Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Dienstag in einer aussergewöhnlichen Strafsache verhandelt: Ein heute 48‑jähriger Belarusse muss sich in zweiter Instanz wegen des Vorwurfs des mehrfachen Verschwindenlassens von drei Oppositionspolitikern verantworten. Die mutmasslichen Taten datieren auf das Jahr 1999 in Minsk und betreffen Personen, die dem Umfeld des belarussischen Regimes als Oppositionelle galten.
Anklage und Vorgeschichte
Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, als Mitglied der militärischen Sondereinheit SOBR im Auftrag des damaligen Präsidenten Alexander Lukaschenko an Entführungen beteiligt gewesen zu sein. Zu den mutmasslichen Opfern zählt unter anderem der ehemalige Innenminister Juri Sacharenko. Der Beschuldigte selbst hatte die Taten bereits in einem Asylverfahren und in einem Interview der Deutschen Welle geschildert.
2018 suchte der Mann in der Schweiz Schutz und stellte im Kanton St. Gallen ein Asylgesuch mit der Begründung, er fürchte um sein Leben. Im September 2023 stand er vor dem Kreisgericht Rorschach. Die Vorinstanz sprach ihn damals frei, weil Aussagen als widersprüchlich eingeschätzt wurden und Beweise fehlten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr bedingt, verlangt. Dagegen legten zwei Privatklägerinnen — Töchter zweier Opfer — Berufung ein, weshalb der Fall nun am Kantonsgericht neu beurteilt wird.
Zur Hauptverhandlung
Vor dem Kantonsgericht erschienen die Verfahrensbeteiligten, Zeugen wurden angehört. Die Verhandlung drehte sich um die Glaubwürdigkeit der Aussagen sowie um die Frage, welche Bedeutung geständige Angaben des Beschuldigten im Asylkontext haben. Verteidigung und Staatsanwaltschaft trugen ihre Argumente vor; die beiden Privatklägerinnen treten als Zivilparteien auf.
«Wir haben sie liquidiert»
Der Prozess erhielt zusätzliche Aufmerksamkeit, weil der Angeklagte in verschiedenen Äusserungen von Beteiligung an Tötungen gesprochen haben soll. Solche Aussagen stehen im Mittelpunkt der Frage, ob die Schilderungen der vergangenen Jahrzehnte ausreichend belegt sind, um eine Verurteilung wegen Verschwindenslassen zu rechtfertigen.
Rechtslage und Beweisproblematik
Der Fall ist rechtlich komplex: Die mutmasslichen Straftaten ereigneten sich im Ausland vor mehr als zwei Jahrzehnten. Eine Verurteilung in der Schweiz setzt nach hiesigem Recht voraus, dass Straftatbestände nach schweizerischem Strafrecht verfolgt werden können und Beweise vorgelegt werden, die eine Verurteilung tragen. Das Kreisgericht Rorschach hatte im ersten Verfahren die Beweisführung als unzureichend beurteilt und den Angeklagten freigesprochen.
Im Zentrum stehen folgende Fragen:
- Wie verlässlich sind die Aussagen des Beschuldigten, die er teilweise im Asylverfahren machte?
- Lassen sich externe, unabhängige Belege für die behaupteten Taten vorlegen?
- Welche Rolle spielen Zeugenaussagen und Dokumente aus Belarus bei der Beweiswürdigung?
Erwartetes Urteil und Folgen
Das Kantonsgericht hat das Urteil für Oktober angekündigt. Ein Schuldspruch würde weitreichende rechtliche und humanitäre Fragen aufwerfen: Er könnte Präzedenzwirkung für die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen mit Auslandsbezug in der Schweiz haben und Debatten über die Abwägung von Asylschutz und strafrechtlicher Verantwortlichkeit anstossen. Ein Freispruch hingegen würde die bisherige Linie der Vorinstanz bestätigen und die Schwierigkeit unterstreichen, Jahrzehnte alte Auslandstaten in der Schweiz zu beweisen.
Bedeutung für Betroffene
Für die Angehörigen der verschwundenen Oppositionellen ist das Verfahren von grosser persönlicher Bedeutung. Die beiden Privatklägerinnen hatten die Berufung gegen den Freispruch eingereicht und verfolgen die Neuverhandlung mit grossem Interesse. Unabhängig vom Ausgang bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie schwer es Opfer und Hinterbliebene oft haben, Gerechtigkeit über Ländergrenzen und Jahrzehnte hinweg zu suchen.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1999 | Mutmassliche Entführungen und Verschwindenlassen in Minsk |
| 2018 | Beschuldigter flüchtet in die Schweiz und stellt Asylgesuch |
| 2023 | Erstinstanzlicher Prozess vor Kreisgericht Rorschach, Freispruch |
| 2026 | Verhandlung in zweiter Instanz am Kantonsgericht St. Gallen; Urteil im Oktober erwartet |
Das Verfahren bleibt rechtlich und politisch brisant. Das Kantonsgericht muss nun abwägen, ob die vorgelegten Indizien und Aussagen ausreichen, um eine Verurteilung zu tragen, oder ob die Beweislage weiterhin Lücken aufweist. Die Entscheidung im Oktober dürfte nicht nur für die unmittelbar Beteiligten, sondern auch für die öffentliche Debatte über die Rolle der Schweiz bei der Ahndung von Menschenrechtsverletzungen relevant sein.