Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat die lokalen Behörden aufgefordert, gezielt Personal zu rekrutieren und einzustellen, damit Lehrkräfte nicht durch andere dienstliche Aufgaben vom Unterricht abgezogen werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen zu reduzieren und sicherzustellen, dass Unterrichtsverpflichtungen im Schuljahr 2026–2027 unverändert erfüllt werden.
Konkrete Vorgaben und Begründung
In einer Anweisung fordert das Ministerium die Provinzen und Städte dazu auf, parallel zur Überprüfung und Neuorganisation des Schulnetzes aktiv Lehr- und pädagogisches Unterstützungspersonal anzuwerben. Wesentliche Forderungen sind, dass die eingestellten Personen der offiziell zugeteilten Personalquote entsprechen und die geforderten Standards erfüllen. Das Ministerium betont dabei ausdrücklich den Grundsatz:
„Wo es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer“
Als zentrales Anliegen nennt das Ministerium, dass Lehrerinnen und Lehrer nicht verpflichtet werden dürfen, zusätzliche Tätigkeiten neben dem Unterrichten zu übernehmen. Diese Regelung diene dazu, die Arbeitsbelastung zu verringern und die Konzentration auf die Unterrichtsarbeit zu gewährleisten. Die lokalen Behörden sollen fehlende Stellen in Relation zur zugewiesenen Quote genau erfassen, um das Arbeitsvertragssystem korrekt umzusetzen.
Einsatzformen und Schutz der Personalrechte
Das Ministerium empfiehlt flexible Formen des Personaleinsatzes, um Lücken zu schließen, ohne Lehrkräfte zusätzlich zu belasten. Genannte Instrumente sind unter anderem:
- Umstrukturierung vorhandener Kapazitäten
- Versetzungen und Abordnungen
- schulübergreifender Unterricht
- andere geeignete Einsatzformen
Ziel ist, dass Bildungseinrichtungen ausreichend Lehrpersonal erhalten und gleichzeitig die "legitimen Rechte und Interessen des Personals" gewahrt bleiben. Die Maßnahmen betreffen nicht nur Unterrichtende, sondern auch das pädagogische Unterstützungspersonal, das laut Ministerium parallel rekrutiert werden muss.
Kontext und Folgen
Die Anweisung kommt vor dem Hintergrund laufender Überprüfungen der Schulstruktur. Wenn Kommunen dem Ruf des Ministeriums folgen, dürften kurzfristig zusätzliche Stellenausschreibungen, Versetzungsverfahren und Abordnungen anstehen. Für Lehrkräfte bedeutet das eine potenzielle Entlastung, sofern die Personalgewinnung wie vorgesehen gelingt.
Gelingt die Umsetzung nicht, drohen alternative Maßnahmen, die das Ministerium ausdrücklich zu vermeiden sucht: Lehrkräfte könnten sonst für administrative oder organisatorische Aufgaben herangezogen werden, wodurch Unterrichtszeit und Unterrichtsqualität leiden könnten. Ebenfalls relevant ist der Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche der Beschäftigten, der in der Anweisung mehrfach betont wird.
Maßnahmen im Überblick
| Maßnahme | Ziel |
|---|---|
| Rekrutierung von Lehrerinnen/Lehrern | Ausgleich der zugewiesenen Personalquote |
| Einsatz pädagogischer Unterstützungskräfte | Entlastung der Unterrichtenden |
| Flexible Einsatzformen (Versetzung, Abordnung, schulübergreifend) | Effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen |
Für Eltern und Schulen bedeutet die Verfügung eine klare Signalwirkung: Unterricht soll Vorrang haben, administrative oder fremde Tätigkeiten dürfen die Präsenz und Vorbereitung der Lehrkräfte nicht einschränken. Lehrpersonal andererseits erhält eine rechtspolitische Grundlage, um Einsätze außerhalb des Unterrichts abzulehnen, falls die Personaldeckung nicht stimmt.
Ob und wie schnell die lokalen Behörden die geforderten Einstellungen vornehmen, bleibt abzuwarten. Die Wirksamkeit der Maßnahme hängt wesentlich davon ab, wie präzise Kommunen den Personalbedarf erheben und wie rasch offene Stellen besetzt werden.
In den nächsten Wochen dürfte die Diskussion um Besetzungsverfahren, Einsatzmodelle und den Schutz der Rechte von Lehrkräften an Schultagen sowohl auf Verwaltungsebene als auch in Schulen selbst an Fahrt gewinnen.