Die fünfte Verhandlungsrunde zur geplanten Steuerkonvention der Vereinten Nationen in New York ist am 13. August zu Ende gegangen. In den neuntägigen Beratungen setzte sich nach Angaben aus Verhandlungsquellen ein klarer Kurs der Europäischen Union ab: Die 27 Mitgliedstaaten bemühen sich darum, zentrale Passagen des Abkommens abzuschwächen.
Irland als Sprecher der EU
Irland nahm in diesen Gesprächen die Sprecherrolle für die EU wahr. Der Inselstaat hält die EU-Ratspräsidentschaft bis Dezember 2026 und vertrat dementsprechend die gemeinsamen Positionen gegenüber den Vereinten Nationen. Im Zentrum der Verhandlungen steht ein möglicher Paradigmenwechsel bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen.
Worum es konkret geht
Bisher werden die Gewinne großer Konzerne überwiegend dort besteuert, wo ein Unternehmen seinen rechtlichen Sitz oder seine Betriebsstätte hat. Der von Teilen der UN geforderte Ansatz würde die Besteuerungsgrundlage deutlich stärker an die tatsächlichen Umsätze in den Marktstaaten koppeln. Für manche Staaten mit höheren Steuersätzen könnte dies zu zusätzlichen Einnahmen führen.
| Beispiel | Steuersatz derzeit |
|---|---|
| Irland | 12,5 % |
| Österreich | 23 % |
Nach dem skizzierten Modell würde ein Teil der Steueransprüche jenen Staaten zufallen, in denen die Umsätze anfallen – den Marktstaaten. Damit könnten Länder wie Österreich gegenüber der heutigen Praxis Steuereinnahmen aus Konzerngewinnen erhöhen, sofern Umsätze hier generiert werden.
EU will Übergang abmildern
Die EU-Staaten suchten in New York gezielt nach Formulierungen, die den vorgesehenen Übergang weniger weitreichend machen. Hintergrund ist die Sorge, dass eine zu starke Verlagerung der Besteuerungsrechte die Steuerbasis mancher Länder verändern und bestehende nationale Steuersysteme beeinflussen würde. Die genaue Ausgestaltung bleibt offen; die Verhandlungen markieren jedoch einen kritischen Punkt in der laufenden Neugestaltung der internationalen Steuerarchitektur.
- Verhandlungsrunde: fünfte Sitzung in New York, 3. bis 13. August 2026.
- EU-Sprecher: Irland übernimmt die Rolle für die 27 Mitgliedstaaten.
- Kernfrage: Verlagerung der Besteuerung von Sitz- zu Marktstaaten.
Vertreter aus verschiedenen Staatengruppen, darunter Initiativen aus Afrika, hatten zuvor deutlich weitere Verlagerungen gefordert. Die EU hingegen strebte an, die vorgesehenen Passagen zu begrenzen. Damit will die Staatengemeinschaft einen Übergang steuern, der für einzelne Mitgliedstaaten fiskalisch verträglich bleibt.
Konkrete Folgen für Österreich
Für Österreich ist die Debatte nicht nur theoretisch. Ein Anstieg der zugefallenen Besteuerung an den Marktstaat könnte zusätzliche Einnahmen bedeuten. Gleichzeitig stehen nationale Unternehmen und der Wirtschaftsstandort im Blick, da Änderungen in der Zuweisung von Besteuerungsrechten Wettbewerbswirkungen haben könnten.
Die Verhandlungen bei den Vereinten Nationen werden als langfristiger Prozess verstanden. Die jüngste Runde hat gezeigt, dass die EU geschlossen auftritt und versucht, die für sie relevanten Texte zu beeinflussen. Weitere Runden und Verhandlungen sind zu erwarten, ehe ein verbindlicher konventioneller Rahmen zustande kommt.
Die Debatte betrifft sowohl fiskalische Interessen als auch die Frage, wie internationale Steuerregeln künftig verteilt und durchgesetzt werden sollen. Für Österreich bleibt wichtig, die eigene Position klar zu vertreten und mögliche fiskalische Auswirkungen sorgfältig zu prüfen.