Mitwirkung zu geänderten Plänen läuft einen Monat
Die Stadt Rapperswil-Jona führt vom 29. September bis 28. Oktober 2026 ein zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Erneuerung der Alten Jonastrasse durch. Gegenstand sind Anpassungen am Baulinienplan und am Teilstrassenplan, die sich während der Ausarbeitung des Bauprojekts ergeben haben. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, die revidierten Unterlagen einzusehen und schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen.
Warum eine zweite Mitwirkung nötig ist
Bereits für das Vorprojekt fand vom 12. November bis 11. Dezember 2024 eine öffentliche Mitwirkung statt. Bei der anschliessenden Ausarbeitung des detaillierten Bauprojekts — das unter anderem die Einführung von Tempo 30 vorsieht — zeigte sich, dass der derzeit gültige Baulinienplan aus dem Jahr 1979 an mehreren Stellen nicht ausreichend den für das Strassenprojekt benötigten Raum sichert. Baulinien markieren den Raum, der für Ausbau und Gestaltung der Strasse erforderlich ist. Im aktuell rechtsgültigen Plan enden die Baulinien beim Kreuzliplatz und beim Scheidweg vorzeitig; sie sollen nun weitergeführt werden, damit der Platzbedarf des Bauvorhabens gesichert ist.
Was neu aufgelegt wird
Die überarbeiteten Planungsinstrumente umfassen insbesondere:
- Anpassungen des Baulinienplans zur Sicherung des Strassenraums entlang des Projektperimeters
- Änderungen im Teilstrassenplan Alte Jonastrasse, die sich aus Rückmeldungen aus der ersten Mitwirkung und der weitergehenden Projektbearbeitung ergeben haben
- Detaillierungen zur geplanten Verkehrsgestaltung, etwa zur Einführung von Tempo 30 (im Bauprojekt vorgesehen)
Die Stadt führt vom 29. September bis 28. Oktober 2026 ein zweites öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Erneuerung der Alten Jonastrasse durch.
Wo die Unterlagen eingesehen werden können
Die revidierten Pläne liegen während 30 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf:
| Bereich | Ort |
|---|---|
| Mitwirkungsunterlagen | Ressortsekretariat der Bauverwaltung, Raum 210, 2. OG, Stadthaus |
| Zeitraum | 29. September bis 28. Oktober 2026 |
Auswirkungen und offene Fragen für Bewohnerinnen und Grundeigentümer
Die geplanten Anpassungen haben mehrere praktische Folgen für Anwohnerinnen, Grundeigentümer und Verkehrsteilnehmende. Werden die Baulinien erweitert, kann das den Bauraum für Strassenkörper, Trottoirs, Velowege oder Grünräume sichern; zugleich hat dies Einfluss auf die mögliche Randnutzung von Liegenschaften und auf Grundstücksgrenzen. Die Änderung des Teilstrassenplans konkretisiert, wie die Strasse künftig gestaltet werden soll und wie weitreichend Eingriffe in bestehende Anlagen ausfallen könnten.
Für die Bevölkerung bedeutet die zweite Mitwirkung eine wichtige Chance, konkrete Anliegen — etwa zur Erreichbarkeit von Liegenschaften, zu Baumstandorten, zur Querungs- oder Parkierungssituation — erneut einzubringen. Ebenfalls relevant sind Fragen des Lärms und der Verkehrssicherheit, die mit Tempo 30 adressiert werden sollen. Weil die Pläne nun detaillierter sind als beim Vorprojekt, können Rückmeldungen stärker in die bauliche Ausführung einfliessen.
Verfahren und nächster Schritt
Die Stadtverwaltung wertet nach Abschluss der Mitwirkungsfrist die eingegangenen Stellungnahmen aus und entscheidet anschliessend über das weitere Vorgehen im ordentlichen Planungs- und Bewilligungsverfahren. Änderungen an Baulinien und Teilstrassenplan sind formelle Planungsinstrumente; ihre Anpassung ist Voraussetzung dafür, dass das Bauprojekt rechtssicher umgesetzt werden kann. Erst nach Abschluss der formellen Verfahrensschritte kann mit der konkreten Ausführung begonnen werden.
Die Stadt empfiehlt allen Interessierten, die Unterlagen vor Ort einzusehen und allfällige Einsprachen oder Stellungnahmen rechtzeitig einzureichen. Konkrete Termine für Informationsveranstaltungen wurden in den veröffentlichten Informationen bislang nicht genannt.