Für das RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain ist nach jahrelangen Auseinandersetzungen eine politische und vertragliche Lösung erzielt worden. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verständigten sich Senat, Bezirk und die Eigentümerin, die Kurth-Gruppe, darauf, die bestehenden Clubs, Kneipen, Ateliers sowie Sport- und Kulturangebote durch ein Generalmietmodell zu sichern.
Was die Vereinbarung vorsieht
Kern der Einigung ist, dass ein Generalvermieter das Areal langfristig anmieten und die Flächen weitervermieten soll. Die Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen dann als Untermieter Verträge mit diesem Generalmieter abschließen. Derartige Konstruktionen sollen verhindern, dass die Eigentümerin einzelnen Einrichtungen unmittelbar kündigen kann und so den Bestandsschutz stärken.
- Interimsregelung: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übernimmt zunächst eine Zwischenmieterrolle.
- Beginn des Interimsmietvertrags: vorgesehen ab September 2026.
- Dauer der Interimslösung: zwei Jahre mit der Möglichkeit, um ein weiteres Jahr verlängert zu werden.
- Langfristiges Modell: ein noch zu bestimmender Generalmieter soll anschließend einen Mietvertrag über 30 Jahre eingehen.
Die geplante Struktur zielt darauf ab, die Vielfalt des kulturellen Lebens auf dem Gelände zu erhalten und den Betreiberwechsel so zu gestalten, dass Angebote nicht kurzfrstig gefährdet werden.
Wohnen auf dem Gelände
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Vereinbarung ist die Schaffung von Wohnraum. Geplant seien rund 300 Mietwohnungen, von denen nach den vorliegenden Angaben etwa 30 Prozent als Sozialwohnungen vorgesehen seien. Das entspricht rechnerisch etwa 90 Wohnungen mit gefördertem Status. Die Bautätigkeit ist an das weitere Verfahren gebunden: Erst mit der Festsetzung eines Bebauungsplans würde die Zwischenmietregelung durch den Bezirk enden.
| Element | Geplante Zahlen / Dauer |
|---|---|
| Interimsmietvertrag | ab Sept. 2026, 2 Jahre (ev. +1 Jahr) |
| Generalmietdauer | 30 Jahre |
| Geplante Mietwohnungen | ~300 (davon 30 % sozial) |
Kritische Punkte und Verfahrensschritte
Die Einigung ist bislang noch nicht rechtsverbindlich beschlossen. Zentrale Gremien müssen noch zustimmen: Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Friedrichshain-Kreuzberg stehen vor Abstimmungen, die für Anfang September angesetzt sind. Der Hauptausschuss tagt am 2. September, die BVV voraussichtlich am 9. September.
Offen bleibt, wer nach der Interimsphase als Generalmieter auftreten wird. Auch Details zur konkreten Ausgestaltung der Untermietverträge, zu Mietpreisen und zu Betriebskosten sind noch auszuverhandeln. Für Kulturakteure sind dies zentrale Fragen: Nur wenn Vertragslaufzeiten, Kündigungsschutz und Nutzungsbedingungen klar geregelt sind, dürfte die Zusage des Bestandschutzes tatsächlich greifen.
Aus stadtentwicklungspolitischer Sicht markiert die Vereinbarung einen Kompromiss zwischen Erhalt von Kulturflächen und dem dringenden Bedarf an Wohnraum. Die Kombination aus langfristig gesichertem Mietverhältnis und einem Neubauanteil mit Sozialwohnungen ist in Berliner Debatten ein häufig genanntes Modell, um speculativem Druck auf kulturelle Infrastrukturen entgegenzuwirken.
Für die Betroffenen auf dem RAW-Gelände bedeutet die Einigung zunächst eine Entlastung nach Jahren der Ungewissheit. Ob die Lösung auf Dauer trägt, wird sich an den noch ausstehenden Beschlüssen und der konkreten Auswahl und Arbeitsweise des späteren Generalmieters zeigen.