Der Bundestag hat sich mit dem Vorhaben der Bundesregierung befasst, Kindern den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern zu wollen. Geplant ist eine staatliche Förderung, bei der der Bund für alle in Deutschland mit erstem Wohnsitz gemeldeten Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein privat verwaltetes Vorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll für den Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Jänner 2026 gelten; ab 2027 wird jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
Konzept und Mechanik der Förderung
Die Förderung ist als Anschub gedacht: Eltern oder Großeltern können freiwillig zusätzlich einzahlen, maximal bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln. Die Einrichtung des Depots erfolgt bei einem privaten Anbieter der Wahl der Eltern. Das Finanzministerium gibt für diese Verträge einen Kostendeckel von 1 Prozent vor; bis zum 18. Lebensjahr dürfen keine Abschluss‑ oder Vertriebskosten anfallen. Die Beantragung der staatlichen Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots erfolgen.
„Die Kultur der Sparbücher ... müsse man ergänzen durch eine Kultur der Sparpläne und Depots,“
Mit diesem Satz hat Finanzminister Lars Klingbeil die politische Absicht umrissen: Nicht länger allein auf traditionelle Sparformen zu setzen, sondern auch kapitalgedeckte Vorsorgeformen für junge Generationen zu etablieren. Die Koalition begründet das Modell als Beitrag zu mehr Chancen‑ und Generationengerechtigkeit und als Mittel, um die Abhängigkeit privater Vorsorge von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern zu verringern.
Widerspruch und Alternativvorschläge
Kritik kam insbesondere von der AfD. Die Abgeordnete Nieland bezeichnete den vorgesehenen Betrag von 10 Euro pro Monat als zu niedrig und forderte stattdessen staatliche Einzahlungen von 100 Euro monatlich ab Geburt, um einen deutlich stärkeren Kapitalstock für die spätere Altersvorsorge aufzubauen. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass für frühere Jahrgänge unter 18 Jahren zwar ebenfalls Verträge geschlossen werden können, diese aber ohne staatliche Zuwendungen bleiben.
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche mit erstem Wohnsitz in Deutschland
- Staatliche Einzahlung: 10 Euro pro Monat für 6–18‑Jährige
- Freiwillige Zusatzzahlungen: bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich
- Kostenbegrenzung: maximal 1 % laufende Kosten, keine Abschluss‑/Vertriebskosten bis 18
- Start: Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab 1. Jänner 2026; jährliche Ausweitung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Monatliche Staatseinzahlung | 10 Euro |
| Max. freiwillige Familieneinzahlung p.a. | 6.840 Euro |
| Kostendeckel | 1 % laufende Kosten |
| Startjahr / Geltung | Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab 1. Jänner 2026 |
Praktische Fragen bleiben offen: Welche Anbieter sich am Markt durchsetzen, wie die automatische Beantragung genau funktionieren wird und welche Wirkung die vergleichsweise moderate staatliche Einzahlung von 10 Euro monatlich auf langfristige Vermögensbildung haben kann. Zudem ist noch unklar, wie sich die Maßnahme steuerlich auswirkt und in welchem Maß Beratungs‑ bzw. Informationsangebote für Eltern vorgesehen sind.
Für die politische Debatte ist zentral, dass das Vorhaben nicht nur eine finanzpolitische Maßnahme ist, sondern auch ein Versuch, eine kulturelle Verlagerung anzustoßen: Weg von rein traditionellen Sparformen hin zu kapitalmarktnahen Vorsorgeinstrumenten. Ob dieser Richtungswechsel tatsächlich eintritt, hängt maßgeblich von der Gestaltung der Produktauswahl, den Kostenstrukturen und der Akzeptanz in der Bevölkerung ab. Ab der Volljährigkeit können die Depots dann eigenständig weiterbespart werden.