Die Bildungsgewerkschaft GEW hat eine App vorgestellt, mit der Mitglieder ihre Arbeitszeit und geleistete Überstunden erfassen können. Ziel ist es, die laut GEW überwiegend außerhalb des Unterrichts anfallende Arbeit – etwa Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Gespräche, Konferenzen und Dokumentation – systematisch sichtbar zu machen und damit Anforderungen gegenüber Arbeitgebern sowie vor Gericht besser untermauern zu können.
App soll Belastung messbar machen
Der GEW-Vorsitzende Gökhan Akgün begründete die Aktion damit, dass die Gewerkschaft den Senat wiederholt aufgefordert habe, ein verbindliches und rechtssicheres System zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte einzuführen. Da dies bislang nicht geschehe, nehme die GEW das Thema nun selbst in die Hand, erklärte Akgün.
„Wir haben den Senat immer wieder aufgefordert, endlich ein verbindliches und rechtssicheres System zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte zu schaffen. Weil das bislang nicht geschehen ist, nehmen wir das Thema selbst in die Hand.“ — Gökhan Akgün
Die GEW betont, dass viele Tätigkeiten von Lehrkräften nicht in der sichtbaren Unterrichtszeit abgebildet seien. Durch die Erfassung mit der App sollen diese Arbeiten dokumentiert und damit Grundlagen für Forderungen nach Entlastung und gegebenenfalls rechtliche Schritte geschaffen werden.
Verwaltung sieht Ausnahmeregelung
Die Senatsverwaltung für Bildung weist jedoch darauf hin, dass Berlin sowie fast alle anderen Bundesländer die Auffassung vertreten, Lehrkräfte könnten von der europarechtlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausgenommen sein. Der Sprecher der Senatsverwaltung, Martin Klesmann, verwies auf eine EU-Richtlinie, die Ausnahmen erlaubt, wenn die Arbeitszeit aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit nicht exakt festgelegt oder weitgehend von den Beschäftigten selbst bestimmt werde.
„Das Land Berlin sowie die anderen Bundesländer - außer das Land Bremen - vertreten die Auffassung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften von der europarechtlichen Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit auszunehmen ist.“ — Martin Klesmann
Demnach haben bislang keine Bundesländer die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte flächendeckend umgesetzt; allein Bremen plant ein Pilotprojekt für das Schuljahr 2026/2027.
Fakten zur Mehrarbeit
Auf eine von der GEW unterstützte Untersuchung der Universität Göttingen wird verwiesen: Demnach leisten an Berlins Schulen rund zwei Drittel der Lehrkräfte unbezahlte Mehrarbeit. Der Durchschnitt belaufe sich auf 2,5 Überstunden pro Vollzeit-Lehrkraft und Woche.
| Indikator | Wert |
|---|---|
| Anteilslehrkräfte mit unbezahlter Mehrarbeit | ca. 2/3 |
| Durchschnittliche Mehrarbeit (pro Woche, Vollzeit) | 2,5 Stunden |
- Die GEW will mit „LehrZeit!“ die tatsächliche Arbeitsbelastung dokumentieren.
- Die Senatsverwaltung beruft sich auf eine EU-Ausnahmeregelung und lehnt eine generelle Erfassung ab.
- Bremen plant als einziges Land bisher ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung (Schuljahr 2026/2027).
Die App ist nach Aussage der GEW kein Allheilmittel und könne Lehrkräfte nicht ersetzen; sie solle jedoch zur Entlastung beitragen und die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern. Wie genau die Daten verwendet oder rechtlich verwertet werden können, bleibt offen; ebenfalls unklar sind Datenschutzfragen und die Akzeptanz bei Schulleitungen und Dienstgebern.
Für Eltern, Lehrkräfte und Entscheidungsträger sind die nächsten Schritte relevant: Die Dokumentation mittels App kann in Verhandlungen über Dienstzeiten, Stellenberechnungen und Entlastungsmaßnahmen eine Rolle spielen. Ob die Initiative Druck auf die Bildungsverwaltungen ausübt, ihre Rechtsauffassung zur Erfassung der Arbeitszeit zu überdenken, wird sich zeigen. Bislang bleibt die Frage, ob eine digitale Selbstvermessung der Arbeitszeit langfristig zu strukturellen Änderungen im Schulbereich führt.
Die Debatte berührt grundsätzliche Fragen: Wie lässt sich pädagogische Arbeit, die oft außerhalb klarer Zeitfenster stattfindet, angemessen erfassen? Und welche Folgen hat eine mögliche Ausweitung verpflichtender Arbeitszeiterfassung für die Organisation des Schulbetriebs? Die Antwort hängt nicht zuletzt von rechtlichen Bewertungen, Verwaltungspraxis und der Bereitschaft zur Anpassung schulischer Rahmenbedingungen ab.