Am Abend kam es am Hauptstadtflughafen Berlin‑Brandenburg (BER) zu einer kurzfristigen Einstellung des Flugbetriebs: Wegen einer am Flughafen gesichteten Drohne hätten Starts und Landungen für rund 45 Minuten nicht mehr stattgefunden, teilten Sprecherinnen des BER und der Bundespolizei der dpa mit.
Verlauf der Sperre
Demnach wurde die Drohne um 20.00 Uhr beobachtet. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) reagierte zunächst mit der Sperre der Nordpiste für Starts und Landungen; um 20.20 Uhr folgte die Sperre der Südpiste. Gegen 21.05 Uhr wurde die Sperrung aufgehoben und der Flugbetrieb wieder freigegeben.
Die kurzfristige Unterbrechung führte zu einer Reihe von Verzögerungen und Umleitungen. Auf der Internetseite des BER waren zahlreiche Änderungen der Ankünfte und Abflüge verzeichnet.
Behördliches Vorgehen und Beobachtungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Flughafen hatten die Drohne demnach gesehen; Einsatzkräfte der Bundespolizei waren daraufhin eingesetzt, konnten die Drohne jedoch nicht mehr feststellen. Die Sprecherin der Bundespolizei sagte:
„Wir konnten keine Feststellung treffen.“
Nach dieser Lagebeurteilung sei der Flugverkehr wieder freigegeben worden.
Einordnung: Häufung von Drohnensichtungen am BER
Die Sichtung reiht sich in eine auffällige Häufung von Drohnenmeldungen am BER ein. Die Deutsche Flugsicherung berichtete, dass im ersten Halbjahr des Jahres der Tower in Schönefeld 28 Drohnen registrierte — mehr als an keinem anderen deutschen Flughafen und eine Sichtung mehr als im gleichen Zeitraum in Frankfurt am Main.
Im Jahr 2025 waren demgegenüber im Gesamtjahr lediglich acht Drohnen am BER beziehungsweise im Großraum darum herum festgestellt worden. Bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres musste der Flugbetrieb wegen Drohnen in sieben Fällen vorübergehend unterbrochen werden.
| Zeitraum | Registrierte Drohnen am BER | Unterbrechungen des Flugbetriebs |
|---|---|---|
| Gesamtjahr 2025 | 8 | - |
| 1. Halbjahr (dieses Jahr) | 28 | 7 |
| Abendliche Sichtung | 1 (20.00 Uhr) | Unterbrechung: ~45 Minuten |
Kontext: Sicherheitsdebatte nach Explosiv-Drohne
Der Vorfall in Schönefeld fällt in eine Phase erhöhter Sensibilität: Zuletzt war am Flughafen Leipzig/Halle ein mit Sprengstoff präpariertes Fluggerät neben ukrainischen Frachtflugzeugen entdeckt worden. Dieser Fund hatte bundesweit für Besorgnis und Debatten über die Sicherheit an Flughäfen gesorgt. Die Bundesregierung machte Russland für den versuchten Angriff verantwortlich; Moskau wies die Vorwürfe zurück.
Die jetzige Sichtung am BER zeigt, dass Drohnen nicht nur ein technisches oder betriebliches, sondern auch ein politisches Sicherheitsproblem sind. Betroffene Passagiere, Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber sehen sich mit kurzfristigen Umplanungen konfrontiert; zusätzlich wächst der Druck auf Behörden und die DFS, Schutz- und Erkennungsmaßnahmen weiter auszubauen.
- Flugbetrieb am BER für rund 45 Minuten gestoppt
- Bundespolizei fand die Drohne nach Sichtung nicht mehr
- BER verzeichnete im 1. HJ 28 Drohnensichtungen, im Vergleich zu 8 im Gesamtjahr 2025
Wie Behörden künftig auf die zunehmenden Drohnenaktivitäten reagieren, bleibt eine offene Frage. Für Reisende bedeutet jede weitere sichtbare Drohne das Risiko weiterer Verzögerungen. Flughafenbetrieb, Luftaufsicht und Sicherheitsbehörden stehen in der Pflicht, technische Erkennung, Einsatzkoordination und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen zu evaluieren und anzupassen.
Die dpa-Informationen bilden die Grundlage dieses Berichts; Aussagen stammen von Sprecherinnen des BER, der Bundespolizei und der Deutschen Flugsicherung.