Die psychische Gesundheit in der Anwaltschaft gerät zunehmend in den Fokus: Neben klassischen Belastungsfaktoren wie Stress, Fristen und Mandantendruck kommen durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz neue Herausforderungen hinzu. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat deshalb zur Teilnahme an der IFB-Studie „Mental Health in der Anwaltschaft“ aufgerufen. Die Befragung läuft noch bis zum 27. September 2026 und soll im Jahr 2027 wissenschaftlich ausgewertet werden.
Warum die Studie jetzt wichtig ist
Lange galt mentale Gesundheit in Kanzleien als Privatsache. Aktuelle Studien und Umfragen zeigen jedoch, dass psychische Belastungen Konsequenzen für die Arbeitsfähigkeit, für Fehlzeiten und für die Qualität juristischer Arbeit haben können. Der Aufruf der BRAK folgt dem International Day of Judicial Well‑being am 25. Juli und richtet sich an Anwältinnen, Anwälte sowie angestellte Juristinnen und Juristen. Die Teilnahme an der Befragung ist mit einem Zeitaufwand von etwa 10 bis 15 Minuten kalkuliert.
„Mental Health ist kein Randthema, sondern eine Zukunftsfrage für Kanzleien, Anwälte und den gesamten Rechtsmarkt.“
Belastungsfaktoren und Themenfelder
Im Berichts- und Analyserahmen werden folgende Belastungen und Faktoren genannt, die den Berufsalltag prägen und die psychische Gesundheit betreffen:
- Arbeitsdruck: Fristen, hohe Verantwortung und Mandantenerwartungen
- Erreichbarkeit: Ständige Verfügbarkeit durch E‑Mail, Telefon und digitale Akten
- Digitalisierung & KI: Veränderung der Arbeitsabläufe und Ungewissheit über berufliche Entwicklung
- Ökonomische Erwartungen: Wirtschaftlicher Druck auf Kanzleien und Einzelne
Diese Faktoren wirken nicht allein, sondern kumulativ. Deshalb adressiert die Studie nicht nur individuelle Gesundheitsaspekte, sondern auch Organisation, Führung und Arbeitskultur — Bereiche, in denen Kanzleien konkrete Strategien entwickeln können.
Wissenschaftliche Einordnung
Die inhaltliche Grundlage der Debatte liefert unter anderem das Fachkapitel von Dr. Geertje Tutschka in der 2. Auflage des Handbuchs „Digitalisierung und Zivilverfahren“ (2026). Darin werden Digitalisierung, Legal Tech und Change Management im Kontext von Justiz und Anwaltschaft analysiert — inklusive der Frage, wie diese Entwicklungen psychische Belastungen beeinflussen können. Die BRAK‑Initiative soll mit der IFB‑Studie belastbare Daten liefern, die darauf aufbauend Maßnahmen für Kanzleien, Führungskräfte und Berufsorganisationen ermöglichen.
| Element | Details |
|---|---|
| Studie | IFB‑Studie „Mental Health in der Anwaltschaft“ |
| Laufzeit | bis 27. September 2026 |
| Teilnahmedauer | ca. 10–15 Minuten |
| Auswertung | geplant für 2027 |
Konsequenzen für Kanzleien und Politik
Die Studienergebnisse werden voraussichtlich Hinweise liefern, welche präventiven und organisatorischen Maßnahmen sinnvoll sind. Mögliche Schritte könnten sein:
- Einführung struktureller Unterstützungsangebote (z. B. Supervision, Coaching, feste Regelungen zur Erreichbarkeit)
- Anpassung von Führungskultur und Arbeitsorganisation zur Reduktion von Überlastung
- Schulung von Führungskräften zu Früherkennung psychischer Belastungen
Solche Maßnahmen betreffen nicht nur einzelne Kanzleien, sondern auch berufsständische Vertretungen und die politische Ebene, etwa wenn es um berufsrechtliche Rahmenbedingungen oder Förderprogramme für Arbeitsgesundheit geht.
Die Einladung zur Teilnahme an der Befragung ist ein pragmatischer Schritt: Nur mit repräsentativen Daten lassen sich gezielte Empfehlungen entwickeln, die sowohl die individuelle Gesundheit von Juristinnen und Juristen als auch die Leistungsfähigkeit des Rechtssystems stärken. Für Österreich bleibt zu beobachten, in welchem Umfang heimische Anwältinnen und Anwälte an der Studie mitwirken und wie die BRAK‑Ergebnisse in nationale Diskussionen zur Arbeitsgesundheit einfließen.