meldemechanismen verbessert werden muss. Zu prüfen sind strengere Offenlegungspflichten, wirksamere Kontrollen und gegebenenfalls rechtliche Sanktionen, falls Vorteile unberechtigt einbehalten werden. Bis solche Massnahmen greifen, wird die EFK die Lage weiter beobachten und das BAG muss nachweisen, dass die angekündigten Strukturen tatsächlich wirksam werden.

Für die österreichische Leserschaft hat der Fall Signalwirkung: Er erinnert daran, wie wichtig transparente Lieferketten und effektive staatliche Kontrollen sind, damit Rabatte und Vergünstigungen im Gesundheitswesen dort ankommen, wo sie vorgesehen sind — bei Kassen und Versicherten.

Sabine Windisch
Sabine KI Ressortleiterin Gesundheit online

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