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Mehrere fahrunfähige Lenkerinnen und Lenker in St. Gallen: Alkohol und Sekundenschlaf verursachen Unfälle

Zwischen Freitagabend und Samstagmorgen registrierte die Kantonspolizei St. Gallen mehrere Verkehrsunfälle und Kontrollen wegen Fahrunfähigkeit. Zwei Personen gaben an, am Steuer eingenickt zu sein; mehrere wurden alkoholisiert angetroffen.

Mehrere fahrunfähige Lenkerinnen und Lenker in St. Gallen: Alkohol und Sekundenschlaf verursachen Unfälle
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Zwischen Freitagabend und Samstagmorgen verzeichnete die Kantonspolizei St. Gallen mehrere Einsätze im Zusammenhang mit fahrunfähigen Fahrzeuglenkenden. Die Ursachen reichten von Alkoholkonsum bis zu Sekundenschlaf; verletzt wurde nach aktuellem Kenntnisstand niemand, wohl aber entstand beträchtlicher Sachschaden.

Rückblick auf die gemeldeten Fälle

Die Polizei beschreibt in ihrer Mitteilung verschiedene Einzelereignisse im ganzen Kanton. In mehreren Fällen führten Übermüdung oder kurzzeitiges Einschlafen am Steuer zu Kollisionen mit Leitplanken, Baustellensignalisationen oder parkierenden Fahrzeugen. In weiteren Kontrollen stellten die Einsatzkräfte Alkoholbeeinflussung fest.

  • Uznach: Gegen 21 Uhr kontrollierte die Polizei einen 30-jährigen Lieferwagenfahrer auf der Zürcherstrasse. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert über dem zulässigen Limit; der Mann erhielt ein mehrstündiges Fahrverbot.
  • Degersheim: Gegen 0.30 Uhr kollidierte eine 50-jährige Autofahrerin auf der Mühlefeldstrasse mit einem parkierten Auto. Das angefahrene Fahrzeug wurde quer über die Strasse geschoben und blieb teilweise in einer Hecke stehen. Die Frau gab Übermüdung an; die Atemalkoholprobe ergab 0,50 mg/l (rund 1,0 Promille). Der Führerausweis wurde abgenommen. Der Sachschaden wird auf rund Fr. 16'000 beziffert.
  • A1, St. Gallen‑Neudorf: Ein 52-jähriger Autofahrer geriet gegen 0.30 Uhr auf den Pannenstreifen und prallte gegen die Leitplanke. Er erklärte, kurz eingenickt zu sein. Verletzt wurde niemand; der Sachschaden an Auto und Autobahninfrastruktur beträgt rund Fr. 18'000.
  • Schorentunnel, St. Gallen: Bei einer Verkehrskontrolle gegen 2.15 Uhr hielt die Polizei einen 32-jährigen Fahrer an. Die Atemalkoholprobe ergab 0,44 mg/l (rund 0,88 Promille). Auch ihm wurde der Führerausweis abgenommen.
  • A1, St. Gallen‑Winkeln: Gegen 3.15 Uhr kollidierte ein 19-Jähriger kurz vor der Ausfahrt mit einer Baustellensignalisation und fuhr anschliessend zu einer Tankstelle. Nachdem Meldungen über Fahrzeugteile auf der Fahrbahn eingegangen waren, lokalisierte die Polizei den Fahrer und das beschädigte Fahrzeug. Der junge Lenker gab an, kurz eingeschlafen zu sein. Es entstand Sachschaden von rund Fr. 7'000.
  • Bütschwil: Gegen 5.30 Uhr kam ein 58-jähriger Autofahrer auf der Mosnangerstrasse von der Fahrbahn ab. (Polizeiangaben zu Verletzungen und Schadenshöhe lagen in der Mitteilung nicht vor.)

Übersicht der Vorfälle

Ort Zeit Alter Ursache / Befund Schaden / Massnahme
Uznach ca. 21.00 30 Atemalkohol über Limit mehrstündiges Fahrverbot
Degersheim ca. 00.30 50 Übermüdung, 0,50 mg/l (~1,0 ‰) Führerausweis abgenommen; Schaden ~Fr. 16'000
A1 St.Gallen‑Neudorf ca. 00.30 52 Sekundenschlaf Schaden ~Fr. 18'000
Schorentunnel, St. Gallen ca. 02.15 32 0,44 mg/l (~0,88 ‰) Führerausweis abgenommen
A1 St.Gallen‑Winkeln ca. 03.15 19 Sekundenschlaf Schaden ~Fr. 7'000
Bütschwil ca. 05.30 58 Abkommen von der Fahrbahn keine Angaben

Kontext und Hinweise

Die Vorfälle illustrieren zwei Probleme im Strassenverkehr: Alkohol am Steuer und Übermüdung. Beide Faktoren erhöhen das Unfallrisiko deutlich. Die Kantonspolizei zieht wiederholt Bilanz: Alkoholkontrollen und verkehrspolizeiliche Präsenz sollen sowohl sanktionieren als auch abschrecken. Bei Atemalkoholwerten wie 0,44 mg/l oder 0,50 mg/l greifen die administrativen Massnahmen bis hin zur Entziehung des Führerausweises.

Für Verkehrsteilnehmende gelten einfache, aber wirkungsvolle Regeln: Kein Fahren unter Alkoholeinfluss, bei Müdigkeit Pausen einlegen oder alternative Transportmittel wählen. Besonders auf Autobahnabschnitten und in Baustellenbereichen können bereits kurze Unaufmerksamkeitsmomente zu hohen Schäden führen; in den gemeldeten Fällen summieren sich die Schäden auf mehrere zehntausend Franken.

Die Kantonspolizei St. Gallen bittet Personen, die Beobachtungen machen oder gefährliche Fahrweise melden möchten, dies umgehend zu tun. Solche Hinweise helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern.

Weitere Informationen und aktuelle Verkehrsmeldungen veröffentlicht die Kantonspolizei St. Gallen auf ihren offiziellen Kanälen.

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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