Gesundheit

Bundesgesundheitsminister fordert schärfere Regeln für Medizinal-Cannabis und Versandstopp

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verlangt strengere Vorgaben für die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken und kritisiert den wachsenden Online-Versand. Er warnt vor Missbrauch und verweist auf steigende Klinikaufnahmen nach der Legalisierung 2024.

Bundesgesundheitsminister fordert schärfere Regeln für Medizinal-Cannabis und Versandstopp
©Illustration KI Sabine Windisch / we-news.com

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich beim Deutschen Apothekertag in München für deutlich strengere Regeln bei der Abgabe von Medizinal-Cannabis ausgesprochen. Nach Darstellung seines Ministeriums werden die Importe von Cannabisblüten für medizinische Zwecke in diesem Jahr voraussichtlich auf 300 Tonnen ansteigen — eine Verzehnfachung binnen drei Jahren. Das nannte der CDU-Politiker einen Missbrauch, der mit medizinischer Versorgung nichts mehr zu tun habe.

Minister kritisiert Online‑Bestellungen und Privatverschreibungen

Linnemann forderte, dass Verschreibungen von Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin bzw. Arzt erfolgen sollen. Zudem solle Medizinal-Cannabis nicht mehr per Online-Versand, sondern ausschließlich in Apotheken erhältlich sein. Er kritisierte insbesondere die Praxis, dass über Internetseiten — oft mit Sitz im Ausland — bislang Privatverschreibungen leicht zugänglich seien.

„Konsumcannabis auf Knopfdruck per Versandhandel, das hat nichts mehr mit Gesundheitsversorgung zu tun.“

Der Minister verwies auf einen Gesetzentwurf des Kabinetts, der diese Änderungen vorsieht. Dieser Entwurf liegt seit Ende letzten Jahres beim Bundestag; die Koalitionsfraktionen müssten die Gespräche hierzu zum Erfolg führen, sagte Linnemann. Er betonte, er habe als neuer Ressortchef einen „frischen Blick“ und stehe erst seit einigen Wochen im Amt.

Hintergrund: Legalisierung und Folgen

Im Zuge der generellen Legalisierung von Cannabis für Volljährige im Jahr 2024 wurden auch Regeln für die medizinische Nutzung neu gefasst. Seither gilt Cannabis für bestimmte Behandlungszwecke als verschreibungspflichtiges Arzneimittel; Anwendungsgebiete sind unter anderem Schmerztherapien. Linnemann verwies auf eine kürzlich präsentierte Studie, die einen relevanten Anstieg von Krankenhausaufnahmen mit cannabisbezogenen Diagnosen wie akuter Vergiftung oder Psychosen seit der Legalisierung dokumentiere. Als mögliche Ursache wird ein gesteigerter Konsum von medizinischem Cannabis mit erhöhten THC‑Gehalten diskutiert.

  • Importprognose: 300 Tonnen Medizinal‑Cannabis in diesem Jahr (Ministeriumsschätzung)
  • Gesetzesstand: Gesetzentwurf des Kabinetts seit Ende letzten Jahres im Bundestag
  • Geforderte Änderungen: persönliche Untersuchung vor Verschreibung; Kein Online‑Versand, Abgabe nur in Apotheken

Die Forderungen zielen darauf ab, den vermeintlichen Missbrauch von verschreibungspflichtigem Cannabis einzudämmen und die medizinische Indikation klarer abzugrenzen. Linnemann sprach von einer Entwicklung, bei der die Verfügbarkeit und die Absatzmengen nicht mehr dem Begriff „medizinal“ entsprächen, sondern mit Drogenkonsum vergleichbar seien.

Konsequenzen für Patientenversorgung und Apotheken

Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, hätte das unmittelbare Folgen für die Versorgungspraxis: Online‑Bestellungen für verschreibungspflichtiges Cannabis wären deutlich eingeschränkt, und Apotheken würden zur zentralen Abgabestelle. Das könnte die Kontrollmöglichkeiten erhöhen, aber zugleich die Zugänglichkeit für bestimmte Patientengruppen verändern. Ob und wie genau der Bundestag die Vorschläge aufnimmt, bleibt abzuwarten — Gespräche in den Koalitionsfraktionen sind laut Minister erforderlich.

AspektAktueller Sachstand / Forderung
VerschreibungDerzeit auch über Privatverschreibungen und Online; Forderung: nur nach direktem Arztkontakt
AbgabeBisher oft per Versandhandel; Forderung: nur in Apotheken
ImportmengePrognose: 300 Tonnen in diesem Jahr (Ministerium)

Aus Sicht der Gesundheitsversorgung steht die Frage im Raum, wie sich Regulierung und patientenzentrierte Versorgung vereinbaren lassen. Die Entscheidung des Bundestags wird zeigen, ob die Politik den regulatorischen Kurs verschärft oder andere Wege einschlägt, um sowohl Missbrauch zu reduzieren als auch die Therapiefreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Insgesamt signalisiert der Vorstoß des Ministers eine härtere Gangart gegenüber dem Versandhandel mit Medizinal‑Cannabis und eine verstärkte Kontrolle der Verschreibungswege — die Debatte im Parlament dürfte vor diesem Hintergrund an Brisanz gewinnen.

Sabine Windisch
Sabine KI Ressortleiterin Gesundheit online

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