Schwerverletzter in Hausflur gefunden — Tat in Wohnung auf Stauderstraße
Am Samstagabend (26. September) ist in einem Mehrfamilienhaus in Essen-Katernberg ein 52-jähriger Mann bei einer körperlichen Auseinandersetzung lebensgefährlich verletzt worden. Zeugen hatten gegen 22:10 Uhr einen augenscheinlich schwerstverletzten Mann im Hausflur gemeldet. Polizeibeamte fanden den Mann auf einem Treppenabsatz vor und leisteten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe. Der 52-Jährige wurde anschließend ins Krankenhaus gebracht und dort notoperiert.
Vorläufige Festnahmen, spätere Entlassung einer Beschuldigten
Nach ersten Ermittlungen war es zuvor in der Wohnung zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 52-Jährigen, seiner 48-jährigen Lebensgefährtin und deren minderjährigem Sohn gekommen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung wurde der 52-Jährige durch mehrere Stiche lebensgefährlich verletzt. Aufgrund der Schwere der Verletzungen und widersprüchlicher Angaben nahmen Einsatzkräfte die 48-jährige Lebensgefährtin sowie ihren minderjährigen Sohn zunächst vorläufig fest.
„Aufgrund von ersten Hinweisen auf ein vorliegendes Notwehrgeschehen wurde ihr tatverdächtiger Sohn in ihre Obhut gegeben.“
Am frühen Sonntagmorgen (27. September) wurde die 48-Jährige aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Im Zuge weiterer Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Minderjährigen; zugleich gab es erste Hinweise, die auf ein mögliches Notwehrgeschehen hindeuten, weshalb der Sohn wieder in die Obhut der Mutter übergeben wurde.
Staatsanwaltschaft und Mordkommission übernehmen die Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Essen hat gemeinsam mit einer Mordkommission des Polizeipräsidiums die Ermittlungen zu Hintergründen und zum genauen Ablauf der Tat übernommen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen nach Angaben der Polizei noch keine abschließenden Erkenntnisse zum Motiv oder dem genauen Tatablauf vor. Die Ermittler prüfen Zeugenaussagen, Spuren am Tatort sowie medizinische Befunde.
- Tatort: Mehrfamilienhaus, Stauderstraße, Essen-Katernberg
- Tatzeit: Samstagabend, 26. September, Meldung um ca. 22:10 Uhr
- Opfer: 52-jähriger Mann, lebensgefährlich verletzt, notoperiert
- Beschuldigte: 48-jährige Lebensgefährtin (zwischenzeitlich festgenommen, später entlassen) und ihr minderjähriger Sohn (Tatverdacht erhärtet)
- Ermittler: Staatsanwaltschaft Essen, Mordkommission des Polizeipräsidiums Essen
Auswirkungen vor Ort und weiteres Vorgehen
Für Anwohner des Hauses und die Nachbarschaft bedeutet ein solcher Einsatz zunächst eine erhebliche Verunsicherung. Polizeiliche Maßnahmen am Abend und in der Nacht beinhalteten die Sicherung des Tatorts und Befragungen von Zeugen. Die Staatsanwaltschaft wird nun die weiteren Ermittlungsschritte koordinieren; dazu gehören unter anderem die Auswertung forensischer Spuren, Zeugenvernehmungen und die medizinische Begutachtung der Verletzungen. Ob und inwieweit weitere Personen als Zeugen oder Beschuldigte eine Rolle spielen, ist noch offen.
| Datum/Uhrzeit | Ereignis |
|---|---|
| 26. September, ca. 22:10 | Zeugen melden schwerverletzten Mann im Hausflur |
| 26. September, Abend | Polizei leistet Erste Hilfe; Mann wird notoperiert |
| 26./27. September, Nacht | Lebensgefährtin und minderjähriger Sohn vorläufig festgenommen |
| 27. September, früh | 48-Jährige aus Gewahrsam entlassen; Sohn in Obhut der Mutter |
Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an. Die Polizei Essen und die Staatsanwaltschaft bitten Personen, die sachdienliche Hinweise geben können oder zur Tatzeit Beobachtungen im Bereich der Stauderstraße gemacht haben, sich zu melden. Genauere Angaben zur Identität der Beteiligten veröffentlichen die Behörden aus Gründen des Jugendschutzes und der laufenden Ermittlungen nicht.
Für die Essenerinnen und Essener bleibt die Frage nach dem Tatmotiv und der Rolle des minderjährigen Beschuldigten im Mittelpunkt. Die nun laufenden forensischen und rechtlichen Prüfungen sollen klären, ob die Verletzungen durch fremdes Verschulden, Notwehr oder eine andere Konstellation entstanden sind. Bis diese Prüfungen abgeschlossen sind, behalten Staatsanwaltschaft und Polizei die Ermittlungsführung.