AMSTETTEN. Vor dem Schwurgericht in Amstetten fiel am Dienstag das Urteil gegen drei Männern, die im Vorjahr in ein Einfamilienhaus in Amstetten eingedrungen waren. Ein Angeklagter wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden weiteren Täter erhielten jeweils vier Jahre Haft, diese Urteile sind rechtskräftig.
Tatablauf und Festnahmen
Die Beschuldigten hatten nach Angaben der Anklage einen vermeintlichen „Millionen‑Coup“ geplant und wollten offenbar gut eineinhalb Millionen Euro erbeuten — Geld, das in dem Wohnhaus jedoch niemals vorhanden gewesen sei. Die Bewohnerin, eine Pensionistin, überraschte die Täter während ihres Vorhabens. Anstatt die Flucht zu ergreifen, setzten die Männer ihr Vorgehen fort: Ein Täter hielt die Frau in Schach, während die anderen Räume durchsuchten.
Die beiden Kosovarischen Beschuldigten und der Albaner entfernten sich erst, als überraschend eine Person an der Tür klingelte. Bei der anschließenden Flucht kam es nach Gerichtsaussagen zu einem Schusswechsel eines der Männer mit zwei einschreitenden Polizisten. Einer der Beschuldigten, damals 58 Jahre alt, und ein weiterer Mittäter wurden noch am Tattag festgenommen; der dritte Tatbeteiligte konnte zunächst flüchten, wurde aber wenige Tage später ebenfalls von der Polizei in Haft genommen. Seitdem befanden sich alle drei in Untersuchungshaft.
Beweislage und Hinweis auf Planung
Beim ersten Verhandlungstermin im Februar war bereits ein Großteil der Beweisaufnahme abgeschlossen. Ermittler stellten zwischenzeitlich eine Sporttasche sicher, die dem dritten Angeklagten zugeordnet wurde. In der Tasche fanden sich nach Angaben der Behörde diverse Gegenstände, darunter Einbruchswerkzeug, Walkie‑Talkies, Klebeband und Kfz‑Kennzeichen.
- Inhalt der sichergestellten Tasche: Einbruchswerkzeug, Walkie‑Talkies, Klebeband, Kennzeichen
- Ermittlungsinterpretation: Materialien deuten auf eine vorgängige Planung der Tat hin
- Tatvorwurf: Die Angeklagten gestanden Einbruchsdiebstahl; die Staatsanwaltschaft hatte jedoch schweren Raub zur Last gelegt
„Schuss ist an meinem Kopf vorbeigesaust“
Im Prozess wurde unter anderem der Verlauf des Schusswechsels thematisiert; die Darstellung eines Beteiligten, wonach ein Schuss nur knapp am Kopf vorbeiging, fand Eingang in die Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass die Verwendung von Klebeband als Hinweis gewertet werde, mit dem mögliche Anwesende hätten gefesselt werden können.
Rechtslage und Bewertung
Die Angeklagten bekannten sich schuldig, einen Diebstahl durch Einbruch begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte hingegen aus, dass den Männern schwerer Raub vorzuwerfen sei. Juristisch unterscheidet sich Raub vom einfachen Diebstahl dadurch, dass Gewalt angewendet oder Gewalt angedroht wird; dafür sind im Strafrecht Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen, in besonderen Fällen auch mehr.
| Beschuldigter | Strafmaß | Rechtskraft |
|---|---|---|
| Albanischer Beschuldigter | Lebenslange Haft | Nicht rechtskräftig |
| Zwei kosovarische Mittäter | Je 4 Jahre Haft | Rechtskräftig |
Die Urteile folgen der Würdigung von Beweismitteln durch das Schwurgericht. Angaben zu weiteren Rechtsmitteln wurden in den Verhandlungspublikationen nicht gemacht. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft hatten bereits in der Ermittlungsphase auf die Schwere der Tat hingewiesen, insbesondere weil die Täter offenbar gezielt Ausrüstung mitführten, die auf eine Planung schliessen lasse.
Für betroffene Amstettnerinnen und Amstettner bleibt die Verhandlung ein deutliches Signal über die strafrechtliche Aufarbeitung schwerer Eigentumsdelikte mit Gewaltanwendung. Weitere Verfahrensschritte, etwa Berufungen oder die endgültige Rechtskraft des lebenslangen Urteils, sind abzuwarten.