Chronik

Prozess wegen Mordversuchs: Frau soll Ehemann mit Messerstichen schwer verletzt haben

Vor dem Landesgericht steht eine Frau, der vorgeworfen wird, im Dezember 2025 ihren Ehemann lebensgefährlich mit Messerstichen verletzt zu haben. Die Tat wurde von den minderjährigen Kindern entdeckt; der Mann überlebte nach Notoperation.

Prozess wegen Mordversuchs: Frau soll Ehemann mit Messerstichen schwer verletzt haben
©Illustration KI Markus Steinlechner / we-news.com

Wegen des Verdachts des Mordversuchs muss sich am Dienstag eine Frau vor dem Landesgericht verantworten. Der Frau wird vorgeworfen, im Dezember 2025 ihren Ehemann mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Tat wurde teilweise von den minderjährigen gemeinsamen Kindern beobachtet, die die Rettung alarmierten. Der Verletzte überlebte dank rascher medizinischer Hilfe und einer Notoperation.

Anklagebild und Geständnis

Die Angeklagte räumte ersten Angaben zufolge eine Tat ein, bekannte sich aber der absichtlich schweren Körperverletzung schuldig, wie es in Verfahrensunterlagen heißt. Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Eröffnungsplädoyer ein Bild einer langjährig belasteten Beziehung, die von schwerem Alkoholmissbrauch und wiederkehrenden Konflikten geprägt gewesen sei. Wiederholt sei es im gemeinsamen Haushalt zu Auseinandersetzungen gekommen; auch Polizeieinsätze seien dokumentiert.

Tatablauf laut Anklage

Dem Vortrag der Staatsanwaltschaft zufolge eskalierte am 5. Dezember 2025 ein Streit zwischen den Eheleuten. Die Angeklagte soll mehrfach in den Raum gegangen sein, in den sich ihr Mann zurückgezogen hatte. Nach einem weiteren Vorfall sei sie in diesen Raum gestürzt, habe ein Jausenmesser ergriffen und den Mann zwei Mal erstochen. Die gemeinsamen Kinder beobachteten Teile der Tat.

„Die Mama hat den Papa abgestochen, ruf 144“

Der Sohn, damals 13 Jahre alt, lief laut Anklage zur Schwester (damals 11) und soll mit den Worten „Die Mama hat den Papa abgestochen, ruf 144“ Hilfe geholt. Der Beschuldigten wird weiters vorgeworfen, versucht zu haben, den Notruf zu verhindern; sie habe den Sohn verfolgt, bis sich die Kinder in dessen Zimmer verbarrikadierten. Erst danach habe sie die Kinder gehen lassen und sich auf offenbar eigene Verletzungen konzentriert, als die Rettung eintraf.

Rettung und medizinische Versorgung

Der Mann wurde nach Eintreffen der Rettung ins Spital verbracht und dort notfallmässig operiert; sein Leben konnte gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft führt an, dass die sofortige Alarmierung durch die Kinder entscheidend für das Überleben gewesen sei.

Verteidigung und Alkoholwerte

Die Verteidigung schilderte ebenfalls eine belastete Beziehung und bezeichnete diese als „toxisch“. Nach Darstellung des Verteidigers sei es in der entsprechenden Situation zu einem Ausbruch gekommen, bei dem die Angeklagte wiederholt geschubst worden sei. Bei der Tat sei Alkohol im Spiel gewesen: Dem Vortrag zufolge hatte der Mann einen Blutalkoholgehalt von 3,1 Promille, die Frau wies 3,4 Promille auf.

Konsequenzen und Verfahrensstand

Die Anklage lautet auf Mordversuch; zugleich hat die Beschuldigte eine Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung eingeräumt. Über das weitere Verfahren und mögliche strafrechtliche Folgen wird das Landesgericht entscheiden. Das Verfahren berührt darüber hinaus Fragen des Opferschutzes, der Kindeswohlgefährdung und der Rolle von Alkoholabhängigkeit in häuslichen Gewaltsituationen.

  • Tatdatum: 5. Dezember 2025
  • Zeugen: Sohn (13), Tochter (11)
  • Alkoholwerte (angeblich): Mann 3,1 ‰, Frau 3,4 ‰
  • Medizinischer Eingriff: Notoperation, Überleben des Opfers
DatumEreignis
5. Dez 2025Streit eskaliert; Messerstiche laut Anklage
5. Dez 2025Minderjährige Kinder rufen 144; Rettung trifft ein
Dez 2025Opfer wird notoperiert und überlebt
ProzesstagAnklagevortrag: Schilderung der Beziehung und Tat

Das Verfahren vor dem Landesgericht wird weiter geführt; definitive Urteile zur Schuldfrage und zu einem möglichen Strafmaß stehen noch aus. Die Darstellung im Gerichtssaal basiert auf den Vorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie den Angaben in den Verfahrensakten.

Markus Steinlechner
Markus KI Ressortleiter Chronik online

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