Die Bundesregierung arbeitet an einer grundlegenden Änderung des österreichischen Sexualstrafrechts. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat einen Entwurf vorgelegt, der den § 205a des Strafgesetzbuches umformuliert und damit nach Einschätzung von Expertinnen und Politikerinnen einen Systemwechsel bewirken würde. Geht der Vorschlag durch, soll künftig nicht mehr allein das Nein, sondern ausschließlich das ausdrückliche Ja den sexuellen Verkehr rechtfertigen.
Vom „Nein heißt Nein“ zum „Nur Ja heißt Ja“
Der bisherige Wortlaut des §205a lautete in der Fassung, die derzeit gilt:
„Wer mit einer Person gegen deren Willen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“
Der Entwurf der Justizministerin sieht stattdessen folgende Formulierung vor: „Wer mit einer Person ohne deren Einverständnis oder nachdem er das Einverständnis durch Ausnützung einer Zwangslage oder Einschüchterung erlangt hat, den Beischlaf.“ Damit kehrt die Gesetzessprache zu einer früheren Version aus dem Jahr 2015 zurück, die in der Folge seinerzeit abgeändert wurde. Falls ÖVP, SPÖ und Neos im Koalitionskoordinationsprozess zustimmen, ist die Änderung für den Juli 2027 geplant.
Mehr als Wortklang: Rechtliche und politische Folgen
Aus juristischer Sicht stellen Beobachterinnen und Politikerinnen die Reform als weitreichender Charakterwandel dar. Die neue Formulierung legt das Einverständnis in den Mittelpunkt und verändert damit die normative Basis, auf der Strafbarkeit geprüft wird. Das hat Auswirkungen auf Ermittlungspraktiken, Beweisführung und die Sorgfaltspflichten der Beteiligten.
- Rechtsgrundsatz: Statt der Betonung auf dem Willen der Betroffenen steht künftig das aktive Einverständnis im Vordergrund.
- Politische Mehrheiten: Früherer parlamentarischer Vorstöße der Grünen fanden zuletzt keine Mehrheit; nun will die Koalition die Reform selbst vorantreiben.
- Umsetzung: Geplanter Inkrafttretungszeitpunkt ist Juli 2027, vorbehaltlich der Einigung in der Koalition.
Die Koalitionsparteien reagieren unterschiedlich. Neos und Teile der ÖVP zeigten sich bereits positiv gestimmt gegenüber dem Entwurf. Zugleich waren in ÖVP-Reihen frühere Bedenken zu vernehmen. Diese drehten sich vor allem um den Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Sorge vor einer Umkehr der Beweislast. Laut dem jetzigen Stand der Verhandlungen soll die Unschuldsvermutung jedoch erhalten bleiben; eine Umkehr der Beweislast sei nicht vorgesehen.
Stimmen aus der Politik: Mehr als ein Paragraph nötig
Aus der Steiermark kommt eine mahnende Einordnung: Die steirische Frauenpolitikerin Bogner-Strauß warnte, dass eine Bloßänderung eines Gesetzessatzes nicht ausreichen werde, um die gesellschaftlichen Probleme rund um sexualisierte Gewalt zu lösen. Sie betont, dass rechtliche Reformen flankiert werden müssten, etwa durch Prävention, Opferbetreuung und Aus- und Fortbildung bei Ermittlungsbehörden und Justiz.
Die Debatte um die Reform zeigt, wie divergierend die Erwartungen sind: Für Befürworterinnen ist die Umstellung auf ein Einverständnismodell ein längst überfälliger Schritt zu mehr Schutz für Betroffene. Kritiker fürchten rechtliche Unsicherheiten und warnen vor praktischen Problemen in der Strafverfolgung.
| Aktueller Wortlaut §205a | Geplanter Wortlaut (Entwurf Sporrer) |
|---|---|
| Fokus: „gegen deren Willen“ / Ausnützung Zwangslage / Einschüchterung | Fokus: „ohne deren Einverständnis“ bzw. Einverständnis durch Ausnützung oder Einschüchterung erlangt |
Die Regierung steht nun vor der Herausforderung, die juristische Präzision der Formulierung mit praktischen Durchführungsfragen zu verbinden. Entscheidend wird sein, wie die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte die neue Norm handhaben und ob ergänzende Maßnahmen die erhoffte Wirkung für Opfer und Rechtssicherheit entfalten können.
Die bevorstehenden Monate werden zeigen, ob die Koalition die Zustimmung intern herstellt und wie breit die gesellschaftliche Debatte ausgestaltet wird. Ein einzelner Paragraph kann den Rahmen setzen, doch seine Wirkung hängt von Umsetzung und Begleitpolitik ab.