In einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten werden laut Behörden und Tierschutzorganisationen weiterhin Tiere gehalten, obwohl gegen den früheren Betreiber ein Tierhaltungsverbot verhängt wurde. Die Landesveterinärdirektorin Christina Riedl erklärte, man habe die Lage engmaschig kontrolliert und alle verfügbaren rechtlichen Schritte gesetzt; den Worten der Direktorin zufolge seien "alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft".
„Alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft“
Behördliches Vorgehen und seine Grenzen
Nach Angaben der Landesveterinärdirektorin sei der Betrieb seit Jahren bekannt und wiederholt kontrolliert worden. Gegen den früheren Betreiber des Hofes wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Ein solches Verbot bezieht sich jedoch rechtlich auf eine bestimmte Person und bedeutet nicht automatisch, dass an dem Standort keine Tiere mehr gehalten werden dürfen. Die Tierhaltung kann rechtlich durch eine andere natürliche Person übernommen werden — nach Behördenangaben sei dies in diesem Fall auch geschehen.
Die Landesveterinärdirektorin zieht daraus die Schlussfolgerung, dass die Möglichkeiten des bestehenden Rechtsrahmens erreicht seien. Konkret heißt das: Auflagen, Kontrollen und das ausgesprochenen Verbot gegen eine Person allein reichten nicht aus, um die Tierhaltung am Standort dauerhaft zu unterbinden.
Vorwürfe des VGT und laufende Verfahren
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die behördlichen Maßnahmen und veröffentlichte erneut Aufnahmen, die nach Angaben des Vereins aus dem Betrieb stammen. Die Fotos und Videos zeigen nach VGT-Angaben unter anderem stark abgemagerte Tiere und Tiere, die bewegungsunfähig am Boden liegen. Der VGT fordert eine rasche Abnahme der betroffenen Tiere.
Dem Bericht zufolge übernahm nach einem Tierhaltungsverbot gegen den Landwirt im Mai 2023 dessen Frau offiziell die Tierhaltung am Standort. Gegen diese derzeitige Betreiberin laufe mittlerweile ebenfalls ein Verfahren wegen eines Tierhaltungsverbots; dieses Verfahren sei aufgrund einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich anhängig.
- 2022: VGT macht Missstände öffentlich und erstattet Anzeigen.
- Mai 2023: Offizielle Übernahme der Tierhaltung durch die Frau des betroffenen Landwirts.
- heute: Fortdauernde Kontrollen, neuerliche Vorwürfe und anhängige Verfahren gegen die derzeitige Betreiberin.
| Aspekt | Status |
|---|---|
| Bekanntwerden der Missstände | 2022 (VGT-Anzeigen) |
| Tierhaltungsverbot gegen früheren Betreiber | ausgesprochen (Datum nicht genannt) |
| Übernahme der Tierhaltung | Mai 2023 (durch Ehefrau) |
| Aktueller Stand | Kontrollen laufen; Verfahren anhängig |
Konsequenzen und Debatte
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Wirksamkeit von Auflagen und Verboten in der Tierhaltung auf. Ein Tierhaltungsverbot, das an eine Person gebunden ist, kann nach aktuellen Rechtslagen durch eine Übertragung der Tierhaltung an Dritte umgangen werden. Für Tierschutzorganisationen wie den VGT zeigt dies eine Lücke im Vollzug: Selbst bei wiederholten Anzeigen und veröffentlichten Dokumentationen blieben schnelle Abhilfemaßnahmen wie die Abnahme leidender Tiere bislang aus.
Die Landesveterinärdirektion betont ihrerseits, die Kontrollen seien engmaschig und zahlreiche Maßnahmen gesetzt worden. Dennoch bleibe die Behörde an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Ob und in welcher Form Änderungen auf rechtlicher Ebene — etwa an Zuständigkeiten, Sanktionsmechanismen oder Möglichkeiten zur stationären Abnahme verletzter Tiere — geprüft werden, wurde in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Bis zu einer gerichtlichen Klärung beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bleibt die Situation am Standort angespannt. Tierschutzorganisationen fordern eine rasche Lösung zum Schutz der betroffenen Tiere; die Behörden verweisen auf die Grenzen des geltenden Rechtsrahmens und auf laufende Verfahren.
Die Öffentlichkeit und betroffene Gemeinden dürften die Entwicklung weiter aufmerksam verfolgen, da der Fall exemplarisch für Herausforderungen im Vollzug von Tierschutzauflagen steht.