Verordnung gilt bis 7. Oktober 2026 — Jägerschaft informiert
Die Tiroler Landesregierung hat am Donnerstag eine Abschussverordnung für einen mutmaßlichen Schadwolf im Bezirk Landeck erlassen. Mit der Kundmachung ist die Verordnung in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 7. Oktober 2026. Die zuständige Jägerschaft wurde bereits informiert.
Auslöser der Maßnahme sind Funde in einem Weidegebiet im Gemeindegebiet von Ischgl: Anfang der Woche wurden dort insgesamt vier tote Ziegen aufgefunden, zudem werden drei weitere Ziegen vermisst. Nach der Begutachtung durch den zuständigen Amtstierarzt bestehe der konkrete Verdacht, dass ein Wolf für die Todesfälle verantwortlich sei, teilte das Land Tirol mit.
- Fundort: Weidegebiet, Gemeinde Ischgl
- Gefundene tote Tiere: 4 Ziegen
- Vermisst: 3 Ziegen
- Gültigkeit der Verordnung: bis 7. Oktober 2026
| Sachverhalt | Angabe |
|---|---|
| Tot aufgefundene Ziegen | 4 |
| Vermisste Ziegen | 3 |
| Verordnung gültig bis | 7. Oktober 2026 |
Appell an Bevölkerung: Sichtungen melden
Das Land Tirol bittet die Bevölkerung, Beobachtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung sei Bildmaterial.
„Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Bildmaterial ist für die fachliche Beurteilung besonders wichtig.“
Für Betroffene in der Region bedeutet die Verordnung, dass rechtliche Schritte zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von Nutztieren erlaubt sind. Die Information der Jägerschaft soll eine koordinierte Umsetzung der Maßnahme ermöglichen. Konkrete Einsätze, Beobachtungen oder Ergebnisse weiterer Untersuchungen wurden vom Land in der Mitteilung nicht detailliert genannt.
Folgen für Weidewirtschaft und Bevölkerung
Der Vorfall zeigt die angespannte Lage für Alm- und Weidebewirtschaftung in Gebieten mit Wolfsvorkommen. Für Produzentinnen und Produzenten von Schaf‑ und Ziegenbeständen sind Zusatzaufwendungen für Schutzmaßnahmen oft mit Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Zugleich löst die Präsenz von Großraubtieren in Tourismusregionen wie dem Oberland Besorgnis bei Tierhaltern und Besuchern aus.
Die Abschussverordnung ist ein Instrument, das die Landesregierung einsetzt, wenn konkrete Schäden vorliegen und der Verdacht auf einen einzelnen problematischen Wolf besteht. Sie steht im Spannungsfeld zwischen Artenschutz, Herdenschutzpflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie der öffentlichen Sicherheit. Wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickelt, hängt von weiteren Beobachtungen, wissenschaftlichen Bewertungen und Maßnahmen der Behörden ab.
Das Land rief nochmals dazu auf, Sichtungen ausschließlich über die vorgesehenen Meldewege — das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft — zu melden. Bildmaterial und möglichst präzise Ortsangaben erleichtern die fachliche Einschätzung und die Entscheidung über weitere Schritte.
Für Landeckerinnen und Landecker bedeutet das: erhöhte Aufmerksamkeit in Weidegebieten, rasche Meldung von Sichtungen und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, damit Herdenschutz und öffentliche Sicherheit gewährleistet bleiben.